Geschäftsinhaltsversicherung: Betriebsvermögen richtig schützen

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Geschäftsinhaltsversicherung

Die Police zahlt bei Schäden durch Feuer, Wasser und Sturm an Ware und Inventar. Handwerksunternehmer profitieren jetzt von neuen und besseren Konditionen in den Verträgen.

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    © Kay Michalak
    Raumausstatterin Karin Meyer musste bereits einen Schaden durch Feuer und Rauch verkraften.
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    © Chart: handwerk magazin
    Die Geschäftsinhaltsversicherung liegt mit der Elektronikpolice auf Platz drei der am stärksten verbreiteten gewerblichen Absicherungen.
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    © Hill
    „Die erweiterte Deckung für unbenannte Gefahren können jetzt auch Handwerker abschließen.“ Markus Hill, Experte für Betriebs­versicherungen ­bei der Inter-Versicherung, Mannheim.
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    © Rudolf Wichert
    Schlossermeister Günter Nieren hat ­seine Prämie durch zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen reduziert.

Auf den Ernstfall war Unternehmerin Karin Meyer nicht vorbereitet. „Dass so etwas passieren könnte, damit habe ich nicht gerechnet“, sagt die Raumausstattermeisterin über den Brandschaden in ihrem Handwerksbetrieb in Oldenburg vor acht Jahren. Das Feuer war in einem großen exklusiven Möbelhaus entstanden, in dem die Unternehmerin auf zwei Etagen Geschäfts-, Werkstatt- und Lagerräume gemietet hatte. Zwar gab es Brandschutztüren. „Doch der Rauch ist durch die Ritzen gezogen und hat sich als schmieriger schwarzer Film auf die Stoffe gelegt“, so Meyer.

Nur ein Teil war noch zu retten. „In dem Moment war ich froh, dass ich eine Absicherung hatte“, erklärt die Handwerkerin. Eine Betriebsinhaltsversicherung, die für solche Sachschäden aufkommt, hat sie bereits bei der Existenzgründung vor 14 Jahren abgeschlossen. „Das ist die Hausratversicherung für den Betrieb“, so Marco Berg von der Berg Versicherungsmakler GmbH aus Tungeln bei Oldenburg. Die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte sind damit gegen Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm und Hagel abgesichert.

Neue Konditionen für Handwerker

Über diese Grunddeckung hinaus schließen neuere Angebote jetzt auch Schäden zum Beispiel durch Fahrzeugaufprall, böswillige Beschädigung und Sprinklerleckage ein. „Die Absicherung dieser EC-Risiken kannte man bisher nur aus der Industrieversicherung“, sagt Markus Hill von der Inter-Versicherung und dort zuständig für Betriebspolicen. Das Kürzel EC steht dabei für „Extended Coverage“ und heißt „erweiterte Deckung“. Inzwischen sei das auch ein Trend im Handwerkerbereich (siehe Tabelle „Die besten Tarife für Handwerker“, unten).

Einige Policen gehen darüber hinaus und bieten jetzt für das Betriebsinventar des Handwerkers eine uneingeschränkte Allgefahren-Deckung. „Hier sind dann auch sämtliche Risiken mitversichert, die im Kleingedruckten der Inhaltsversicherung nicht aufgeführt sind – sogenannte unbenannte Gefahren“, erläutert Versicherungmakler Bert Heidekamp aus Berlin, spezialisiert auf Kunden aus dem Handwerk. Je nach Bedarf lässt sich der Schutz für das Betriebsinventar um weitere Bausteine aufstocken. Hier kommt es auf die Größe des Handwerksbetriebes, die Tätigkeit des Handwerkers und den Standort des Betriebs an.

Versicherungsbedarf prüfen

Es gibt aber durchaus Handwerksunternehmen, die eine Inhaltsversicherung nicht unbedingt brauchen, so die Erfahrung von Makler Berg. „Bei Existenzgründern, gelegentlich auch Dachdeckern, besteht das Home Office manchmal nur aus Computer und Drucker. Das Material wird auf dem Weg zur Baustelle direkt beim regionalen Zulieferer geholt.“ Ihnen ist dann mehr mit einer Autoinhaltsversicherung gedient, die bei Diebstahl des dort mitgeführten Materials und Werkzeugs greift.

Handwerksmeisterin Karin Meyer hat es beim Standardpaket für den Betriebsinhalt inklusive Betriebsunterbrechungsschutz belassen. Das sei das Nötigste für ihren Betrieb, findet sie. Gleichzeitig hat sie mit großer Sorgfalt die Versicherungssumme ermittelt: Waren und Arbeitsgeräte dafür erfasst. Denn die Summe im Vertrag bestimmt dann auch die Zahlungen im Ernstfall. Handwerksunternehmer, die eine Geschäftsinhaltsversicherung abschließen, können sich Unterstützung ins Haus holen. Bei einer Betriebsbegehung erfasst der Versicherungsvertreter oder Berater das Inventar im Büro, Maschinen und Arbeitsgeräte in der Werkstatt sowie Waren und Materialien, die im Lager aufbewahrt werden. Der Handwerker muss dann entscheiden, ob er für seine Maschinen den Neu- oder den Zeitwert versichert. Experten empfehlen hier den Neuwert.

