Betriebsrentenstärkungsgesetz Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Betriebsrenten

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Kürzlich hat der Bundestag das Betriebsrentenstärkungsgesetz auf den Weg gebracht. Die Reform soll die sinkenden Renten aufbessern und die betriebliche Altersvorsorge transparenter machen. Einfacher ist das neue Modell aber noch lange nicht.

Betriebsrentenstärkungsgesetz
Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz soll die sinkenden Renten aufbessern und die betriebliche Altersvorsorge transparenter machen. FAQs zur neuen Betriebsrente. - © Marco2811 - stock.adobe.com

Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz soll die sinkenden Renten aufbessern und die betriebliche Altersvorsorge transparenter machen. FAQs zur neuen Betriebsrente.

Es sollte der große Wurf werden. Die staatlich geförderte betriebliche Altersvorsorge (bAV), die sogenannte Entgeltumwandlung, soll das deutsche Rentensystem auf eine zusätzliche Säule stellen und erreichen, was die Riester-Rente im Laufe der Jahre nie geschafft hat: die sinkenden Altersbezüge aus der gesetzlichen Rentenkasse aufbessern .

Die aktuelle Reform der klassischen bAV, das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz, soll die Betriebsrente jetzt in kleineren und mittleren Betrieben endlich als Standard etablieren und auch Geringverdiener sollen künftig davon profitieren. Denn gerade bei kleineren Firmen gibt es seit Jahren Nachholbedarf. Beispiel Handwerk: Nur 50 Prozent der Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern hier eine Entgeltumwandlung an.

Betriebsrentenstärkungsgesetz vereinfacht die betriebliche Altersvorsorge nicht

Dabei sind sich Experten einig, dass die Entgeltumwandlung ohne Wenn und Aber eine gute Sache ist: Mitarbeiter können einen Teil ihres Einkommens in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Vorteil: Weder der Arbeitgeber noch der Mitarbeiter zahlen auf diese Beiträge Steuern oder Sozialabgaben .

Klingt einfach, die betriebliche Altersvorsorge ist aber für viele mittelständische Unternehmer eine Herausforderung. Ohne tatkräftige Unterstützung mehrerer Experten wie Steuerberater, Rechtsanwalt und Versicherungsprofi trauen sich viele nicht an eine Umsetzung. Denn die juristischen und steuerlichen Aspekte sind unübersichtlich .

Es gibt die Möglichkeit von Direktzusagen: Renten werden dann später aus dem laufenden Geschäft gezahlt, mit erheblichen Risiken für den Unternehmer. Daneben bieten Pensionskassen oder Pensionsfonds die Organisation der Betriebsrenten an. Oder der Arbeitgeber schließt für seine Mitarbeiter eine Direktversicherung in Form einer Lebensversicherung ab. Im Handwerk ist der häufigste Durchführungsweg die Direktversicherung, weil sie für die Arbeitgeber gerade kleinerer Betriebe unkompliziert und transparent ist.

Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) vereinfacht die betriebliche Altersvorsorge nicht gerade, sondern fügt ihr neue Komponenten hinzu .

Wie stärkt der Gesetzgeber die Betriebsrenten künftig?

Um die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge zu stärken, führt der Gesetzgeber ab Januar 2018 das sogenannte Sozialpartnermodell ein. Mit diesem neuen Modell sollen die Tarifparteien, Arbeitgeber und Gewerkschaften, künftig auf tariflicher Basis reine Beitragszusagen einführen dürfen. Dabei sind dann Mindest- oder Garantieleistungen für Arbeitnehmer verboten. Im Gegenzug sind Arbeitgeber von der Haftung befreit.

Was bringt das Garantieverbot für Arbeitgeber?

Die Arbeitgeber bleiben trotzdem in der Verantwortung. Das neue Gesetz verpflichtet sie zu einem Zuschuss, wenn der Mitarbeiter die Entgeltumwandlung nutzt. Denn der Chef spart durch die Umwandlung ja auch einen geringen Teil der Sozialbeiträge ein. Der Arbeitgeber-Zuschuss beträgt künftig 15 Prozent des Sparbeitrags des Mitarbeiters zur Betriebsrente. Für neue Verträge gilt das ab 2018, für bestehende ab 2022.

Was haben kleinere Betriebe vom neuen Sozialpartnermodell?

Der Gedanke hinter dem Sozialpartnermodell: Die Verbände können effizientere Betriebsrentenmodelle finden als der Einzelunternehmer. Und damit werden die Tarifverträge auch für kleinere, nicht tarifgebundene Betriebe attraktiver.

Wird die Betriebsrente auch steuerlich unterstützt?

