Gesetzliche Rente: Versicherung ist besser als ihr Ruf

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Die gesetzliche Rente ist in Verruf geraten. Sie macht neben Rürup- und Privatrente aber gar keine schlechte Figur. Besonders selbstständige Handwerker und Unternehmerfrauen sollten sich mit dem Thema der freiwilligen Rentenversicherung beschäftigen, raten Experten.

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Freiwillig versicherte Handwerker sollten ihren Rentenbescheid prüfen. - © Thomas Francois/Fotolia

Wer in Deutschland Arbeitnehmer ist, für den besteht Rentenversicherungspflicht. Das heißt, er muss einen Teil seines Einkommens in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen.

Für Selbstständige wie Handwerker und Unternehmerfrauen, Freiberufler oder auch Hausfrauen besteht diese Versicherungspflicht nicht. Eine Möglichkeit, sich finanziell auf das Alter vorzubereiten, ist dann die freiwillige Rentenversicherung.

Wichtig für alle, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen: Mit wie viel Rente kann man am Ende des Berufslebens rechnen? Diese Frage beantwortet der Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung. Was selbständige Handwerker und Unternehmerfrauen dazu wissen sollten, erklärt die Deutsche Rentenversicherung.

Wie lassen sich Fehler im Rentenbescheid vermeiden?

Wer bei der Deutschen Rentenversicherung versichert ist, erhält zu bestimmten Zeitpunkten seinen Versicherungsverlauf zugeschickt. Der aktuelle Versicherungsverlauf gibt wieder, welche Daten aus der eigenen Versicherungsbiografie die Deutsche Rentenversicherung bis dahin gespeichert hat. Der Versicherungsverlauf ist die Grundlage der späteren Rentenberechnung. Der Versicherungsverlauf muss vollständig sein, damit die Deutsche Rentenversicherung die Rente richtig berechnen kann.

Wann erhält man seinen Versicherungsverlauf?

Den ersten Versicherungsverlauf erhält man zusammen mit der Renteninformation, wenn man mindestens 27 Jahre alt ist und fünf Jahre lang Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung gezahlt hat. Sobald man 43 Jahre alt ist, bekommt man von der Deutschen Rentenversicherung im Rahmen des sogenannten Kontenklärungsverfahrens einen aktuellen Versicherungsverlauf und einen Fragebogen zur Kontenklärung zugeschickt. Ab 55 erhält man dann alle drei Jahre mit der Rentenauskunft einen Versicherungsverlauf. Man kann sich auch jederzeit einen aktuellen Versicherungsverlauf von der Rentenversicherung schicken lassen.

Was sollte man tun, wenn man seinen Versicherungsverlauf zugesandt bekommt?

Man sollte den chronologisch aufgebauten Versicherungsverlauf unbedingt auf Lücken prüfen. Zwar werden der Deutschen Rentenversicherung die meisten Versicherungszeiten heute automatisch gemeldet. Es gibt aber auch Zeiten, die man selbst beantragen und durch Belege nachweisen muss. Dies betrifft beispielsweise Schulzeiten, Studienzeiten und Kindererziehungszeiten, eventuell etwa auch Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR oder berufliche Auslandsaufenthalte. Wenn man noch Belege wie beispielsweise Zeugnisse, Versicherungskarten, Aufrechnungsbescheinigungen, Nachweise über Krankheitszeiten oder Arbeitslosenmeldekarten über Zeiten hat, die bislang nicht im Versicherungsverlauf gespeichert sind, sollten sie zusammen mit dem ausgefüllten Fragebogen zur Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht werden.

Kann man Lücken im Versicherungsverlauf schließen, wenn man einen Rentenbescheid erhalten hat?

Wenn man nach Erhalt des Rentenbescheides im dort beigefügten Versicherungsverlauf ungeklärte Lücken entdeckt und deshalb eine fehlerhafte Rentenberechnung vermutet, sollte man sich unverzüglich mit seinem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen und den Bescheid dort prüfen lassen. Dies kann man beispielsweise schriftlich oder persönlich und kostenfrei in jeder Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung veranlassen.

Wie viel Zeit hat man, um die Prüfung seines Rentenbescheides zu veranlassen?

Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Rentenbescheides kann man Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Genaueres darüber erfährt man in seinem Bescheid unter der Überschrift „Ihr Recht“. Aber auch später, nach Ablauf der Widerspruchsfrist, kann man jederzeit einen Überprüfungsantrag stellen. In jedem Fall sollte man eine Begründung und insbesondere die bisher nicht eingereichten Unterlagen beifügen.

Wie oft kommen Fehler in Rentenbescheiden vor?

Hinweise gibt die Widerspruchsstatistik der Deutschen Rentenversicherung. Im Jahr 2013 wurden etwa 1,5 Millionen Rentenbescheide erlassen. In rund 2.000 Fällen wurde erfolgreich Widerspruch gegen den Rentenbescheid eingelegt. Rund 104.000 Widersprüche wurden zurückgewiesen. Von sich aus hat die Deutsche Rentenversicherung in rund 37.500 Fällen Bescheide im sogenannten Abhilfeverfahren korrigiert. Grund hierfür waren in der Regel nachgereichte Unterlagen, die bei Bescheiderteilung noch nicht vorlagen. Die restlichen Widerspruchsverfahren wurden etwa durch Rücknahme des Widerspruchs beendet.

Was sind die Hauptursachen für fehlerhafte Rentenbescheide?

Sofern Fehler im Rentenbescheid auftauchen, sind sie meist darauf zurückzuführen, dass der Deutschen Rentenversicherung bei der Bearbeitung Informationen fehlten, weil der Versicherte zunächst nicht alle Nachweise oder Unterlagen vorgelegt hat. Wenn die Deutsche Rentenversicherung einen Fehler in einem Rentenbescheid feststellt, korrigiert sie diesen von Amts wegen.

Wo erhalte ich Antworten auf meine Fragen zum Versicherungsverlauf und zum Rentenbescheid?

Kompetente, zuverlässige und kostenfreie Auskünfte zu Ihrem Versicherungsverlauf und Ihrer Rente erhalten Sie ganz in Ihrer Nähe in den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und bei den Versichertenberaterinnen und Versichertenberatern oder Versicherungsältesten der Deutschen Rentenversicherung.

Die Adressen finden Sie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de .

Oder Sie rufen das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicehrung unter der Nummer 0800/10 00 4800 an (Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 19.30 Uhr, Freitag: 7.30 bis 15.30 Uhr).