Insolvenzrecht: Handwerk kritisiert aktuellen Reformentwurf

Schuldenerlass von 75 Prozent für Privatpersonen nach nur drei Jahren: Die geplante Gesetzesreform schadet laut Handwerksverband Gläubigern, insbesondere Handwerksunternehmern, mehr als sie Schuldnern tatsächlich nutzt.

file_download Downloads zu diesem Artikel

Ihr Kunde kann Ihnen als Handwerksunternehmer Ihre bereits erbrachte Leistung nicht bezahlen. Wie sollte der Gesetzgeber diesen Fall regeln? Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags hat kürzlich dazu eine öffentliche Anhörung zum Gesetzesentwurf für die Reform des Insolvenzrechts durchgeführt.

ZDH-Generalsekretär: Hoher Schuldenschnitt bereits nach drei Jahren schadet Gläubigern mehr als dies Schuldnern nutzt

Der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke, befürchtet erhebliche Nachteile für Handwerksunternehmer: „Die Anhörung hat deutlich gemacht, dass der geplante Schuldenschnitt von 75 Prozent für Privatpersonen nach nur drei Jahren Gläubigern mehr schadet als Schuldnern faktisch nutzt. Schuldner beginnen nach allen Erfahrungen erst nach drei Jahren, sich wirtschaftlich zu erholen und sind auch erst dann in der Lage, ihre Schulden zu tilgen".

ZDH-Generalsekretär: Belastung für Handwerk, wenn Schuldenschnitt früher zu erreichen ist als die Abzahlung eines Konsumkredits

Ein echter Neustart für Schuldner, wie ihn die Bundesregierung mit ihrem Gesetz ermöglichen möchte, wird laut Schwannecke dagegen allein wegen der fortlaufenden Schufa-Einträge und des anhaftenden Negativimages des Schuldners überwiegend eine Wunschvorstellung bleiben. Ebenso wenig erwartet Schwannecke davon positive volkswirtschaftliche Effekte. Im Gegenteil, so Schwannecke: „Wenn künftig ein Schuldenschnitt früher zu erreichen ist als die Abzahlung eines durchschnittlichen Konsumkredits, wird das insbesondere Handwerker und Dienstleistungen treffen."

ZDH-Generalsekretär: Handwerksbetrieben droht künftig eine weitere Verschlechterung der ohnehin schon schwierigen Zahlungsmoral

Die Bundesregierung und der Bundestag sollten laut Schwannecke „angesichts der zweifelhaften Effekte“ eines Schuldenschnitts nach drei Jahren von der geplanten Reform „Abstand nehmen“. Ansonsten befürchtet Schwannecke insbesondere für Handwerksbetriebe künftig eine weitere Verschlechterung der ohnehin schon schwierigen  Zahlungsmoral: „Gerade in Zeiten einer sich abschwächenden Konjunktur tragen derartige Maßnahmen zur Verschärfung der wirtschaftlichen Lage bei kleinen Betrieben bei.“

Falls Sie selbst einmal in Zahlungsschwierigkeiten geraten: Auf der nächsten Seite finden Sie die Top-Insolvenzverwalter, Handlungsleitfaden im Insolvenzfall und die wichtigsten Anlaufstellen für Unternehmer.

Die Top-Insolvenzverwalter

Ein Betrieb in der Krise muss nicht in der Insolvenz enden. In vielen Fällen hilft die professionell begleitete Sanierung, Firmen mit Zustimmung der Gläubiger weiterzuarbeiten. Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie die besten Experten finden.

So handeln Sie im Fall der Fälle

Experten rechnen mit rund 40.000 Insolvenzen. Worauf Sie im schlimmsten Fall der Fälle achten müssen, lesen Sie hier .

Die wichtigsten Anlaufstellen für Unternehmer

Wo erhalten Firmen in Zahlungsschwierigkeiten Informationen, Beratung und Geld? handwerk magazin hat hier die wichtigsten Anlaufstellen für Unternehmer zusammengestellt.