Auslandsmarkt Gute Geschäfte in der Schweiz

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Die Schweiz ist für viele Handwerker ein interessanter Markt: Jenseits der Grenze locken lukrative Aufträge. Allerdings versuchen Schweizer Behörden, den Binnenmarkt zu schützen und errichten deshalb Bürokratie-Barrieren gegen deutsche Handwerker.

Raimund Fischer
Raimund Fischer macht mit seinem Küchenatelier gute Geschäfte in der Schweiz. - © Blendwerk Freiburg

Raimund Fischer ist Schreinermeister, erfahrener Geschäftsführer, Küchenspezialist und Schweiz-Kenner. Gemeinsam mit seiner Frau betreibt er seit 26 Jahren ein Küchenatelier mit sieben Geschäften und insgesamt rund 60 Mitarbeitern . Die Zentraleist in Gutach im Breisgau angesiedelt, rund 20 Kilometer nordöstlich von Freiburg. Zweigstellen gibt es unter anderem in Freiburg, in Offenburg sowie seit einigen Monaten auch im schweizerischen Volketswil östlich von Zürich. So möchte Fischer möglichst nah bei seinen Kunden sein, bei denen in Deutschland genauso wie bei denen in der Schweiz.

Der Geschäftsführer hat viele Jahre um den Schweizer Markt gekämpft, mühsam Kunden jenseits der Grenze gewonnen. „Es lohnt sich“, sagt Fischer. „Aber die Schweiz hat uns wirklich viel Zeit und auch viel Geld gekostet.“

Die Schweizist für Handwerker ein interessantes Terrain . Im Europavergleichist das Land besonders teuer : Schweizer geben für Konsumgüter und Dienstleistungen rund 61 Prozent mehr aus als der EU-Durchschnitt. In den vergangenen zwei Jahrenist der Abstand noch größer geworden. Dementsprechend großist das Interesse deutscher Handwerker, dementsprechend aussichtsreich sind Aufträge jenseits der südlichen Grenze.

Immer mehr Bürokratie

Allerdings arbeitet die Schweiz seit Jahren daran, ihren Binnenmarkt zu schützen. Einheimische Handwerker werden bevorzugt, ausländische Kollegen hinter Bürokratie-Barrieren verbannt. Wer weiterhin von den Chancen jenseits der Grenze profitieren will, muss sich gut informieren.

Besonders interessantist die Schweiz für Handwerker, die einen Großteil der Arbeiten in Deutschland zu EU-Löhnen vorbereiten können, die im EU-Raum konstruieren, planen und anschließend im Nachbarland nur noch montieren müssen. Umfangreiche Arbeiten auf Schweizer Territorium sind dagegen weniger attraktiv, da die Löhne bei solchen Tätigkeiten zwingend an das Schweizer Niveau angepasst werden müssen. „Bei allen Einsätzen in der Eidgenossenschaft müssen bürokratische Vorgaben streng eingehalten werden“, sagt Lothar Hempel von der Handwerkskammer Konstanz . Erist in der Grenzlandkammer für den Bereich Außenwirtschaft zuständig.

Die neueste Schikane

Inzwischen gibt es darüber hinaus noch deutlich mehr Bürokratie für deutsche Handwerker. So müssen aktuell Betriebe, die einen Umsatz von 100.000 Franken und mehr erwirtschaften und in der Schweiz tätig sind, eine Schweizer Umsatzsteuernummer beantragen. Das bedeutet auch, dass Handwerker einen Treuhänder mit Sitz in der Schweiz benennen und eine Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung für die abzuführende Umsatzsteuer von drei Prozent des voraussichtlichen Schweizer Umsatzes, mindestens jedoch in Höhe von 2.000 Franken vornehmen müssen. Treuhänder beziehungsweise Fiskalvertreter kann zwar theoretisch jede natürliche oder juristische Person sein, die in der Schweiz ihren Wohn- oder Geschäftssitz hat. Wer keine Verwandtschaft in der Schweiz hat, wird einen professionellen Anbieter, zum Beispiel einen Steuerberater oder die Handelskammer Deutschland-Schweiz beauftragen müssen. Nicht betroffen sind Handwerker, die nur Waren in die Schweiz liefern.

Doch dasist nicht alles: In vielen Fällen müssen deutsche Handwerker bei Grenzübertritt happige Kautionen in der Zentralen Kautionsverwaltungsstelle in Liestal hinterlegen, abhängig von Gewerk und Kanton. Für einen Auftrag mit einem Volumen von 40.000 Franken fallen so mitunter bis zu 20.000 Franken Kaution an.

