Investitionen helfen am besten, Geld vom Finanzamt zurückzuholen. Schon in der Planungsphase profitieren Handwerker vom Investitionsabzugsbetrag, später mit Sonderabschreibung und laufender Abschreibung. Die besten Praxistipps für etwas größere und für kleine Handwerksbetriebe.

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Privatentnahme: Richtig vorgehen(PDF, 74,16 kB)
Firma stärken, Finanzamt mitzahlen lassen
1. Steuerspartipp: Immobilien bauen
Viele Handwerksbetriebe arbeiten im eigenen Gebäude. Vom Herstellungs- oder Kaufpreis wird zunächst der Anteil für Grund und Boden abgezogen. Zwei Prozent Abschreibung (AfA) jährlich sind dann als Betriebsausgabe absetzbar. Hinzu kommen Schuldzinsen und laufende Kosten.
Musterrechnung: Das Gebäude kostet 400000 Euro, 20 Prozent entfallen auf Grund und Boden. Zwei Prozent AfA ergeben 6400 Euro Betriebsausgaben. Dirk Schwegler hat mit seinem Wohngeschäftshaus ein im Handwerk beliebtes Modell gewählt. Mit 80 Prozent gehört der größte Teil des 800 Quadratmeter Nutz- und Wohnfläche großen Gebäudes zu seinem Betrieb und ist gewerblich vermietet. 20 Prozent fallen auf seine Privatwohnung. Abschreibung und Kosten setzt er zu 80 Prozent ab und spart Steuern. Tipp: Laufende Renovierungen (Erhaltungsaufwand) können Sie sofort absetzen.
Steuertipp 2: Planungen abrechnen
Steuertipp 3+4: Sonderabschreibung nutzen und zügig abschreiben
Steuertipp: 5: Flexibel kaufen
2. Steuerspartipp: Planungen abrechnen
Ob Maschinen, Fahrzeuge oder andere bewegliche Wirtschaftsgüter - bereits geplante Investitionen drücken den steuerlichen Gewinn. 40 Prozent des Kaufpreises zieht der Betrieb ab. Die Firma muss die Wirtschaftsgüter innerhalb der nächsten drei Jahre kaufen, nachdem sie den Investitionsabzugsbetrag genutzt hat. Danach muss etwa die neue Maschine mindestens bis zum Ende des Jahres im Betrieb bleiben und darf höchstens zu zehn Prozent privat genutzt werden. Diese Regelung gilt für Betriebe mit einem Vermögen bis zu 235000 Euro. Höchster Abzugsbetrag für alle geplanten Investitionen: 200000 Euro. Im Jahr der Investition muss der Handwerksbetrieb den Investitionsabzugsbetrag auflösen, was den laufenden Gewinn erhöht. Sobald das Wirtschaftsgut im Betrieb ist, kann dieser Effekt jedoch mit 20 Prozent Sonderabschreibung und der linearen AfA gegengerechnet werden. Musterrechnung: Der Betrieb hat 2012 eine Maschine für 150000 Euro gekauft, Nutzungsdauer zehn Jahre. 2011 machte die Firma dafür einen Investitionsabzugsbetrag von 40 Prozent, also 60000 Euro geltend. Für 2012 rechnet der Betrieb so:
Anschaffungskosten Maschine | 150000 € |
---|---|
Auflösung Abzugsbetrag | - 60000 € |
AfA-Grundlage | 90000 € |
20% Sonder-AfA | 18000 € |
10% lineare AfA | + 9000 € |
AfA insgesamt | 27000 € |
Tipp: Der Abzugsbetrag bleibt steuerfrei.
Steuertipp 1: Immobilien bauen
Steuertipp 3+4: Sonderabschreibung nutzen und zügig abschreiben
Steuertipp: 5: Flexibel kaufen
3. Steuerspartipp: Sonderabschreibung nutzen
Die 20-prozentige Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter bringt dem Betrieb weitere Vorteile bei Investitionen (siehe oben). Für Anschaffungen 2012 gilt auch hier der Grenzwert von 235000 Euro Betriebsvermögen. Tipp: Nutzen Sie die Sonder-AfA zusammen mit der regulären Abschreibung gleich im ersten Jahr.
4. Steuerspartipp: Zügig abschreiben
Für bis 2010 gekaufte bewegliche Wirtschaftsgüter gilt die degressive Abschreibung von bis zu 25 Prozent. Ausschlaggebend ist das Kaufdatum: Steht dort spätestens „31.12.2010“, dann kann der Betrieb die degressive AfA noch für die gesamte Nutzungsdauer fortführen. Sobald die lineare Abschreibung (in gleich hohen Jahresraten) zur höheren Abschreibung führt, wechselt der Betrieb zu dieser. Tipp: Der AfA-Rechner unter handwerk-magazin.de (Stichwort: „AfA-Rechner“) hilft die genauen Abschreibungsraten zu berechnen.
Steuertipp 1: Immobilien bauen
Steuertipp 2: Planungen abrechnen
Steuertipp: 5: Flexibel kaufen
5. Steuerspartipp: Flexibel kaufen
„Geringwertige Wirtschaftsgüter“ (GWG), so heißen kleinere Anschaffungen wie etwa Werkzeuge. Viele Betriebe führen hierfür eine Liste. Bis je 410 Euro netto tauchen die Güter bei den Betriebsausgaben für die Bilanz 2012 auf. Zwischen 150 und 410 Euro kann der Betrieb wählen, ob er den Kaufpreis sofort absetzt oder mit anderen GWGs in einem Pool fünf Jahre mit je 20 Prozent linear abschreibt. Der Höchstpreis je Gut im Pool darf 1000 Euro betragen - darüber hinaus ist nur die reguläre Abschreibung zulässig. Die Wahl - sofort absetzen oder Sammelpool - muss für alle GWGs im Betrieb gleich sein. Beispiel: Der Betrieb will seine GWGs möglichst schnell absetzen. Deshalb zieht er alle Ausgaben bis 410 Euro netto sofort ab. Tipp: Führen Sie eine laufende „GWG-Liste“ für den Einkauf Ihres Betriebs wie eine Bilanzcheckliste.
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Steuertipp 2: Planungen abrechnen
Steuertipp 3+4: Sonderabschreibung nutzen und zügig abschreiben