Arbeitsstättenregel (ASR) A5.1
Arbeitsschutz bei Extremwetter: Mitarbeiter effektiv vor Hitze, Kälte und Wind schützen
Mit der neuen Arbeitsstättenregel (ASR) A5.1 ist der Klimawandel endgültig auch im Arbeitsschutzrecht angekommen. Extreme Wetterlagen nehmen zu und damit auch die Risiken und Gesundheitsgefahren für alle, die überwiegend oder häufig im Freien arbeiten. Die neue Regel hilft Arbeitgebern, Gefahren besser zu beurteilen und einen geeigneten Arbeitsschutz bei Extremwetter zu finden.
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