Neu im August: Aufstiegs-BAföG und Zuschuss für Heizung

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Der August 2016 bringt für Unternehmer und Verbraucher Änderungen mit sich: Das bisherige Meister-BAföG wird erhöht und umbenannt, acht Handwerksberufe erhalten eine neue Ausbildungsordnung und Hausbesitzer können durch ein Förderprogramm von der Optimierung ihrer Heizung profitieren.

Änderungen im August
Was sich sich ab August 2017 für Betriebe und Verbraucher ändert, haben wir für Sie zusammengestellt. - © gustavofrazao - Fotolia.com

Zum 1. August tritt das "Aufstiegs-BAföG" – AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) – als Nachfolger des bisherigen "Meister-BAföG" in Kraft.

Der maximale Unterhaltsbeitrag für Alleinstehende steigt um 71 Euro auf 768 Euro. Auch der Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungskosten steigt von 10.226 Euro auf höchstens 15.000 Euro. Mit der Novelle des AFBG soll eine Karriere durch eine Berufsausbildung mit attraktiven Förderbedingungen verbessert werden. Außerdem haben ab sofort mehr Menschen Zugang zur Förderung. Auch Bachelorabsolventen, die zusätzlich einen Meisterkurs oder eine vergleichbare Fortbildung machen, erhalten Aufstiegs-BAföG.

Zu den Aufstiegsfortbildungen zählen untern anderem Meister- und Fachwirtkurse sowie Unterricht an Technikerschulen. Teilnehmer in Vollzeitlehrgängen erhalten nun einen Zuschussbegtrag zur Unterhaltsförderung von 333 Euro (bislang 238 Euro).

Erhöhter Mindestlohn im Elektrohandwerk

Für Beschäftigte im Elektrohandwerk wird der Mindestlohn um nachfolgende Beträge angeboben:

  • In Westdeutschland von 10,10 Euro auf 10,35 Euro.
  • In Ostdeutschland von 9,35 Euro auf 9,85 Euro.
Noch einen Schritt weiter geht der bundesweit einheitliche Mindestlohn für das Elektrohandwerk ab 1. Januar 2018: Arbeitnehmer der Branche erhalten dann 10,95 Euro.

Neue Ausbildungsordnung für mehrere Handwerksberufe

Mit Beginn des neuen Ausbildungsjahres zum 1. August 2016 erhalten sechs Handwerksberufe eine überarbeitete Ausbildungsordnung, die um technologische Entwicklungen in Folge der Digitalisierung angepasst wurden.

  • Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik:
Die Einführung der gestreckten Abschlussprüfung steht im Fokus. Sie stellt sicher, dass einige Kompetenzen bereits zur Hälfte der Ausbildungszeit abgeprüft werden. Bisher wurden Handlungsfelder benannt – künftig gibt es Einsatzgebiete (Sanitärtechnik, Heizungstechnik, Lüftungs- und Klimatechnik, erneuerbare Energien und Umwelttechnik). Das Einsatzgebiet wird vom Ausbildungsbetrieb festgelegt und ist in der Abschlussprüfung zu berücksichtigen.
  • Dachdecker:
In der Ausbildung zum Dachdecker gibt es statt zwei künftig fünf Schwerpunkte (Dachdeckungstechnik, Abdichtungstechnik, Außenwandbekleidungstechnik, Energietechnik an Dach und Wand sowie Reetdachtechnik). Insbesondere die Energietechnik berücksichtigt dabei die neuesten technologischen Entwicklungen der Branche: vom Schutzdach zum Nutzdach.
  • Graveur:

Hauptgrund für die Neuordnung bei den Graveuren sind die technologischen Entwicklungen im Bereich digitaler auf- und abtragender Verfahren. Auch hier wird die gestreckte Gesellenprüfung eingeführt. Die Struktur der Verordnung ändert sich ebenfalls: Bislang gab es zwei Schwerpunkte (Flachgraviertechnik und Reliefgraviertechnik), nun wird der Beruf ohne Differenzierung ausgebildet.

  • Hörakustiker:

Die Ausbildungsberufsbezeichnung der Hörgeräteakustiker wird in Hörakustiker geändert. Einen neuen fachlichen Schwerpunkt bilden personenbezogene Dienstleistungen. Damit wird dem verstärkten individuellen Beratungsbedarf der Kunden bereits in der Ausbildung Rechnung getragen.

  • Metallbildner:

Verfahrens- und Produktinnovationen, aber auch die veränderten Kundenanforderung machen die Neuordnung der Metallbildner erforderlich. Auszubildenden stehen künftig die drei Fachrichtungen Gürtlertechnik, Metalldrücktechnik oder Ziseliertechnik offen. Auch bei den Metallbildnern wurde die gestreckte Gesellenprüfung eingeführt.

  • Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker:

Bei der Neufassung der Ausbildungsordnung der Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker zum 1. August 2016 stehen ebenfalls neue technologische Entwicklungen der Branche im Mittelpunkt. Vor allem bei der Antriebs- und Steuerungstechnik hat sich das Angebot der Betriebe in den vergangenen Jahren weiterentwickelt.

Routerzwang abgeschafft

Zum neuen Monat tritt ebenfalls das "Routergesetz" in Kraft. Bislang konnten Netzbetreiber ihren Kunden bestimmte Router für die Einwahl ins Internet vorschreiben. Für die Telekommunikationsanbieter lohnte sich das, da sie neben dem Internetanschluss dazu einen Router verkaufen konnten. Verbraucher können jetzt ihren Router wählen.

Als zweites Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes ist bereits am 27. Juli das "WLAN-Gesetz" eingeführt worden. Dieses sieht vor, dass alle WLAN-Anbieter, sowohl geschäftsmäßige Anbieter wie auch private Betreiber, für Rechtsverletzungen von Nutzern ihres WLAn nicht schadensersatzpflichtig. Anbeiter können darüber hinaus auch nicht strafbar gemacht werden, wenn ihr Netz für Illegales missbraucht wird.

Heizungsoptimierung wird bezuschusst

Das Bundeswirtschaftsministerium startet zum August zwei Förderprogramme für Energieeffizienz im Heizungskeller: Das Förderprogramm zur Heizungsoptimierung durch effiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich sowie die Förderung von Brennstoffzellen-Heizungen. Hausbesitzer, die ihre Heiszungsanlage modernisieren, erhalten dafür staatliche Fördergelder in Höhe von 30 Prozent der Gesamtkosten.

Das ändert sich bei Hartz IV

Bei dem Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") ändert sich Folgendes: Der Bewilligungszeitraum wird von sechs auf zwölf Monate verlängert. Außerdem können jetzt auch Auszubildende mit dem Arbeitslosengeld II aufstocken, wenn ihre Ausbildungsvergütung nicht zum Lebensunterhalt ausreicht.