Vorsicht Soloselbstständige

Besonders selbstständige Handwerker, die alleine ohne Mitarbeiter regelmäßig über die Grenze fahren, sind in den vergangenen Jahren häufig in den Fokus der Behörden geraten. Der Grund: Die Schweizer Behörden unterstellen ausländischen Handwerkern immer häufiger Scheinselbstständigkeit und prüfen bei Verdachtsmomenten ganz genau.

Deshalb sollten Einzelkämpfer möglichst in einem Firmenauto mit eigener Beschriftung unterwegs sein, dazu auf ihrer Arbeitskleidung Firmenlogos aufgedruckt haben und ihr eigenes Werkzeug benutzen.

„Die Schweizer sind besonders streng“, sagt Lothar Hempel von der Handwerkskammer Konstanz. „Die Kontrolldichteist sehr hoch, denn die Kontrollstellen sind personell hervorragend ausgestattet“, weiß Hempel aus Erfahrung. In 65 Prozent aller Fälle werde kontrolliert. Auf Nachsicht sollten Handwerker nicht hoffen.

Deutsche sind günstiger

Dazu kommen noch der Zoll und vor allem der Schweizer Lohn : Wer mit Mitarbeitern und Monteuren auf eine Schweizer Baustelle fährt, muss in dieser Zeit auch einen branchenüblichen Schweizer Lohn zahlen. Das gilt nicht nur für die Zeit der Montage vor Ort, sondern auch für die Reisezeit auf Schweizer Boden. Trotz dieser Regelung sind deutsche Handwerker immer noch deutlich günstiger als Schweizer Kollegen – sofern sie eben einen Großteil der Arbeit schon in Deutschland erledigen.

Wenn nicht,ist die Berechnung des Mindestlohns eine Wissenschaft für sich: Die Höhe orientiert sich am Schweizer Grundlohn oder am ortsüblichen Lohn, abhängig von der Berufserfahrung und der Qualifikation des jeweiligen Mitarbeiters. Weitere Variablen sind Schweizer Urlaubs- und Feiertage, das in der Schweiz vorgeschriebene 13. Monatsgehalt und Spesen wie die „Mittagszulage“.

Wer seinen Monteuren zu wenig bezahlt, und seien es nur ein paar Rappen, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Mitunter fordern die Kontrollstellen noch Monate nach dem Einsatz im Nachbarland per Post Unterlagen nach, beispielsweise Lohnabrechnungen und Banküberweisungen, auf denen der korrekte Lohn ausgewiesen sein muss. Für kleinere Betriebe geht die Rechnung angesichts des Papierkriegs daher manchmal nicht auf.

Gute Chancen als Zulieferer

Dennoch können mittelgroße Betriebe die Schweizer Bürokratie in den Griff bekommen, sofern sich der Einsatz wirtschaftlich lohnt. Küchenhersteller Raimund Fischer beschäftigt einen Mitarbeiter, der sich ausschließlich mit den eidgenössischen Vorschriften auseinandersetzt. Größere Unternehmen setzen noch mehr Ressourcen dafür ein – oder arbeiten direkt mit Schweizer Unternehmen zusammen, beispielsweise als B2B-Zulieferer. Das hat gleich zwei Vorteile: Zum einen haben die Unternehmen so einen ortskundigen Partner an ihrer Seite, der sie bei bürokratischen Regelungen unterstützt. Zum anderen profitieren sie noch mehr vom hohen Schweizer Preisniveau.

Erfolgreich mit Häusern

Das Unternehmen Haas Fertigbau mit Sitz im bayrischen Falkenberg hat sich unter anderem auf solche B2B-Leistungen in der Schweiz spezialisiert. Etwa 1.000 Mitarbeiter arbeiten für das Unternehmen, in Deutschland, Tschechien, Österreich und der Schweiz.

„Wir haben uns auf schlüsselfertige Einfamilienhäuser konzentriert“, sagt Xaver A. Haas, der den Familienbetrieb vor sieben Jahren von seinem Vater übernommen hat. „Zu unseren Stärken gehört, dass wir eine Komplettlösung aus einer Hand anbieten können.“

Dafür produziert das Unternehmen die Häuser in einem der drei Produktionsstandorte in Tschechien, Deutschland und Österreich und transportiert sie dann bis auf das entsprechende Baugrundstück, wo die Monteure das Haus zusammenbauen. Elektrik, Sanitär und Heizung übernehmen Fachfirmen.

