Erbschaftsteuer-Reform: Die Schlacht geht weiter

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Erbschaftsteuer

Der Bundesrat hat den jüngsten Kompromissvorschlag der Großen Koalition zur Reparatur des Erbschaftsteuerrechts abgelehnt. Die Länderkammer ruft zugleich den Vermittlungsausschuss an. Lösungen sind frühestens im Herbst zu erwarten.

© Bundesrat/Frank Bräuer

Seit Mitte Dezember 2014 arbeitet Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble an einer Reform des Erbschaftsteuerrechts, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Verschonungsregeln für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber eine Frist zur Bereinigung bis zum 30. Juni 2016 gesetzt hatte. Die gesetzgebenden Organe haben diese Frist gerissen und stehen deshalb zu Recht in der öffentlichen Kritik. So erklärte Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Das Handwerk ist sehr enttäuscht, dass die Länder ihre Zustimmung zur Erbschaftsteuerreform verweigern. Der Zustand der Rechtsunsicherheit bleibt damit für die Unternehmen bestehen. Das erschwert die Betriebsnachfolge nochmals gravierend. Wir fordern die Länder dringend auf, nun schnell in ein Vermittlungsverfahren einzutreten und möglichst rasch eine Einigung zu erzielen.“  Mit Blick auf die am 30.Juni abgelaufene Frist erwarte der ZDH, dass ein Vermittlungsverfahren während der Sommerpause angesetzt werde.

Allein 40.000 Betriebe in Bayern betroffen

Dr. Georg Haber, Vizepräsident des Bayerischen Handwerkstages (BHT), bezeichnete die heutige Entscheidung des Bundesrates gar als „Katastrophe für das Handwerk. Die Rechtsunsicherheit für unsere Unternehmen bleibt so weiter bestehen und behindert die Betriebsnachfolge in vielen Fällen ganz massiv.“ Von dem zwischen den Regierungsparteien im Juni ausgehandelten Kompromiss hätten die meisten bayerischen Handwerksbetriebe profitiert. Dieser hatte vorgesehen, dass Betriebe bis zu einem Vermögen von 26 Mio. Euro ohne individuelle Bedürfnisprüfung erbschaftsteuerfrei hätten übertragen werden können. Für bis zu fünf Beschäftigte wäre kein Lohnsummennachweis erforderlich gewesen. Auch die steuerrechtliche Begünstigung von Investitionen wäre kleinen und mittleren Betrieben zugutegekommen, so der BHT-Vizepräsident. Das bayerische Handwerk fordere die Bundesländer dringend dazu auf, nun so schnell als möglich das Vermittlungsverfahren einzuleiten und umgehend eine Einigung zu erzielen. „Wir brauchen endlich Rechtssicherheit für Betriebe, deren Übergabe ansteht“, betont Haber. Im bayerischen Handwerk werden in den kommenden zehn Jahren Nachfolgerinnen und Nachfolger für rund 40.000 Betriebe mit ca. 200.000 Beschäftigten und Auszubildenden benötigt.