Versicherung Berufsunfähigkeit: Fehler im System

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Intensiv werben die Assekuranzen für privaten Schutz gegen Berufsunfähigkeit. Doch kommt es zu einem Schaden, folgt oft Ärger: Betroffene, Anwälte und Experten berichten von ihren Erfahrungen.

Thomas Schick
Thomas Schick kann nicht mehr heben, die Bandscheiben sind kaputt. Seine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht. Der Schreiner hat nun Klage eingereicht. - © Tim Wegner

„Alles im grünen Bereich“, sagt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), wenn es um die private Rente bei Berufsunfähigkeit (BU) geht. „Die Unternehmen leisten – schnell und unkompliziert“, ist GDV-Geschäftsführer Dr. Peter Schwark überzeugt. Eine Erhebung bei den Mitgliedsunternehmen habe dieses Ergebnis erbracht. handwerk magazin hat nachrecherchiert: In der Praxis brauchen Betroffene oft einen Anwalt und einen langen Atem, um eine Rente in vereinbarter Höhe zu erhalten. Sechs Praxisfälle.

Die Versicherung will eine OP

Praxisfall Ullrich Reimers(Name von Redaktion geändert): Der heute 51-jährige Fliesenleger hat seit gut zwei Jahren Gelenkverschleiß im linken Knie. Das Abwinkeln und Hinknien verursachen ihm Schmerzen. Er meldet dies seiner Versicherung, bei der er eine Berufsunfähigkeit mit 1.800 Euro Monatsrente abgesichert hat. Die Versicherung prüft über sechs Monate die Arztunterlagen und lehnt ab. Eine Operation würde helfen, danach könne er wieder arbeiten. Reimers ist empört: „Mein Orthopäde riet von einer Operation ab.“

Zwei Parteien, zwei Meinungen, keine Lösung – für die Versicherung ist das kein Problem, für Ullrich Reimers schon. Er benötigt das Geld und schaltet den Anwalt Udo von Langsdorff, Experte für Versicherungs- und Medizinrecht in Berlin ein. Dieser rät, ein Arztgutachten erstellen zu lassen, doch die Assekuranz aus dem Rheinland erkennt dieses nicht an. Stattdessen lässt sie ein Gegengutachten erstellen, das Ullrich Reimers nur leichte Einschränkungen bescheinigt. Über anderthalb Jahre werden Argumente ausgetauscht, eine Rente fließt nicht. Letztlich erhält Reimers im Rahmen eines Vergleichs 75.000 Euro. „Es ist eigentlich schlecht gelaufen“, sagt der Handwerker. Tatsächlich hätte der Anspruch bis zum Renteneintritt fast 220.000 Euro betragen. Mit dieser Rente hätte Reimers, der vom Staat eine Erwerbsminderungsrente von 800 Euro pro Monat bekommt, leben können. Nun musste er sich einen neuen Job suchen. Anwalt von Langsdorff ist mit dem Vergleich ebenfalls unzufrieden, es sei ein Kompromiss: „Mein Mandant brauchte das Geld und hätte einen langen Streit wohl nicht durchgehalten.“ Der Versicherer habe – das sei leider kein Einzelfall – die Notsituation des Erkrankten erkannt und ausgenutzt.

Eine Statistik ohne großen Wert

Ein Blick auf die Statistik belegt diese These zunächst nicht. 78 Prozent aller Leistungsanträge werden bewilligt, so Zahlen des GDV. Was die Statistik aber nicht deutlich sagt, ist, „ob die Zahlungen in vereinbarter Höhe oder erst im Rahmen eines Vergleichs in reduzierter Form erfolgen“, erklärt Versicherungsmakler Gerd Kemnitz aus Stollberg. So wird etwa der Fall von Reimers in der Statistik als ‚bewilligt‘ geführt. Die Quoten sagen zudem nicht, ob die Leistungspflicht schnell oder erst nach einem Rechtsstreit anerkannt wurde.

