Eckpunkte zum Integrationsgesetz: Handwerk begrüßt es

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Flüchtlinge

Auf dem Koalitionsausschuss in dieser Woche haben sich CDU, CSU und SPD über die Punkte für ein Integrationsgesetz geeinigt. Die Beschlüsse betreffen auch die Arbeit im Handwerk, denn Flüchtlinge haben nur noch mit Flüchtlingsausweis Zugang zum Arbeitsmarkt.

Bei der Bäckerei Staib in Ulm wird Integration schon länger groß geschrieben. - © Christian Mader

Mit dem Integrationsgesetz werde es laut Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zum ersten Mal in Deutschland ein Bundesgesetz zur Integration geben. Die Inhalte des geplanten Gesetzes stellten die Bundeskanzlerin, Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) und der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer im Bundeskanzleramt auf einer Pressekonferenz vor.

Die Eckpunkte des Integrationsgesetzes sind:

  • Asylbewerbern, die Integrationsmaßnahmen ablehnen, werden die Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz gekürzt.
  • Um die Flüchtlinge gleichmäßiger zu verteilen, soll ihnen ein Wohnsitz zugewiesen werden können.
  • Die Vorrangprüfung, nach der Asylbewerber und Geduldete eine Arbeitsstelle nur besetzen dürfen, wenn Einheimische oder Europäer keinen Vorrang haben, soll für drei Jahre abgeschafft werden.

Ohne Flüchtlingsausweis keine Arbeit

Außerdem vereinbarte die Koalition, die Bedeutung des Flüchtlingsausweises zu stärken. In Zukunft soll dieser die Voraussetzung für den Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Integrationsleistungen sein. Die jetzt vereinbarten Punkte zum geplanten Integrationsgesetz will die Bundesregierung auf ihrer Klausurtagung am 24. Mai 2016 in Meseberg beschließen.

ZDH begrüßt die Pläne

Zur Einigung der Koalitionspartner auf das geplante Integrationsgesetz für Flüchtlinge erklärt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): "Das Handwerk begrüßt, dass die lange erhobene Forderung nach der Schaffung eines rechtssicheren Aufenthalts für Flüchtlinge in Ausbildung (3+2-Formel) endlich gesetzlich umgesetzt werden soll. Damit wird die ohnehin vorhandene Bereitschaft der Betriebe des Handwerks, Flüchtlinge zu qualifizieren und auszubilden, weiter gestärkt. In diesem Zusammenhang ist es auch richtig, dass der Zugang zu ausbildungsbegleitenden Maßnahmen für Flüchtlinge weiter erleichtert wird.

Für das Handwerk stehen die Qualifizierung und der schnelle Zugang für Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt an erster Stelle. Für die Integration in Arbeitsmarkt und Gesellschaft ist ein angemessenes Verhältnis zwischen Fördern und Fordern der richtige Weg. Der schnelle Zugang zu Sprachangeboten und zu abschlussorientierten Qualifizierungsmaßnahmen ist dabei unerlässlich. Die geplanten Punkte müssen jetzt zügig umsetzt werden. Arbeitsgelegenheiten im Sinne von 1-Euro-Jobs sind kein sinnvolles Instrument für eine Integration in den Arbeitsmarkt. Sie müssen auf das Asylbewerberleistungsgesetz und den Einsatz in Flüchtlingseinrichtungen beschränkt bleiben."