Unterversicherung ausschließen

Viele Handwerker unterschätzen aber den Wert ihres Inventars und setzen deshalb die Versicherungssumme viel zu niedrig an. Das stellt Makler Berg immer wieder fest und muss dann erst einmal über die Konsequenzen aufklären: Wegen Unterversicherung wird ein möglicher Schaden dann auch nur anteilig ersetzt. Eine Versicherungssumme von 100 000 Euro für einen Betrieb mit zum Beispiel fünf Beschäftigten hält er für durchaus realistisch. Sollten in den Betriebsräumen auch Materialien von Subunternehmern lagern, muss das bei der Versicherungssumme berücksichtigt werden. Diesen Hinweis gibt Peter Ring, zertifizierter Fachberater der Signal Iduna für Handwerk, Handel und Gewerbe aus Viersen. Es sei denn, man hat vorher die Absicherung klar getrennt. „Beides wird oft vergessen“, so Ring. Juristisch gesehen sei der Versicherungsnehmer für die Feststellung der Versicherungssumme zuständig, so Inter-Experte Hill. „Als Versicherer müssen wir hier unser Know-how einbringen. Der Handwerker kann uns dabei mit seiner Inventarliste und mit der letzten Feststellung von seinem Steuerberater unterstützen.“

Rabatte für Sicherheitsmaßnahmen

Außerdem sollten Handwerker regelmäßig ihre Inhalts-Versicherungssumme prüfen (siehe „Checkliste“, Seite 56). So handhabt es auch Schlossermeister Günter Nieren aus Hückelhoven in Nordrhein-Westfalen. Ein Brand in unmittelbarer Nähe seiner beiden gemieteten Produktionshallen führte ihm das Risiko klar vor Augen. „Die Nachbarhalle ist mit allem, was dort am Lager war, komplett abgebrannt“, so der Unternehmer. Nieren hat seine Versicherungssumme bei der Signal Iduna daraufhin aufgestockt. „Metall kann zwar nicht brennen, aber schmelzen“, sagt der 51-Jährige, der zur Jahrtausendwende als Ein-Mann-Unternehmen startete und heute elf Mitarbeiter beschäftigt.

Das auf Stahlbau spezialisierte Unternehmen lässt just in time liefern und lagert in den 250 Quadratmeter großen Hallen und auf dem Außengelände das notwendige Material, das für den Bau von Fluchttreppen für Krankenhäuser und Altenheime, Außenbalkonen oder Stahlhallen gebraucht wird. „Für einen Edelstahl- dübel bezahlt man zwischen fünf und acht Euro. Selbst wenn man nur 100 Stück vorrätig hat, summiert sich das“, sagt Schlossermeister Nieren. Nicht zu vergessen die verschiedenen Bohr- und Schleifmaschinen sowie Schweißgeräte. Einbrüche in Handwerksbetriebe zielen häufig auf solche Kleinmaschinen. Der Schaden durch aufgebrochene Türen und Vandalismus ist dabei oft noch größer. Schlossermeister Nieren hat sich mit Bewegungsmeldern und Sicherheitskameras gewappnet. Rabatte für Sicherheitsvorkehrungen sind in der Inhaltsversicherung mittlerweile aber rar geworden.

Die Inter-Versicherung honoriert die Überprüfung der elektrischen Anlagen im Handwerksbetrieb durch einen Elektrofachbetrieb, die sogenannte E-Check-Zertifizierung. Nachlass gewährt beim E-Check auf Maschinen auch der Münchener Verein. „Hier kooperieren wir mit dem Elektrohandwerk“, sagt Markus Hill von der Inter. Von einem elektrischen Kurzschluss zu einem großen Brandschaden sei es bekanntlich nicht weit. „Deshalb ist der E-Check-Rabatt für uns sinnvoll.“

Häufiger ist es aber umgekehrt. Die Versicherungen geben Auflagen vor. „Bei bestimmten Gewerken wie Tischlern wird der Versicherungsschutz an Mindestverpflichtungen wie zum Beispiel Sprinkleranlagen geknüpft“, sagt Makler Bert Heidekamp. Auch Einbruchmeldeanlagen werden gefordert. Seine Empfehlung: Wer den Versicherer wechseln will, sollte die neue Gesellschaft darauf ansprechen. „Einige Anbieter gewähren Rabatt.“