Fördermittel: Hier gibt es Zuschüsse für Repowering-Maßnahmen

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EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)

Spezielle Repowering-Förderprogramme sind rar – der Repowering-Bonus läuft mit der Reform des EEG aus. Dennoch greifen einige Fördermaßnahmen aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien auch bei Repowering-Projekten und unterstützen sie mit nicht rückzahlbaren Fördermitteln.

„Nachwachsende Rohstoffe“

Was: FuE-Vorhaben zur Entwicklung neuer technischer und organisatorischer Lösungsmöglichkeiten zur Erhöhung der Effizienz dezentraler Techniken.
Wie: Die Förderung liegt zwischen 25 und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bzw. Ausgaben und muss in der Regel nicht zurückgezahlt werden.
Antragstellung: Kontaktaufnahme mit der FNR, anschließend kurze Projektbeschreibung einreichen.
Förderer: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Projektträger: Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR), fnr.de

„Klimaschutz und Energie“

Was: Forschung, Entwicklung und Innovation sowie Pilotprojekte zur Optimierung von Technologien.
Wie: Zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Antragstellung: Formloses zweistufiges Antragsverfahren. Als Erstes wird um die Einreichung einer kurzen Projektskizze gebeten.
Förderer: Deutsche Bundesstiftung Umwelt, dbu.de

„Modernisierung der kleinen Wasserkraft“

Was: Kleine Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von weniger als einem MW in Baden-Württemberg.
Wie: Bis zu 200 000 Euro beträgt die Förderung.
Antragstellung: Letzte Antragsfrist endete am 31.12.2013. Momentan keine Antragstellung möglich, die nächste Frist wird über Presse und Verbände bekanntgegeben. Das Förderprogramm läuft noch bis 2015, insgesamt stehen 6,9 Millionen Euro zur Verfügung.
Förderer: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg