Kauf und Pflege der Berufskleidung sind steuerlich absetzbar

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Berufskleidung

Wer im Job spezielle Berufskleidung tragen muss, kann nicht nur die Kosten der Anschaffung als Werbungskosten steuerlich geltend machen.

Kauf und Pflege der Berufskleidung sind steuerlich absetzbar

Auch die Reinigungskosten können abgezogenwerden - und das sogar dann, wenn die Kleidung in Eigenregie gereinigt wird.

Wie hoch die absetzbaren Reinigungskosten sind, richtet sich nach der Anzahl der Personen im Haushalt, der Art der Wäsche und Trocknung und ob die Wäsche gebügelt werden muss oder nicht. Bei einem Ein-Personen-Haushalt werden maximal 0,77 Euro pro Kilo Wäsche anerkannt, dazu bis zu 0,55 Euro für den Trockenvorgang und 0,07 Eurofür das Bügeln.

Bei einem Vier-Personen-Haushalt sind es 0,37 pro Kilo Wäsche,dazu bis zu 0,24 Euro für den Trockenvorgang und 0,05 Euro für das Bügeln. Damit die Kosten tatsächlich anerkannt werden, muss es sich jedoch um typische Berufskleidung handeln.

Darunter fallen alle Kleidungsstücke, die ihrer Beschaffenheit nach für die berufliche Verwendung bestimmt und wegen der Eigenart des Berufes notwendig sind. Kurzum, es handelt sich um Kleidung, die wirklich durch den Beruf notwendig wird und die man normalerweise im Alltag kaum tragen würde und auch tatsächlich privat nicht trägt.

Immer wieder ein Streitpunkt ist normale Kleidung, die während der Arbeitszeit getragen wird wie beispielsweise der Anzug des Bankangestellten. Solche Kleidung wird nicht dadurch zur Berufskleidung, dass sie zufällig im Job getragen wird.