Von Marcus Creutz In eine ärgerliche Zeitfalle können Handwerker laufen, wenn sie Arbeiten an Wohnungseigentumsanlagen ausführen. Kommt es später zu Auseinandersetzungen wegen angeblicher Mängel am Gemeinschaftseigentum, die eine Begutachtung durch einen Sachverständigen in allen Wohnungen erfordern, können sich einzelne Wohnungseigentümer je nach Fallkonstellation quer stellen und wegen des Eigentumsschutzes den Zugang zur Privatwohnung verweigern. Das [...]
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