Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) DSGVO: Datenschutzbeauftragter Pflicht ab 20 Mitarbeitern
Anders als ursprünglich in der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorgesehen, sind Datenschutzbeauftragte für Handwerksbetriebe und KMU erst ab 20 Mitarbeitern nötig. Das beschloss der Bundestag am 27. Juni 2019. Ob Sie wirklich einen Datenschutzbeauftragten brauchen, erfahren Sie hier.
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