Die neuen Werte

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Nur noch 3,3 Prozent Beitrag zur Arbeitslosenversicherung, aber auch die drohende Verjährung für Selbständige und Riestersparer bringt der Jahreswechsel.Worauf Arbeitgeber und ihre Mitarbeiter jetzt vor allem achten solten lesen Sie hier. Mit dabei die bewährte Übersicht mit allen Daten zur Sozialversicherung..

Die neuen Werte

Zehn Milliarden Euro Rücklage konnte die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) Ende 2006 als Reserve melden – Tendenz steigend. Das entsprach 0,61 Monatsausgaben. „Damit wurde nicht nur die gesetzlich vorgesehene Mindestausstattung von 0,2 Monatsausgaben überschritten“, freut sich Alexander Gunkel, Vorstandsvorsitzender der DRV. „Im Vergleich zum Vorjahreswert fiel die Nachhaltigkeitsrücklage ... um immerhin eine halbe Monatsausgabe höher aus.“ Die Rentenkasse ist also gut gefüllt. Steigt die Reserve weiter, könnte es ab 2011 einen geringeren Rentenbeitrag geben. Denn dann wäre aus heutiger Sicht die gesetzliche Obergrenze der Rücklage von 1,5 Monatsausgaben oder 25 Milliarden Euro erreicht. Statt heute 19,9 Prozent läge der Satz dann bei 19,4 Prozent.

Bereits Anfang 2008 wird der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung abgesenkt. Deutlich niedrigere Arbeitslosenzahlen, mehr sozialversicherungspflichtige Stellen und die ebenfalls gut gefüllte Kasse der Bundesagentur für Arbeit machen es möglich. Im Fall einbrechender Konjunktur für „hoch riskant“ hält das Annelie Buntenbach, alternierende DRV-Vorstandsvorsitzende der Arbeitnehmerseite. „Denn höhere Arbeitslosenzahlen bedeuten schnell 30 Milliarden Euro Defizit. Dann im Abschwung den Satz anzuheben wäre außerordentlich schwierig.“

Rehabilitation. Zwar wird die Rente mit 67 erst jetzt und über einen längeren Zeitraum eingeführt. Die Deutsche Rentenversicherung verzeichnet aber schon jetzt höhere Ausgaben für die Wiedereingliederung erkrankter Mitarbeiter ins Berufsleben. Insgesamt 1,4 Millionen Anträge auf medizinische Rehabilitation wurden 2006 gestellt, 100000 mehr als im Vorjahr. „Der Trend hin zu steigenden Antrags- und Bewilligungszahlen hat sich 2007 noch weiter verstärkt“, berichtet Axel Reimann, für diesen Bereich zuständiger Direktor der DRV. Die häufigsten Krankheitsbereiche: vor allem Orthopädie, aber auch Onkologie (Krebs), Psychosomatik, Herz, Kreislauf.

Verjährungsfalle 1. Fast unbemerkt vom üblichen Zahlenritus der Sozialversicherung zum Jahreswechsel ist eine kleine, aber wichtige Gesetzeskorrektur geblieben: Mit dem 31. Dezember 2007 endet die weitgehend uneingeschränkte Erstattung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Bislang konnten GmbH-Geschäftsführer sowie im Betrieb des Inhabers einer Personenfirma mitarbeitende Familienangehörige, die als Selbständige galten, auf Antrag aus der Sozialversicherung befreit werden. Die bis dahin „zu Unrecht“ entrichteten Beiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) konnten sie für den gesamten vorherigen sozialversicherungspflichtigen Zeitraum zurückverlangen. Dabei waren Rentenbeiträge für den Zeitraum von bis zu 35 Jahren rückholbar. Nur bei der Arbeitslosenversicherung gilt dabei schon bisher die Verjährungsfrist für die Dauer der letzten vier Beitragsjahre.

Nun hat der Bundesrat eine Gesetzesänderung beschlossen. Damit können künftig die „zu Unrecht“ entrichteten Rentenversicherungsbeiträge lediglich für den unverjährten Zeitraum von vier Beitragsjahren zuzüglich des laufenden Jahres erstattet werden!

hm-Fazit: Eine Überprüfung der Sozialversicherungspflicht lohnt auch weiterhin, denn jeder rechtsmittelfähige Bescheid bringt Sicherheit, ob etwa bei Insolvenz des Arbeitgebers, Arbeitslosigkeit, Scheidung, Trennung, Berufsunfähigkeit oder Entlassung mit staatlichen Zahlungen zu rechnen ist. Entsprechend dem Wert der eingezahlten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bleiben sowohl das Anrecht auf staatliche Altersbezüge als auch die Möglichkeit einer freiwilligen Weiterversicherung in der Rentenversorgung erhalten.

