Flüchtlinge ins Handwerk integrieren: ZDH will bessere Rahmenbedingungen

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Die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt gelingt nur, wenn Beschäftigungshürden weiter abgebaut werden. Daran orientiert sich der von der Bundesregierung am 25. Mai 2016 verabschiedete Entwurf für ein Integrationsgesetz. Dennoch sieht das Handwerk Verbesserungsbedarf.

Bei der Bäckerei Staib in Ulm engagiert man sich schon länger für die Integration von Flüchtlingen. - © Christiane Mader

Zahlreiche Handwerksorganisationen sind bereits in Projekten und Initiativen zur Qualifizierung und Ausbildung von Flüchtlingen engagiert. Auch der ZDH führt ein Projekt mit dem Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zur Qualifizierung von Flüchtlingen als Wiederaufbauhelfer für ihre Heimatländer durch.

Zudem hat der ZDH die Erweiterung des BMWi- Programms der „Passgenauen Besetzung“ um 150 Willkommenslotsen zur Betreuung von Flüchtlingen in der Ausbildung angestoßen sowie vor allem im Februar 2016 gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung das Programm „Wege in Ausbildung“ angestoßen, mit dem in den kommenden Monaten bis zu 10.000 Flüchtlinge für eine Ausbildung im Handwerk qualifiziert werden sollen.

Aber gerade die kleinen Betriebe des Handwerks brauchen für die anspruchsvolle Aufgabe der Qualifizierung und Ausbildung von Flüchtlingen verlässliche und fördernde Rahmenbedingungen im Aufenthaltsrecht und bei der Ausbildungsförderung. Dazu gehört:

„3+2-Formel“ -  drei Jahre Ausbildung, zwei Jahre Anschlussbeschäftigung

Wer Geflüchtete ausbildet, muss sicher sein können, dass der Auszubildende mindestens bis zu seinem Abschluss, besser noch für eine Anschlussbeschäftigung über einen kalkulierbaren Zeitraum im Land bleiben kann. Gleichzeitig weist der ZDH aber auch darauf hin, dass die erhoffte positive Nutzung dieses Instruments nicht durch eine überhöhte bußgeldbewehrte Mitteilungspflicht der Betriebe bei Ausbildungsabbrüchen von Flüchtlingen konterkariert werden darf.

Ausbildungsförderung vereinfachen

Weiterhin erwarten Betriebe, die Flüchtlinge ausbilden, dass ihnen frühzeitig alle Leistungen der Ausbildungsförderung zur Verfügung stehen. Insoweit begrüßt der ZDH, dass Asylbewerber mit einer guten Bleibeperspektive schon nach drei Monaten Zugang zu ausbildungsbegleitenden Hilfen, assistierter Ausbildung und berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen haben sollen. Berufsausbildungsbeihilfen und Ausbildungsgeld sollen dagegen erst nach 15 Monaten Aufenthalt genehmigt werden können. Für geduldete Flüchtlinge gelten wiederum andere Fristen. Statt dieser unnötigen Komplexität sollten alle Instrumente der Ausbildungsförderung ab dem Zeitpunkt des Abschlusses eines Ausbildungsvertrages zur Verfügung stehen.

Zielführender Einsatz von Arbeitsgelegenheiten

Handwerk und Wirtschaft brauchen qualifizierte Fachkräfte. Alle Bemühungen müssen deshalb darauf ausgerichtet sein, Flüchtlinge schnell zu qualifizieren und auszubilden. Beschäftigungstherapeutische Maßnahmen wie Arbeitsgelegenheiten sind dagegen nicht zielführend. Insoweit begrüßt das Handwerk, dass die ursprünglichen Pläne der Bundesregierung zur Ausweitung von Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge nun über ein Arbeitsmarktprogramm der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt werden sollen. Hierbei muss sichergestellt sein, dass die Verwaltungsausschüsse in den Arbeitsagenturen hinreichende Mitspracherechte erhalten, damit die Arbeitsgelegenheiten nicht in wettbewerblich relevanten Tätigkeitsbereichen durchgeführt werden.

Integrationskurse ausbauen, über duale Ausbildung informieren

Verpflichtende Integrations- und Sprachkurse sind eine unverzichtbare Voraussetzung für die Integration von Flüchtlingen in Wirtschaft und Gesellschaft. Flüchtlinge mit einer guten Bleibeperspektive sollten so früh wie möglich Zugang zu diesen Kursen erhalten. Zu den Lerninhalten sollten auch Informationen über die duale Ausbildung in Deutschland gehören, da in den meisten Herkunftsländern diese Form der beruflichen Ausbildung wenig bekannt ist.