Schwarzarbeit: Trotz Leistung kein Recht auf Bezahlung
Aktuelles Urteil zur Schwarzarbeit im Handwerk: Bei einer Absprache zur Schwarzarbeit bekam der Handwerker nach früherer Rechtsprechung wenigstens einen Teil der Bezahlung, wenn er tatsächlich Leistung geliefert hatte. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) anders entschieden.
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