Elektromobilität: Was es außer der Kaufprämie noch für Fördermöglichkeiten gibt

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Wer sich für ein Elektroauto unter 60.000 Euro Listenpreis interessiert, kann 4.000 Euro Kaufprämie in Anspruch nehmen. Es gibt aber noch weitere Fördermöglichkeiten neben der staatlichen Kaufprämie.

Für Elektrofahrzeuge gibt noch weitere Fördermöglichkeiten neben der staatlichen Kaufprämie. - © © stockWERK - Fotolia.com

Regionale Energieversorger

Von allen fördernden Institutionen spielen die kommunalen Stadtwerke anteilsmäßig die mit Abstand bedeutendste Rolle. Bisher fördert zwar nur ein kleiner Teil der über 700 Stadtwerke in Deutschland den privaten oder gewerblichen Kauf von Elektrofahrzeugen, allerdings mit steigender Tendenz. Es ist davon auszugehen, dass in den kommenden Monaten und Jahren zahlreiche weitere Stadtwerke eigene Elektromobilitäts-Förderprogramme auflegen.

Eine Zielgruppe der Förderprogramme sind oft regionale Unternehmen – in einigen Fällen beschränkt sich die Inanspruchnahme von Fördermitteln sogar nur auf regionale Gewerbetreibende und Unternehmen.

Gerade Stadtwerke nutzen die Förderprogramme gezielt zur Kundenbindung bzw. Kundengewinnung. In solchen Fällen werden Zuschüsse und Vergünstigungen nur bei einem bestehenden Kundenverhältnis oder bei gleichzeitigem Abschluß eines neuen Energieliefervertrages gewährt. In den meisten Fällen beschränkt sich die Fördermöglichkeit nur auf Ökostromverträge mit einer festgelegten Laufzeit, die eingehalten werden muss, um das Fördergeld in voller Höhe behalten zu können.

Gegenstand der Förderprogramme ist in der Regel ein Kaufzuschuss in unterschiedlicher Höhe, der nach dem Einreichen einer Kopie des Kaufbelegs sowie des Nachweises der Erfüllung aller erforderlichen Voraussetzungen auf das Konto überwiesen wird. In einigen Fällen sind zusätzlich noch die kostenlose Nutzung und Aufladung an bestimmten Ladestationen bzw. -netzwerken oder andere Vergünstigungen mit inbegriffen.

Bei einigen Stadtwerken besteht die Förderung aus Stromgutschriften, die im Rahmen der bestehenden Verträge verrechnet werden. In wenigen Fällen sieht die Förderung (optional) Vergünstigungen bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) vor – in nachhaltigen Mobilitätskonzepten ist der ÖPNV als Ergänzung zur individuellen Mobilität eng mit der Elektromobilität verknüpft.

Grundbedingung bei fast allen Förderprogrammen ist die erstmalige Inanspruchnahme einer Förderung, d.h. der Kauf eines E-Mobils ist nicht mehr förderungswürdig, wenn an anderer Stelle schon Zuschüsse geflossen sind. Wie hier mit der staatlichen Kaufprämie umgegangen wird, ist bisher noch unklar.

Die regionale und kommunale Subventionierung von Elektrofahrzeugen ist eine freiwillige Leistung der jeweiligen Institution, daher existiert kein einheitliches Förderniveau. In den meisten Fällen wird ein Gesamtfördervolumen für die Laufzeit des Programms festgelegt, das nur die Bezuschussung einer bestimmten Anzahl von Elektrofahrzeugen in unterschiedlicher Höhe erlaubt. Die möglichen Förderleistungen orientieren sich am Fahrzeugtyp und variieren von Institution zu Institution z.T. stark – der Abgleich der aktuellen Förderprogramme erlaubt dennoch die Angabe von Durchschnittswerten. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über den derzeit gängigen Förderrahmen:

  • Pedelecs werden meist mit 50 bis 200 € bezuschusst, die durchschnittliche Förderung beträgt etwa 100 €.
  • E-Roller erhalten Zuschüsse in Höhe von 80 bis 300 €, durschnittlich kann man von 100 bis 200 € ausgehen.
  • Elektroautos haben die größte Förderspanne zu verzeichnen: Sie reicht von 100 bis 1.500 €, als Durchschnittswert kann etwa 500 € gelten.

Einige Förderprogramm gewähren zusätzlich noch die kostenfreie Nutzung von bestimmten Ladestationen bzw. -netzwerken.

Förderung durch die Kfw

Im Rahmen des Umweltprogramms wird neben der Errichtung von Ladepunkten die Anschaffung von gewerblich genutzten Fahrzeugen mit Elektroantrieb, Hybridfahrzeugen mit bivalentem Antrieb sowie Brennstoffzellenfahrzeugen unterstützt. Mehr dazu unter: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt/

Kommunen

München bezuschusst gewerbliche Elektrofahrzeuge mit bis zu 4.000 Euro, Berlin-Brandenburg fördert zum Beispiel das Nutzfahrzeug Nissan eNV200 mit einem Leasingvertrag von fünf Jahren mit insgesamt 3.000 Euro.

Für Hamburger Unternehmen besteht über die Beschaffungsinitiative der Hamburger Handwerks- und Handelskammer „Hamburg macht E-Mobil“ die Möglichkeit, Fahrzeuge mit vergünstigten Konditionen zu erwerben. Für Mitglieder der Handwerkskammer gibt es bis zu 25 Prozent Nachlass. Daneben existieren weitere Fördermöglichkeiten, die bis zu 50 Prozent Nachlass auf die Mehrkosten eines Elektrofahrzeugs bringen können.

Bei allen Programmen ist noch nicht klar, wie mit der staatlichen Prämie umgegangen wird und ob diese Förderungen kumulativ sind. Infos: www.kompetenzatlas.info