Erbschaftsteuer „Unsere Argumente haben überzeugt“

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Im Interview erklärt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), welche Auswirkungen die neue Erbschaftsteuerreform auf das Handwerk hat.

Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. - © Wollseifer / Rudolf Wichert

Die Einigung von Bund und Ländern zur Erbschaftsteuer kommt gerade noch vor der vom Bundesverfassungsgericht angekündigten nochmaligen Befassung mit dem Thema Erbschaftsteuer. Hat die Politik die Belange des Handwerks ausreichend berücksichtigt?

Wollseifer: Es war in der Tat ein Gesetzgebungsmarathon. Der ZDH hat in Arbeits- und Spitzengesprächen immer wieder die besondere Situation unserer kleinen und mittleren Betriebe erklärt.

Gerade im Endspurt der vergangenen Monate war es notwendig, ganz gezielt die wichtigen Akteure auf Länderseite anzusprechen. Im Ergebnis sehen wir in vielen Details, dass unsere Argumente überzeugt haben – auch wenn Mehrbelastungen nicht zu verhindern waren.

Konnte der Aufbau zusätzlicher Bürokratie für kleine Betriebe eingedämmt werden?

Wollseifer: Lange haben wir dafür geworben, die maßgebliche Arbeitnehmerzahl für die Befreiung vom Nachweis der Einhaltung der Lohsummenregelung mindestens auf fünf Beschäftigte festzusetzen. Dabei ist es geblieben, obwohl einige Länder eine Absenkung auf drei Beschäftigte gefordert hatten.

Ferner wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens eine gestaffelte Absenkung der einzuhaltenden Lohnsummen für Unternehmen mit bis zu 15 Beschäftigten vorgesehen. Das bedeutet erheblich weniger Bürokratie – für Handwerker, aber auch Finanzämter.

Ganz wichtig für das Handwerk: Beschäftigte, die sich im Mutterschutz oder in einem Ausbildungsverhältnis befinden, die Krankengeld oder Elterngeld beziehen werden weder bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl noch bei der Ermittlung der Lohnsumme berücksichtigt.

Ist der Streit um die Bewertung von Unternehmen im Sinne des Handwerks ausgegangen?

Wollseifer: Aus der aktuellen Niedrigzinsphase resultiert eine gravierende Überbewertung der Unternehmen. Sie werden derzeit mit dem 18fachen des Jahresgewinns bewertet.

Im Februar wurde daher die Anpassung der Unternehmensbewertung beim vereinfachten Ertragswertverfahren in die Diskussion aufgenommen. In dem vom Bundestag beschlossenen Entwurf war ein Bewertungskorridor mit einer Begrenzung des Kapitalisierungsfaktors auf zwölf vorgesehen. Die Länder lehnten diese Änderung ab.

Der Kompromiss sieht nunmehr einen auf 13,75 festgesetzten Kapitalisierungsfaktor vor, so dass die Änderung letztlich erfolgen wird. Wichtig für das Handwerk: Das AWH-Verfahren bleibt als branchentypisches Verfahren anerkannt.

Erbschaftsteuerzahlungen verkürzen die Liquidität, verhindern so in vielen Fällen notwendige Zukunftsinvestitionen. Kommen die Regelungen den Betrieben ausreichend entgegen?

Wollseifer: Ursprünglich sollte im Erbfall eine voraussetzungslose zinslose Stundung über 10 Jahre möglich sein. Die Länder wollten diese Möglichkeit ganz streichen. Dies konnte verhindert werden, jedoch wurde der Zeitraum der Stundung von 10 Jahre auf 7 Jahre verkürzt und eine zinslose Stundung ist nur im ersten Jahr möglich.

Dank einer Investitionsklausel wird im Übrigen nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen wie begünstigtes Vermögen behandelt, wenn innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall im übertragenen Unternehmen in begünstigungsfähige Vermögenswerte investiert wird. Die Länder hatten die Streichung dieser Regelung gefordert, die nun beibehalten wurde.

Ist die Reform v erfassungsfest ?

Wollseifer: Davon gehen wir nach dem langen Ringen um die richtigen Regelungen aus. Für die Betriebe ist wichtig, dass jetzt wieder Rechtssicherheit für die Betriebsübergabe herrscht.

Tipp: Weitere Infos zur Erbschaftsteuerreform finden Sie hier: http://www.handwerk-magazin.de/erbschaftsteuer-bund-und-laender-einigen-sich-auf-kompromiss/150/8/336757