Arbeitssicherheit Mitarbeitergespräche: Konflikte im Arbeitsschutz souverän lösen

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Wenn Beschäftigte Sicherheitsvorschriften missachten, dürfen Chefs nicht wegschauen. Doch den Mitarbeiter in einem solchen Fall zu einem ernsten Gespräch zu bitten, ist nicht jedermanns Sache. Nutzen Sie die folgenden Tipps, um Ihre Rolle als Vorgesetzter klar zu definieren und Diskussionen um Sicherheitsfragen souverän und gelassen zu führen.

Konfliktgespräch Arbeitssicherheit
Konfliktgespräch Arbeitssicherheit - © ©pressmaster - stock.adobe.com

Meinungsverschiedenheiten und Anlässe zu Diskussionen gibt es in jedem Unternehmen. Ob häufiges Zuspätkommen, schlampige Arbeit oder ein unangemessenes Auftreten gegenüber Kunden, der Vorgesetzte muss entscheiden, wann es Zeit zum Eingreifen ist.

Keine Kompromisse bei Sicherheitsvorschriften

Bei Konflikten im Arbeitsschutz ist diese Entscheidungsfreiheit allerdings deutlich eingeschränkt. Denn in aller Regel gibt es beim Interpretieren von Vorschriften und Vereinbarungen zu Sicherheitsfragen kaum Spielraum. Auch die in anderen Lebensbereichen oft gehörte Empfehlung, in Meinungsverschiedenheiten einen Kompromiss zu suchen, hilft nicht weiter, wenn es um Unfallgefahren und Verletzungsrisiken geht. Dies wird besonders deutlich, wenn man sich vorstellt, wie eine Kompromisslösung theoretisch aussehen müsste: Eine Helmpflicht auf der Baustelle für Mo, Mi und Fr? Ein Alkoholverbot am Arbeitsplatz nur in ungeraden Kalenderwochen? Solche Ansätze sind schon auf den ersten Blick absurd, aber auch bei komplexeren Sicherheitsfragen darf es keine Kompromisse geben.

PSA & Co. - Als Chef mit gutem Beispiel vorangehen

Machen Sie schon in Ihren Unterweisungen stets deutlich, dass die von Ihnen erläuterten Arbeitsschutzvorschriften oder Betriebsanweisungen verbindliche Rechtspflichten darstellen. Wo ein Vorgesetzter ein PSA-Tragegebot oder eine Prüfpflicht als lästige Empfehlung der BG oder gut gemeinten Ratschlag der Arbeitsschutzbehörde abtut, kann er nicht erwarten, dass seine Mitarbeiter diese Vorgabe ernst nehmen.

Natürlich könnte man bei der einen oder anderen Vorschrift diskutieren, ob sie praxisfern ist oder ob eine bestimmte Formalität den Aufwand wirklich lohnt. Dies ändert aber nichts daran, dass Arbeitgeber und Vorgesetzte rechtsverbindliche Pflichten in Ihrem Betrieb umsetzen müssen und mit gutem Beispiel vorangehen sollten. Oder würden Sie Ihren Sohn oder Tochter zu einem Fahrlehrer schicken, der sich nicht anschnallt und vom Blinken wenig hält?

Jeder Vorgesetzte hat eine Fürsorgepflicht

Wo Beschäftigte trotz Unterweisung und Ermahnungen Sicherheitsvorgaben ignorieren, der Betrieb den Mitarbeiter aber ungern durch Abmahnungen verärgern oder verlieren will, kommt der Vorgesetzte in eine schwierige Rolle. Mancher resigniert vielleicht à la „ Dann ist er halt selbst schuld, wenn was passiert!“. Dies mag emotional nachvollziehbar sein, ist aber im Arbeitsschutz inakzeptabel. Denn Arbeitgeber und Vorgesetzte unterliegen einer Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiter. Dieser Fürsorgepflicht für das Wohl seiner Mitarbeiter kann sich niemand entziehen, es sei denn, er möchte kein Vorgesetzter mehr sein. Die Fürsorgepflicht wird auch dann nicht aufgehoben, wenn man wiederholt und nachweisbar unterwiesen, aufgeklärt, gemahnt oder gar gedroht hat und das Fehlverhalten eindeutig und allein auf mangelnder Einsicht und Ignoranz beruht.

Stop sagen bei Alkohol oder PSA-Verweigerung

Im Extremfall müssen Sie einen uneinsichtigen oder wiederholt auffälligen Mitarbeiter vor sich selbst schützen. Das bedeutet, Sie müssen ihm das Arbeiten untersagen, bevor er sich (oder seine Kollegen oder Kunden oder Unbeteiligte) gefährdet. Wer das nicht tut – z. B. jemanden angetrunken oder ohne vorgeschriebene Schutzausrüstung weiterarbeiten lässt –, macht sich moralisch und juristisch mitschuldig, wenn jemand zu Schaden kommt. Dann drohen Haftungsrisiken und ggf. Schadensersatzansprüche, sogar vom Anwalt des uneinsichtigen Mitarbeiters.

5 Tipps für effiziente Konfliktgespräche

Zu Mitarbeitergesprächen und Konfliktverhalten am Arbeitsplatz gibt es hunderte Ratgeber, Anleitungen, Kommunikationsmodelle etc., die man nicht alle kennen muss. Bewährt haben sich die folgenden Grundsätze, um schwierige Gespräche souverän zu führen und einer Eskalation vorzubeugen:

  1. Stets in der Sache argumentieren, nie gegen die Person an sich.
    Beispiel: „ Mir fällt auf, dass Du keine Schutzbrille trägst“ statt „ Du bist wohl zu blöd, zu kapieren, dass du Deine Augen schützen müsst.
  2. Ärgernisse, Versäumnisse, Fehler usw. stets möglichst konkret ansprechen, statt ihn den Gesprächspartner durch ein Pauschalisieren in eine Abwehrhaltung zu drängen.
    Beispiel: „ Ich sehe, dass   seit heute früh Abfallholz im Fluchtweg herumliegt.“ statt „ Sie räumen ja nie Ihre Abfälle weg.
  3. Aussagen aus der Ich-Perspektive formulieren statt mit Du-Vorwürfen.
    Beispiel: „ Ich habe nicht den Eindruck, dass meine Botschaft angekommen ist.“ statt „ Du willst es offenbar nicht verstehen!
  4. Nicht nur reden, sondern auch nachfragen und zuhören. Je näher Sie den tieferen Ursachen und Hintergründen eines Konflikts kommen, desto eher finden Sie Lösungsansätze.
  5. Im Tonfall freundlich, aber in der Sache eindeutig und verbindlich bleiben.

Zudem gilt: Als Vorgesetzter sollte man nicht nur den Mund aufmachen, wenn es etwas zu kritisieren gibt. Mindestens genauso gilt es, ein Lob auszusprechen, Anerkennung auszudrücken und Interesse zu bekunden. Wer als Vorgesetzte seinen Mitarbeitern gegenüber eine Kultur der gegenseitigen Wertschätzung zeigt, wird sich deutlich leichter tun, die vermeintlich unangenehmen Chef-Pflichten von Anordnungen, Kontrolle und Verantwortung zu erfüllen.