Checkliste Leasingverträge unter die Lupe nehmen

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Unternehmer sollten sich ihre Leasingverträge genau ansehen. Einige Stolpersteine können sich im Kleingedruckten verbergen.

Innovationen im Bereich Nutzfahrzeuge präsentiert die Internationale Automobil-Ausstellung vom 20. bis 27. September in Hannover. - © Mercedes Leasing
Checkliste

Leasingverträge unter die Lupe nehmen

Restwertfalle: Um die Leasingrate niedrig zu halten, berücksichtigen die Gesellschaften einen Restwert, den das Objekt nach Ablauf der Vertragsdauer noch hat. Der kalkulierte Restwert kann den tatsächlichen Wert teilweise übersteigen. Der kalkulierte Betrag muss plausibel sein.

Kunden meinen oft, der Restwert werde ihnen garantiert. Das ist falsch. Ein gutes Beispiel dafür ist das Fahrzeugleasing. Der Leasing-Nehmer garantiert der Gesellschaft die Zahlung des Restwertes, unabhängig davon, was das Fahrzeug tatsächlich wert ist, was bei einem dramatisch sinkenden Gebrauchtwagenwert ein Problem ist. Zu Abstrichen können auch Kratzer oder verschmierte Polster führen. Ob und welche Schäden der Kunde bei Rückgabe beseitigen lassen muss, sollte im Vertrag stehen, sonst muss der Leasingnehmer die Schäden am Fahrzeug auf jeden Fall bezahlen.

Tipp: Für den Unternehmer ist es besser, wenn der Leasinggeber bei Neuverträgen einen möglichst niedrigen Restwert einkalkuliert – gerade beim Fahrzeug-Leasing ist das ein wichtiger Punkt. Das führt allerdings zu höheren monatlichen Raten für den Kunden.

Effektivzins. Je höher der Effektivzins ist, umso teurer ist der Leasingvertrag. Der Kunde sollte bei Angeboten der Leasinggesellschaften auf der Angabe des Effektivzinses bestehen – und die Angabe muss dann auch im Vertrag stehen.

Zahlungsweise. Statt monatlich kann der Leasingkunde seine Raten auch quartalsweise zahlen. Die Drei-Monatszahlung ist sinnvoll für Unternehmen mit Saisonbetrieb, die zeitweise Liquiditätsengpässe einkalkulieren müssen.

Weitere angebotene Vertragsvarianten sind progressive oder degressive Vereinbarungen.

Tipp: Vorsicht bei degressiven Raten: Die Angebote sollte unbedingt ein Berater prüfen, weil sie mit den normalen linearen Angeboten nicht vergleichbar sind.

Vertrag mit Kaution. Manche Gesellschaften verlangen bei Vertragsabschluss eine Kaution. Das ist allerdings nur bei Privatkunden üblich, nicht aber bei Unternehmen.