Ja, der Staat erhöht den Förderrahmen für Arbeitnehmer: Künftig können sie von ihrem Lohn bis zu rund 6.000 Euro im Jahr oder acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei in Vorsorgebeiträge umwandeln. Bisher lag diese Obergrenze bei der Hälfte.

Was besagt die Opting-out-Regel?

Eine Art sanfter Zwang soll für mehr Absicherung sorgen. Arbeitsministerin Andrea Nahles bevorzugt ein sogenanntes Opting-Out-Verfahren für Betriebsrenten. Das bedeutet, jeder Arbeitnehmer muss in eine Betriebsrente einzahlen – solange er nicht explizit widerspricht. Der Vorteil einer solchen Regelung: auch jene Beschäftigten, die sich nicht aktiv um eine Altersvorsorge kümmern und deshalb keinen Vertrag abschließen, wären automatisch mit im Boot.

Wird auch etwas für Geringverdiener getan?

Ja, auch das war ein Ziel der Reform. Für Arbeitnehmer, die bis 2.200 Euro brutto im Monat verdienen, erhalten Arbeitgeber einen Steuerzuschuss von 30 Prozent, wenn sie 240 bis 480 Euro im Jahr zusätzlich zum Lohn in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen.

Was ändert sich bei der Grundsicherung im Alter?

Wer als Angestellter in eine Betriebsrente eingezahlt hat, aber trotzdem im Alter auf die Grundsicherung angewiesen ist, soll von einem Freibetrag profitieren. Mindestens 100 Euro im Monat und höchstens 202 Euro sollen nicht auf den Hartz-IV-Satz angerechnet werden.

Was sagen Experten zu der Reform?

Für Arbeitgeber bringt die Reform der betrieblichen Altersvorsorge Vorteile: Sie stehen nicht mehr in der Haftung, sollte der jeweilige Versorgungsträger insolvent gehen, was in Deutschland aber unwahrscheinlich ist. Und sie müssen keine garantierten Mindestzusagen mehr treffen. Beim neuen Sozialpartnermodell gibt es nur noch „unverbindliche Zielrenten“ .

Allerdings sind gerade diese unverbindlichen Zielrenten, den Mitarbeitern schwer zu vermitteln. Denn deutsche Sparer sind in puncto Altersvorsorge sicherheitsorientiert. Für Arbeitnehmer dagegen ist es ein großer Nachteil, wenn die Altersvorsorge an einem bestimmten Arbeitgeber hängt. Flexible, portable Verträge sind hier die bessere Wahl.

Auf einen Blick: Altes Recht - Betriebliche Altersvorsorge:

Arbeitgeber zahlen einen Teil des Mitarbeitergehalts für die Altersvorsorge ein. Auf diese Beiträge fallen keine Steuern und Sozialabgaben an.

Klassische Durchführungswege in der BAV:
  • Direktversicherung: Arbeitgeber schließt hier für den Mitarbeiter eine Lebensversicherung ab, der häufigste Weg im Handwerk
  • Unterstützungskasse: Sie finanziert sich über die erwirtschafteten Erträge, nur für Großunternehmen geeignet
  • Pensionsfonds: Eine versicherungsähnliche, rechtlich selbständige Einrichtung von mehreren Arbeitgebern
  • Pensionszusage: Nur über die Rechtsform GmbH möglich, sie ist der Versorgungsträger. Versorgungs-Verpflichtung wird in der Bilanz als Pensions-Rückstellung ausgewiesen.
  • Pensionskasse: Der Arbeitgeber kann über diese Versicherungseinrichtung Leistungen zusagen, nur für Großunternehmeninteressant.
Achtung:
  • Mindestleistungen werden garantiert.
  • Beim Ausfall des Versorgungsträgers haftet Arbeitgeber.

Auf einen Blick: Neues Betriebsrentenstärkungsgesetz:

Arbeitgeber zahlen einen Teil des Mitarbeitergehalts für die Altersvorsorge ein. Auf diese Beiträge fallen keine Steuern und Sozialabgaben an.

Neuerungen in der BAV:
  • Sozialpartnermodell : Gewerkschaften und Arbeitgeber vereinbaren branchenweites Betriebsrentenmodell: Versorgungsträger sind Pensionskassen oder -fonds
  • Kleine Garantien: Statt Garantierenten gibt es eine "unverbindliche Zielrente"
  • Arbeitgeber: Unternehmer müssen 15 Prozentpunkte zur Betriebsrente zuzahlen
  • Opt-out-Modell: Mitarbeiter, die keine Entgeltumwandlung wollen, müssen das ausdrücklich festlegen
ACHTUNG:
  • Arbeitgeber haften nicht für Mitarbeiterrenten