Gefährdungsbeurteilung: Neuer Ratgeber für Chefs

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Arbeitsschutz und Gesundheit

Arbeitsschutz ist Chefsache. Schließlich verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz die Arbeitgeber dazu, Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen zu beurteilen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Ein neuer Ratgeber hilft jetzt dabei, an alle wichtigen Aufgaben zu denken.

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Damit in der Alltagshektik alle Pflichten erfüllt werden, hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ihren Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung neu aufgelegt.

Der Ratgeber gliedert sich in drei Teile: Teil 1 enthält Hinweise, um die Gefährdungsbeurteilung auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes zu planen und durchzuführen. Im zweiten Teil werden die einzelnen Gefährdungsfaktoren wie Lärm, mechanische Gefährdung oder Gefahrstoffe detailliert dargestellt. Zu jedem Gefährdungsfaktor informiert der Ratgeber über Art und Wirkung, gibt Grenzwerte und Beurteilungskriterien an. Zudem führt er Maßnahmen des Arbeitsschutzes auf. Darüber hinaus benennt der Ratgeber die jeweiligen Vorschriften, technische Regeln, Normen und weiterführende Literatur. Mit Textbausteinen, die den entsprechenden Gefährdungsfaktoren zugeordnet sind, lassen sich Prüflisten erstellen oder Dokumentationslisten ausfüllen. Teil 3 enthält Handlungshilfen, die die praktische Durchführung der Gefährdungsbeurteilung erleichtern. Dazu gehören auch eine Checkliste, mit der die betriebliche Arbeitsschutzorganisation überprüft werden kann, ein Bezugsquellenverzeichnis über Vorschriften und Regelwerke sowie ein Stichwortverzeichnis.

Durch das neue Angebot kann die BAuA den Ratgeber nach Bedarf an Veränderungen im Vorschriften- und Regelwerk, aber auch an neue arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zeitnah anpassen. Den gesamten Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung gibt es im PDF-Format unter www.baua.de/gefaehrdungsbeurteilung .