Experten werfen den Versicherern eine Zermürbungstaktik vor. Zwar sind Leistungsprüfungen nach Zahlen des GDV im Schnitt nach 110 Tagen entschieden. Doch: „Die Erledigung in diesem Zeitraum habe ich in 18 Jahren bei rund 200 Schadenfällen genau einmal erlebt. Alle anderen Fälle dauerten – zum größten Teil deutlich – länger“, sagt Versicherungsberater Marco Krieter von der Kanzlei KKP aus Bochum. Dies läge an langen Prüfzeiten, verzögerten Antwortschreiben, Gutachten – und den bis zu 50 Seiten langen Fragebögen, die die Betroffenen ausfüllen müssten und an denen viele verzweifeln. „Selbst verschuldeter Ausstieg aus dem Antragsverfahren“, heißt das in der Statistik, wenn ein Betroffener aufgibt. Tatsächlich sind di e Zahlungsquoten sehr unterschiedlich . So lehnte etwa die Condor Versicherung 2018 bei sechs Prozent ihrer Kunden die Leistung ab, während es bei der InterRisk 46 Prozent waren. Aber: Ist der Bestand an BU-Policen gering, führen schon wenige Ablehnungen zu einer hohen Quote. Bei hohem Bestand wirkt sie sich hingegen geringer aus.

Gutachten und Gegengutachten

Die Versicherungsbranche betont, Gutachten würden nur eine Nebenrolle spielen. Die Fälle zeigen jedoch: Belegt ein Gutachten, dass der Versicherte die 50-Prozent-Hürde mit seinem Arbeitskraftverlust überschritten hat, widerlegt das oft ein anderes Gutachten. Mit medizinischen und juristischen Mitteln wird darum gefeilscht, ob die volle Berufsunfähigkeitsrente fällig wird oder nicht.

So auch beim Praxisfall Stefan Fraunholz: 2012 hat der Metzgermeister seinen Betrieb in der Gemeinde Abensberg aufgegeben. Fraunholz ist damals 44 Jahre alt und wird vor allem von chronischer Arthrose geplagt. Trotzdem versucht er weiterzuarbeiten. Sein Arzt und die Schmerzen machen ihm aber bald deutlich, dass er die Metzgertätigkeit nicht mehr ausüben kann. Er meldet dies der Allianz, bei der er mit einer Monatsrente von knapp 4.000 Euro versichert ist.

Das Urteil des Arztes reicht der Versicherung nicht, sie will ein Gutachten. Dafür schickt sie den Metzger ins 140 Kilometer entfernte Nürnberg – wo der Arzt in einem Gewerbegebiet in seiner Privatwohnung im ersten Stock praktiziert. Die Tür steht offen, als Fraunholz ankommt. In der Küche serviert ihm ein älterer Herr einen Kaffee und stellt sich als Gutachter vor. Später kann der Handwerker nachlesen, dass er kaum krank sein könne, denn er habe die zehn Stufen zur Wohnung und das Aufstehen am Küchentisch ohne Probleme bewältigt.

