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Bußgeld, Geldstrafe oder Gefängnis. Bei Schwarzarbeit drohen Handwerkern und Auftraggebern harte Strafen. Und auch beim Thema Bezahlung und Gewährleistung bewegen sich die Beteiligten auf Glatteis.

Schwarzarbeit: Regelverstöße und Sanktionen

Werden bei Dienst- oder Werkleistungen die ­Regeln der Sozialabgaben oder Steuern verletzt, liegt Schwarzarbeit vor. Dann greift ein ganzes Bündel an Sanktionen. Dasselbe gilt, wenn Handwerksunternehmen gegen die gesetzlichen Mindestlohnregeln verstoßen. › mehr

BGH: Kein Gewährleistungsanspruch bei Schwarzarbeit

Wer Schwarzarbeit leistet oder beauftragt darf sich nicht auf ein ordentliches Vertragsverhältnis berufen. Der Bundesgerichtshof sieht vertragliche Regelungen zwischen dem Kunden und Handwerksunternehmer, die gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verstoßen, als nichtig an – für Auftraggeber und Schwarzarbeiter hat dieses Urteil unterschiedliche Folgen. › mehr