EEG-Reform: Das ändert sich

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EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)

Eigenstrom von Umlage befreit, Windenergie darf wachsen, Repowering möglich, Bestandsschutz für Biogas: Jetzt haben Bund und Länder die Reform des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) beschlossen. Hier der Überblick der wichtigsten Fakten.

Die EEG-Reform steht - © ddp

Bund und Länder haben bei der Reform der Ökostrom-Förderung jetzt weitgehende Einigkeit erzielt. Das erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach ausführlichen Beratungen mit den Ministerpräsidenten der Länder im Bundeskanzleramt.

Das Ziel der Reform ist, den Kostenanstieg der Ökostrom-Umlage zu bremsen und den Umbau der Energieversorgung planbar und damit investitionssicher zu machen. Hier die wichtigsten Punkte der Reform im Überblick:

Eigenstrom:

Alle bis August fertiggestellten Eigenstrom-Anlagen werden von der Ökostrom-Umlage und Netzentgelten befreit. Dann soll die Eigen-Stromerzeugung mit einer Mindestumlage belegt werden, um andere Stromverbraucher zu entlasten. Bei Neuanlagen sollen Industrieunternehmen nun 1,2 Cent "Soli" je Kilowattstunde zahlen sowie eine Unterscheidung zwischen Ökostrom- oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen einerseits und konventioneller Stromerzeugung andererseits geben. Details sind hier aber noch offen.

Ökostromumlage:

Bis 2017 soll die Ökostromumlage nur noch um 0,2 Cent pro Kilowattstunde steigen und dann auf dem derzeitigen Niveau eingefroren werden. Netto zahlen die Bürger derzeit 6,24 Cent Ökostrom-Umlage je Kilowattstunde, rund die Hälfte des Strompreises von etwa 28 Cent machen Umlagen, Rabatte, Strom- und Mehrwertsteuer aus.

Industrie-Rabatte: 

Mehr als 2000 Unternehmen sind derzeit begünstigt, sie bezahlen dadurch insgesamt 5,1 Milliarden Euro weniger. Mit der EU-Kommission wird um eine zukunftsfeste und rechtssichere Lösung beim Ausmaß der Rabatte gerungen. Es gibt politischen Druck, etwa aus Nordrhein-Westfalen, möglichst wenige Verschärfungen zuzulassen.

Photovoltaik-Anlagen:

Laut Bundeswirtschaftsministerium wird die Wirtschaftlichkeit der Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) im Wesentlichen durch den Eigenverbrauch bestimmt. Vor diesem Hintergrund wird die Förderung eng mit den vorgesehenen Änderungen beim Eigenverbrauch abgestimmt.

Windkraft On Shore:

Jährlicher Zubau von maximal 2500 Megawatt. Bedeutet: 2500 MW an neuen Windrädern können jährlich errichtet werden, ohne dass es automatische Förderkürzungen gibt. Repowering von Windkraftanlagen soll nicht auf diese Obergrenze angerechnet werden. Der Austausch alter durch neue, leistungsstärkere Windräder wird also nicht in die geplante Begrenzung einberechnet. Um windschwächere Standorte im Binnenland nicht zu benachteiligen, soll es ein Referenzertragsmodell geben zugunsten der Standorte, die nicht ganz so windhöfig sind.

Windkraft Off Shore:

Ein wichtiger Punkt der Energiewende. Hier soll es zwar eine hohe Anfangsvergütung von rund 19 Cent je Kilowattstunde geben, aber die Ziele werden gekürzt. Statt 10 000 Megawatt sollen nur 6500 Megawatt bis 2020 installiert werden und 15 000 Megawatt bis zum Jahr 2030. 

Biomasse:

Auch wegen der "Vermaisung" der Landwirtschaft soll der Zubau auf nur noch 100 Megawatt pro Jahr gedeckelt werden. Erweiterungen von bestehenden Anlagen werden nicht in die 100 MW eingerechnet. Neue Anlagen sollen vor allem mit Abfall- und Reststoffen gefüttert werden. Da die Anlagen anders als Sonne und Wind berechenbar Energie liefern können, soll die Produktion stärker auf den aktuellen Bedarf ausgerichtet werden, dafür soll es dann einen so genannten "Flexibilitäts-Bonus" geben.

Geothermie:

Die Förderung der Geothermie wird im Grundsatz fortgeführt. Allerdings wird der Technologiebonus gestrichen.