Etwa 600 bis 700 Häuser baut das Unternehmen pro Jahr, davon etwa 30 in der Schweiz. Hinzu kommen allerdings noch viele Aufträge, bei denen das Unternehmen Schweizer Baufirmen beliefert – einzelne Bauteile, aber auch Fassaden und komplette Konstruktionen. „Das Konzept geht gut auf“, sagt Haas. „Wir haben den Vorteil, dass wir unseren Preisvorteil an unsere Kunden weitergeben können. Die wiederum können ihn an die Endkunden durchgeben.“ So haben die Schweizer Auftraggeber vergleichsweise günstige Preise, arbeiten aber trotzdem mit einheimischen Handwerkern zusammen. Auf diesem Weg könnten deutsche Handwerker trotz Kontrollen, Zöllen und viel Bürokratie im Nachbarland weiterhin gute Geschäfte machen.

Auch Schreinermeister Raimund Fischer setzt weiter auf den Schweizer Markt und dort vor allem auf Mundpropaganda. Er hat seine Küchen zu einer Marke gemacht.

Die wichtigsten Vorschriften

Auch wenn die Regelungswut der Schweizer Nachbarn auf den ersten Blick abschreckt: Handwerksbetriebe, die sich die Mühe machen und eventuell extra Personal dafür einstellen, können vom Exportmarkt Schweiz durchaus profitieren.

  1. Meldepflicht beim Migrationsamt Jeder deutsche Handwerksbetrieb darf Arbeitnehmer an 90 Arbeitstagen pro Jahr in die Schweiz schicken. Für Selbstständige und entsandte Mitarbeiter gilt grundsätzlich eine Meldepflicht beim Migrationsamt. Mindestens acht Tage vor Beginn der Arbeiten müssen Handwerker sich online auf dem Portal der Behörde anmelden (https://meweb.admin.ch/meldeverfahren/). Bei der ersten Anmeldung müssen Unternehmer sich registrieren.
  2. Wichtige Dokumente Schweizer Behörden kontrollieren Ausländer häufig, auf Baustellen und bei Lohnabrechnungen. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Deshalb sollten Handwerker immer eine Mappe bei sich haben, die folgende Dokumente beinhaltet:
    - Meldebestätigung,
    - Sozialversicherungsbescheinigung A1,
    - Kopie des Auftrags,
    - Gewerbeanmeldung,
    - Handwerksrolleneintrag und evtl. Unternehmensbescheinigung mit MwSt.-Nummer vom Finanzamt.
    - Eventuell sind auch eine Personalliste und eine Auflistung aller nennenswerten Werkzeuge erforderlich.
  3. Mindestlohn Wer Mitarbeiter über die Grenze mitnimmt, muss die schweizerischen Mindestlöhne beachten, die deutlich über dem deutschen Niveau liegen. Hinzu kommen noch Zuschläge für Überstunden, Arbeit am Wochenende oder Nachtarbeit. Die Berechnungist aufwändig. Lassen Sie sich hier von grenznahen Handwerkskammern oder anderen Stellen entsprechend beraten.
  4. Kautionspflicht In vielen Branchen und Kantonen gilt eine Kautionspflicht, die Höhe richtet sich nach dem Auftragsvolumen und kann bis zu 20.000 Franken betragen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier: www.handwerkerkaution.ch
  5. Zoll Wollen Sie Waren von einem Wert von mehr als 1.000 Franken über die Grenze transportieren, müssen Sie eine Ausfuhranmeldung beantragen. Außerdem brauchen Sie eine Einfuhrdeklaration. Bei Waren im Wert von weniger als 1.000 Franken genügt eine Rechnung. Wer vorübergehend Werkzeuge über die Grenze transportiert, braucht eine formlose Liste oder ein Zollpassierscheinheft Carnet ATA.
    Ausführliche Informationen zu den rechtlichen Anforderungen finden Sie auch bei den Handwerkskammern, speziell den Grenzlandkammern und den Exportberatungsstellen des Handwerks.
  6. Umsatzsteuerpflicht Unternehmen, die weltweit einen Umsatz von mehr als 100.000 Franken erzielen, müssen eine Schweizer Umsatzsteuernummer führen und diese auch auf ihren Exportrechnungen ausweisen. Miteingerechnet werden dementsprechend auch Umsätze, die Unternehmen in Deutschland erwirtschaften. Damitist fast jeder EU-Handwerksbetrieb von der neuen Regelung betroffen. Das bedeutet, dass Handwerker in der Schweiz steuerpflichtig werden und einen Schweizer Steuerberater brauchen, der viermal im Jahr die Umsatzsteuer anmeldet. Die Handwerkskammer Konstanz rechnet mit zusätzlichen Kosten von rund 1.500 Euro pro Jahr.

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Für den Einstieg geben Handwerkerbörsen und Ausschreibungsplattformen eine nützliche erste Orientierung.