Lebensversicherung: Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Verbrauchern

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Mit zwei aktuellen Urteilen zur Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen (IV ZR 384/14; IV ZR 448/14) hat der Bundesgerichtshof (BGH) erneut den Verbrauchern den Rücken gestärkt.

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Versicherer ermutigen zur Kündigung von Lebensversicherungen. - © photocrew - Fotolia.com

Hintergrund der Klage war, dass der Kläger nach dem sogenannten Policenmodell sowohl eine Renten- als auch eine Lebensversicherung abgeschlossen hatte. Diese kündigte er und legte Widerspruch ein. Der Versicherer zahlte ihm nur den Rückkaufswert aus. Dagegen forderte der Versicherte die Rückzahlung aller von ihm geleisteten Beiträge mit Zinsen.

Bei früheren Klagen hatte der BGH entschieden, dass die Kosten für den Risikoschutz vom Versicherer in diesen Fällen einbehalten werden dürfen. Dagegen dürfen nach den neuen Urteilen die Versicherer die Abschluss- und Verwaltungskosten nicht von der Auszahlungssumme abziehen.