Verjährungsfalle 2. Schnell handeln sollten auch alle, die 2005 einen Riestersparvertrag abgeschlossen, aber noch nicht die staatliche Zulage beantragt haben. Denn der Antrag muss innerhalb von zwei Jahren gestellt werden, sonst verfällt der Anspruch! Gute Anbieter weisen ihre Kunden darauf hin.

hm-Tipp: Sie und Ihre Mitarbeiter mit Riesterverträgen sollten einen Dauerzulagenantrag stellen. Sofern sich an den Angaben darin nichts ändert, entfällt dann der jährliche Antrag und damit auch die Verjährungsgefahr.

Krankenversicherung. Diejenigen Mitarbeiter, die 2007 mehr als 42750 Euro verdienten und privat krankenversichert sind, bleiben versicherungsfrei, wenn sie 2008 voraussichtlich mindestens 43200 Euro erreichen werden. Alle anderen Arbeitnehmer unterliegen der Krankenversicherungspflicht, sofern das Jahreseinkommen 2008 voraussichtlich unter 48150 Euro betragen wird und in den vergangenen drei Jahren nicht über den seinerzeitigen Pflichtgrenzen gelegen hat. Die Beiträge sind aber nur von einem Entgelt bis zur Bemessungsgrenze von monatlich 3600 Euro zu leisten.

Aufgrund der ab 2008 erhöhten Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigen die maximalen Beitragszuschüsse für privat versicherte Mitarbeiter auf monatlich 250,20 Euro für die Krankenversicherung und auf 30,60 Euro für die Pflegeversicherung. In Sachsen beträgt der Höchstzuschuss für die Pflegeversicherung wegen des nicht gestrichenen Buß- und Bettags nur 12,60 Euro.

Sachbezugswerte. Die bei der Lohnabrechnung anzusetzenden Werte für freie Verpflegung und Unterkunft bleiben 2008 gleich. Lediglich in den neuen Bundesländern ändert sich etwas. Hier werden die Sätze 2008 auf Westniveau angehoben, gelten jetzt also bundeseinheitlich:


Kost und Unterkunft: 403 Euro/Monat

Unterkunft: 198 Euro/Monat

Kost: 205 Euro/Monat

Mittagessen: 2,67 Euro/Tag

Soweit dem Mitarbeiter eine Wohnung zur Verfügung gestellt wird, ist grundsätzlich der ortsübliche Mietpreis als Sachbezugswert zu berücksichtigen. Lässt sich dieser aber nur mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten oder gar nicht ermitteln, werden je Quadratmeter 3,45 Euro angesetzt. Bei einer einfachen Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche) können 2,80 Euro angerechnet werden.

Betriebliche Altersversorgung. Der Mindest- und Höchstbeitrag für die steuer- und sozialversicherungsfreie Entgeltumwandlung zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung steigen 2008 geringfügig an. Sie betragen jährlich mindestens 186,38 Euro (2007: 183,75 Euro) und höchstens 2544 Euro (2007: 2520 Euro). Zusätzlich können weitere 1800 Euro steuerfrei umgewandelt werden. Dieser Betrag unterliegt aber der Sozialversicherungspflicht.

Entgeltvorausbescheinigungen. Ab Anfang 2008 wird das Verfahren für die Entgeltvorausbescheinigungen von Rentenantragstellern geändert. Bisher konnte ein Betrieb dem Mitarbeiter das voraussichtliche Entgelt für die letzten drei Monate im Voraus bescheinigen. Jetzt hat der Arbeitgeber für den Rentenantragsteller nur noch das beitragspflichtige Entgelt für die abgelaufenen Monate seit dem Jahresbeginn mit einer „gesonderten Meldung“ der Einzugsstelle mitzuteilen. Das tatsächliche Entgelt darf dann nur für die letzten drei Monate bis zum Ausscheiden gemeldet werden. Das rentenversicherungspflichtige Entgelt für die drei letzten Monate vor dem Rentenbeginn rechnet die DRV selbst hoch. K

Günther Reichenthaler; Ralf E. Geiling

harald.klein@handwerk-magazin.de