Bis heute bestreitet die Allianz die Schwere der Krankheiten. Zwar schlägt sie ein Obergutachten vor, verlangt aber, dass der Versicherte sich bindend diesem Votum unterwirft. Der Metzger will sich darauf, nach der Erfahrung mit dem Gutachter aus dem Gewerbegebiet, nicht einlassen. Sie einigen sich auf einen von der Allianz in München benannten Professor als Gutachter . Der meint: Krankheit ja, Berufsunfähigkeit nein. Fraunholz schaltet Florian Friese , Fachanwalt für Medizin- und Versicherungsrecht von der Kanzlei Friese und Adelung aus München, ein. Der Anwalt sagt: „Wir halten das Gutachten hinsichtlich der Schlüsse für falsch. Wer keine zehn Kilo tragen kann, scheitert schon an einer Schweinehälfte, die deutlich mehr wiegt.“ Daher hat der Jurist den Versicherer nun zu sofortiger Zahlung, rückwirkend ab 2012 aufgefordert. Erkennt der Versicherer seine Leistungspflicht an, müsste er rund 240.000 Euro nachzahlen und bis zum 60. Lebensjahr die BU-Rente weiterleisten . Ob die Nachzahlung durchgeht, ist fraglich. Denn „die Berufsunfähigkeit muss spätestens nach sechs Monaten dem Versicherer angezeigt werden“, so Jurist Friese. Fraunholz hat aber weitergearbeitet. Doch hier gebe es Ermessensspielraum, wenn der Versicherte seine Berufsunfähigkeit subjektiv nicht erkennt und immer weitere Arbeitsversuche macht. Metzgermeister Fraunholz ist enttäuscht: „Die Prüfungen dauern zu lange“, sagt er. Zwischen einer Frage des Versicherers, der Antwort und der Gegenantwort würden oft bis zu sechs Wochen vergehen. „Ob legitim oder nicht, das zermürbt dich. Da geben wohl viele auf“, ist er überzeugt. Für sich selber schließt er das aus: „Erst wenn ein Richter sagt, da gibt es nichts für mich, gebe ich auf.“

Wo der Anwalt ansetzt

„Nach meiner Erfahrung entsprechen die zumeistvon der Versicherung beauftragten medizinischen Begutachtungen nur in Ausnahmefällen den Vorgaben“, stellt Versicherungsberater Krieter fest. Ein Mediziner könne leicht mit geschickter Fragestellung das Ergebnis beeinflussen. Daher seien viele von Versicherungen beauftragte Gutachten anfechtbar. Auch wenn ein Gutachten lange hinausgezögert wird, was den Zahlungszeitraum begrenzen kann, haben Juristen eine Handhabe: „Je länger der Zeitpunkt der geltend gemachten Berufsunfähigkeit und die Begutachtung auseinander liegen, desto schwieriger ist es für den medizinischen Gutachter, vergangene Zeiträume sicher zu beurteilen“, erläutert Krieter.

Ein Fall, zwei Reaktionen

Am Praxisfall Rainer Dopfer (Name von der Redaktion geändert) lässt sich aufzeigen, welche Wirkung der Beurteilungsspielraum der Versicherungen haben kann. 2016 hatte der Fliesenlegermeister aus Oberbayern einen epileptischen Anfall, kurz darauf noch einen zweiten. Zuvor lagen 24 und mehr Monate zwischen den Krämpfen. Schwer verletzt hatte er sich bis dahin nicht. „Außer einer Schulterverletzung ist mir nie etwas passiert“, so der Unternehmer. Mit dem zweiten Sturz in einem Jahr wird ihm klar, dass er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann . „Ich muss mit einer Flex hantieren, arbeite auf Treppen oder fahre Gabelstapler. Wenn ich einen Anfall bekomme, wird es lebensgefährlich.“ Nach einigem Hin und Her erkennt die Allianz Versicherung aus München seine Berufsunfähigkeit an und z ahlt seither monatlich eine Rente von 2.000 Euro.

Ganz anders reagiert die HDI- Versicherung aus Hannover, bei der Dopfer ebenfalls versichert ist. „Mir wurde ein Gutachter geschickt, der der Meinung war, dass ich die Gefahren falsch einschätze “, sagt Dopfer. Es gäbe überall Absturzsicherungen, so der Gutachter, die Sachlage sei auf jeden Fall strittig. Dopfer solle sich besser mit einem Vergleich zufriedengeben. Die HDI bietet Dopfer 50 Prozent der versicherten Rente von 1.400 Euro an. Dopfer lehnt ab. Als er 2018 wieder einen Anfall erleidet, erkennt die HDI seine Berufsunfähigkeit an – lehnt aber eine rückwirkende Zahlung ab Antrag ab. Daher hat Dopfer Dr. Jana Meister von der Kanzlei Gansel Rechtsanwälte in Berlin eingeschaltet. Die Expertin ist optimistisch: „Gegen die Verschleppungs- und Verzögerungstaktiken der Versicherer muss man mit harten Bandagen kämpfen“, sagt sie. Laut HDI reichen die von Dopfer gelieferten Nachweise für eine rückwirkende Leistung nicht aus. „Wir sind aber dialogbereit geblieben“, betont der Versicherer.

