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Bußgeld, Geldstrafe oder Gefängnis. Bei Schwarzarbeit drohen Handwerkern und Auftraggebern harte Strafen. Und auch beim Thema Bezahlung und Gewährleistung bewegen sich die Beteiligten auf Glatteis.

BGH: Kein Gewährleistungsanspruch bei Schwarzarbeit

Wer Schwarzarbeit leistet oder beauftragt darf sich nicht auf ein ordentliches Vertragsverhältnis berufen. Der Bundesgerichtshof sieht vertragliche Regelungen zwischen dem Kunden und Handwerksunternehmer, die gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verstoßen, als nichtig an – für Auftraggeber und Schwarzarbeiter hat dieses Urteil unterschiedliche Folgen. › mehr