Chancen für Fachkräfte mit fremden Abschlüssen

Das Bundeskabinett hat das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen auf den Weg gebracht. Das Handwerk befürwortet die neuen Vorgaben und sieht sie als wichtigen Beitrag zur Fachkräftegewinnung.

Immer mehr Betriebe suchen immer länger nach geeigneten Auszubildenden. - © ddp

Zu der Gesetzesinitiative erklärt Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Das Gesetz wird zur Verbesserung der Transparenz über ausländische Berufsqualifikationen beitragen. Es hilft Betrieben bei der Einstellung sowohl von in Deutschland lebenden als auch künftigen Zuwanderern. Es leistet damit einen Beitrag zur Integration und zur Fachkräftesicherung.“

Wichtig sei aber die Anbindung an nationale Berufsstandards. Die deutschen Qualifikationsanforderungen dürften keinesfalls ausgehöhlt werden, so Kentzler weiter. 

Handwerkskammern bleiben erster Ansprechpartner

Für die handwerklichen Berufe bleiben die Handwerkskammern Ansprechpartner vor Ort. Sie werden in den Regionen die eingehenden Anträge auf Übereinstimmung oder Abweichung vom deutschen Qualifikationsstandard prüfen und die Gleichwertigkeitsbescheinigung ausstellen.

„Die Qualität der Anerkennungsverfahren muss Priorität vor Schnelligkeit haben. Ohne eine ausreichende Übergangszeit für die Umsetzungsvorbereitung geht es nicht“, fordert der ZDH-Präsident. Das Handwerk befürworte daher die vorgesehene Aussetzung der dreimonatigen Bearbeitungsfrist im ersten Jahr.