Finanzberatung: Mit dem Protokoll auf der sicheren Seite

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Eine Anlageberatung ist abhängig von einer optimalen Vorbereitung des Kunden. Wie Handwerker das Gespräch richtig führen und warum sie auf einer ausführlichen Dokumentation bestehen sollten.

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    Beratungen zu Geldfragen ­müssen dokumentiert werden.
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    „Wenn der Anleger das Protokoll trotzdem unterschreibt, gibt es später keine Missverständnisse.“ Lothar Koch, ­Portfoliomanager der GSAM + Spee Asset Management, Düsseldorf.
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    In der Niedrigzinsphase werden Wertpapiere für Anleger attraktiver.

Nach der Finanzkrise hatten die Banken gerade bei Privatanlegern viel Vertrauen verspielt. Grund dafür waren komplexe und risikoreiche Finanzprodukte, die unwissenden Kunden verkauft wurden. Daraufhin griff der Gesetzgeber ein und wollte die Position von privaten Anlegern bei einem Rechtsstreit wegen Falschberatung stärken. Deshalb führte er 2010 das Beratungsprotokoll ein. Seitdem müssen Finanzdienstleister jedes Beratungsgespäch, in dem sie Empfehlungen für Verbraucher aussprechen, dokumentieren. Seit 2013 sind auch sogenannte Finanzanlagenvermittler in der Pflicht. Das Protokoll soll eine Entscheidungshilfe für den Anleger darstellen, als Beweismittel bei einer möglichen Falschberatung dienen und die Beratungsqualität verbessern.

Was im Protokoll stehen muss

Es gibt allerdings keine allgemeingültige Mustervorlage, die alle Finanzinstitute verwenden. Wichtige Punkte, die das Protokoll aufgreifen muss: Anlass und Dauer der Beratung, die persönliche und finanzielle Situation des Anlegers, Anlageziel und Anlageerfahrung sowie die ausgesprochenen Empfehlungen des Beraters (siehe Kasten Seite 60). „Ich gebe dem Kunden vor dem Gespräch eine Checkliste zur Vorbereitung mit auf den Weg, die diese Punkte aufgreift. Daraus ergibt sich später ein schlüssiges und verständliches Beratungsprotokoll“, erklärt Lothar Koch, Portfoliomanager der GSAM + Spee Asset Management im norddeutschen Langballig.

Frage nach der Risikobereitschaft

Ein seriöses Beratungsgespräch kostet Zeit. Und zwar beide Seiten: Den Kunden und den Finanzdienstleister. „Einen seriösen Berater erkennen Anleger daran, dass er nicht sofort mit Produkt-angeboten in der Tür steht, sondern zunächst eine Risikoeinstufung mit dem Interessenten vornimmt, bestenfalls im Gesamtvermögenskontext“, erklärt Thilo Stadler, Portfoliomanager der Independent Capital Management (I.C.M.) Vermögensberatung Mannheim GmbH in Neuss. Wichtig seien dann im Gespräch auch das Alter, der Kapitalbedarf, die generelle Risikobereitschaft sowie die eigenen Ziele. „Tendenziell geht die Risikobereitschaft der Kunden mit steigendem Alter zurück“, weiß Stadler aus Erfahrung.

Seit der Einführung stand die Qualität der Beratungsprotokolle immer wieder auf dem Prüfstand. Verbraucherschützer kritisieren, dass oft die Risikoneigung oder die finanziellen Möglichkeiten des Kunden, das jeweilige Risiko auch zu tragen, in den Protokollen zu kurz kommt und nicht individuell dargestellt wird. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelte bei Stichproben dagegen nur eine geringe Fehlerquote.

Ein Grund für die unterschiedliche Wahrnehmung liegt in der Auslegung der gesetzlichen Vorgaben für das Beratungsprotokoll. Die Verbraucherzentralen vertreten den Standpunkt, dass die BaFin das Gesetz stärker im Sinne der Verbraucher interpretieren könnte. Die Aufsichtsbehörde meint dagegen, dass Wirtschaftsprüfer bereits strengere Kriterien anlegen als gesetzlich festgelegt.

Mit Gedächtnisprotokoll absichern

Derzeit müssen Handwerker, die sich in Geldanlagen professionell beraten lassen, noch selbst darauf achten, dass das Protokoll korrekt den Inhalt des Gesprächs wiedergibt. Dazu gehört auch, die aufgeführten Angaben, die eigene Risikoneigung genau zu prüfen. Wenn Informationen fehlen oder der Anleger Fehler im Protokoll bemerkt, sollte er auf Änderungen bestehen. Weigert sich der Berater, ist es besser, das Geschäft nicht abzuschließen.

Außerdem brauchen Kunden nicht auf das Beratungsprotokoll zu vertrauen. Bereits bei der Vorbereitung auf das Gespräch können Privatanleger schriftlich Informationen zusammentragen und ihren eigenen Fall sowie ihre Anforderungen dokumentieren. Nach dem Gespräch sollten noch die Gesprächsdauer und Empfehlungen des Beraters sowie die entsprechenden Begründungen notiert werden. Ein solches Gedächtnisprokoll kann bei Streitfragen durchaus hilfreich sein.

Bleibt die Frage der Unterschrift des Kunden unter das Protokoll. Der Gesetzgeber hat sie nicht vorgesehen. Verbraucherschützer raten klar davon ab. „Wenn der Anleger das Protokoll trotzdem unterschreibt, kann der Berater später keine Inhalte mehr hinzufügen“, gibt aber Portfoliomanager Koch zu bedenken.

Das Beratungsprotokoll im Überblick:

Über jede Anlageberatung muss ein Protokoll erstellt werden. Nur so sind Privatanleger auch rechtlich auf der sicheren Seite.

Welche Ziele hat das Protokoll?

Es ermöglicht Anlegern, das Gespräch auszuwerten und eine fundierte Anlageentscheidung zu treffen. Unstimmigkeiten können Anleger gleich aufdecken und monieren. Es dient bei gerichtlichem Streit als Beweismittel.

Tipp: Ein Protokoll muss bei jedem persönlichen Termin erstellt werden. Es muss dem Anleger sofort nach Abschluss der Beratung zur Verfügung gestellt werden.

Welche Inhalte muss das Protokoll haben?

Das Protokoll muss sich strikt an die gesetzlichen Vorgaben halten. Inhalte sind:

  • Informationen über die persönliche Situation, die wesentlichen Anliegen und die Gewichtung des jeweiligen Anlegers.
  • Angaben zum Anlass und zur Dauer des Beratungsgesprächs. N Infos über die Finanzinstrumente und Wertpapierdienstleistungen, die Gegenstand der Beratungsleistung waren.
  • Empfehlungen des Anlageberaters und die wesentlichen Gründe für diese Empfehlungen.
  • Unterschrift des Kundenberaters.

Welche Ausnahmen gibt es?

Bei einer telefonischen Beratung kann auf ausdrücklichen Wunsch des Anlegers das Geschäft auch vor Erhalt des Protokolls abgeschlossen werden.

Tipp: Ist das Protokoll später unvollständig oder falsch, hat der Anleger dann ein einwöchiges Rücktrittsrecht.

Wie sollte ich das Protokoll prüfen?

Anleger sollten das Protokoll in Ruhe genau unter die Lupe nehmen.

Wichtig: Angaben zur Risikobereitschaft, die Anlageziele, finanzielle Kenntnisse , die wirtschaftliche Situation und die Risikobereitschaft des Anlegers.