Geschäftskonto: Wenn die Hausbank kündigt
Die Bank darf ohne Begründung das Konto kündigen. Wie sich Handwerker dann verhalten sollten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Entscheidungsfreiheit von Banken gestärkt. Nach einer aktuellen Entscheidung darf eine private Bank einem Unternehmenskunden den Vertrag über sein Girokonto ohne Begründung kündigen. Diese Entscheidung ist für alle Handwerker wichtig, da die Richter klarstellen, dass die grundlose Kündigung von Bankkonten erlaubt ist. Ein Geschäftskonto ist aber die Basis für jeden Betrieb. Auch die negative Signalwirkung einer Kontokündigung auf Geschäftspartner kann verheerend sein. Deshalb sollten sich Handwerker im Ernstfall dagegen wehren.
Urteil gilt nicht für Sparkassen
Etwas anderes gilt für Sparkassen, die aufgrund ihres besonderen öffentlich-rechtlichen Auftrags an Grundrechte gebunden sind. Im Gegensatz zu privaten Banken wie etwa Deutsche Bank oder Commerzbank sind Sparkassen Institute des öffentlichen Rechts. Damit unterliegen sie dem Willkürverbot. Das heißt, anders als eine Privatbank darf eine Sparkasse damit nur aus sachlichen Gründen das Geschäftskonto eines Betriebs kündigen. Eine private Bank kann dagegen „einem Unternehmer sein Konto kündigen, wenn der zugrundeliegende Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen ist, ein Kündigungsrecht vereinbart ist und mindestens eine zweimonatige Kündigungsfrist eingehalten wird“, erklärt Marc Pussar, Rechtsanwalt bei SKW Schwarz in Frankfurt und Experte für Bankenrecht und Finanzierungen.