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Die vom Bundesfinanzministerium aufgestellten Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff, kurz: GoBD, müssen von allen Buchführungs- bzw. Aufzeichnungspflichtigen beachtet werden. Sie gelten somit nicht nur für die doppelte Buchführung, sondern auch für Einnahmenüberschussrechner.

Vorsicht: Neue Regeln für die digitale Buchführung

Der Jahreswechsel hat für Handwerksunternehmer zahlreiche rechtliche Änderungen mit sich gebracht. Ein Thema betrifft dabei fast alle Selbstständigen und eine Nichtbeachtung kann spätestens bei einer Betriebsprüfung erhebliche Probleme verursachen: die GoBD, die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. › mehr