Mitbestimmung Klappt auch ohne Betriebsrat

Viele Arbeitnehmer verzichten auf einen Betriebsrat - und gehen lieber andere Wege.

Mitbestimmung

Klappt auch ohne Betriebsrat

Ab fünf Mitarbeiter kann laut Betriebsverfassungsgesetz ein Betriebsrat gegründet werden. Doch diese Form der betrieblichen Mitbestimmung ist nach Auskunft des Kölner Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) gar nicht so weit verbreitet, wie man gemeinhin annimmt.

So zeigt das IW-Zukunftspanel, dass es in nur knapp jedem neunten deutschen Industrieunternehmen einen Betriebsrat gibt. Wesentlich verbreiteter sind freiwillige Mitarbeitervertretungen, die in nahezu jeder vierten Firma das Arbeitnehmerzepter schwingen.

Grundsätzlich lassen sich zwei Typen von alternativen Partizipationsformen ausmachen: solche, die gemeinsam von Arbeitgebern und Mitarbeitern ins Leben gerufen und betrieben werden und solche, die ähnlich wie Betriebsräte ausschließlich die Belange der Belegschaft vertreten. Ein gemeinsam eingerichtetes und besetztes Entscheidungs- und Beratungsgremium existiert in gut 15 Prozent der Unternehmen; reine Belegschaftsvertretungen findet man etwas seltener – sie sind in 10 Prozent der Firmen Mitbestimmungsmodell. (me/coh )