Vorsicht Umorganisationsklausel

Das Praxisbeispiel eines Steinmetzmeisters aus dem Ruhrgebiet zeigt, dass es weitere Gründe für eine Leistungsverweigerung gibt: Zunächst erhält er aufgrund einer degenerativen Verschleißerkrankung des linken Ellenbogens Ende 2012 rückwirkend ab Mai 2011 eine BU-Rente von 1.500 Euro monatlich. Im September 2015 prüft der Versicherer, ob der Unternehmer immer noch berufsunfähig ist. Dieses Recht haben alle Versicherer. Als die Assekuranz feststellt, dass der Betrieb umorganisiert wurde, droht sie, die Rente zu stoppen. Der Steinmetz wendet sich an Klaus Blumensaat , Versicherungsberater der Kanzlei Adversi. „Wir stellten fest, dass die Klausel zur Umorganisation nicht im Antrag vorhanden war, sondern nachträglich übermittelt wurde“, erläutert Blumensaat. Auf diese einschneidende Abweichung vom Antrag hatte der Versicherer nicht hingewiesen. Um einen Rechtsstreit zu vermeiden, einigen sie sich auf eine Einmalzahlung der Rente für vier Jahre im Voraus.

Kein Gespräch mit dem Vertreter

Klaus Lange, gelernter Kraftfahrzeugmechaniker, leidet an einer psychischen Erkrankung, er kann seinen Beruf nicht mehr ausüben. Früher hat Lange einen Unfallwagenhandel mit sieben Angestellten geführt. Nun kämpft er gegen die Alte Leipziger . „Als ich krank wurde, hat die Versicherung einen Fragenkatalog von Telefonbuchstärke gesendet“, erzählt Lange. Als er alle Fragen beantwortet und alle Anlagen beigefügt hat, passiert erst mal nichts. Dann werden weitere Unterlagen angefordert. Lange schaltet einen Anwalt ein. Auf dessen Rat entzieht er sich einem persönlichen Gespräch, das die Alte Leipziger vorgeschlagen hatte. Rechtsanwalt Joachim Laux sagt: „Diese Gespräche dienen eher der Ausforschung und Beeinflussung als dem Wohl des Versicherten.“ Eine Zeit lang passiert wieder nichts, im Mai 2018 reicht der Anwalt Klage ein. Der Versicherer sagt, er habe den Antrag nicht prüfen können, da der Versicherte nicht für das Gespräch zur Verfügung gestanden und verschiedene Informationen und Rückfragen nicht geklärt habe. Zudem habe die Rücksendung des Fragebogens zehn Monate gedauert. Sie habe den Versicherten in dieser Zeit regelmäßig erinnert. Bis Abschluss des Gerichtsverfahrens könne man sich nicht mehr äußern.

Leistungspflicht verzögern

Praxisfall Schreiner Thomas Schick (51) aus Rüsselsheim: Vor fünf Jahren meldet er der AachenMünchener, dass seine Bandscheiben „hinüber“ und Hebearbeiten für ihn unmöglich seien. Doch die Versicherung verweigert die Leistung. Ihr Argument: Der Schreiner will auf seinem Grundstück Wohnungen bauen, davon könne er leben, die Rente brauche er nicht. Zudem fordert die Assekuranz alle Bilanzen der vergangenen zehn Jahre und sie prüft, ob er seinen Betrieb so umorganisieren kann, dass dieser weiterläuft, denn so gravierend sei die Krankheit nicht. Was der Neubau von Wohnungen mit seiner BU- Versicherung zu tun hat, versteht Schick nicht und schaltet Anwalt Oliver Klaus von der Kanzlei OK Ostheim & Klaus Rechtsanwälte aus Darmstadt ein. Der sieht das auch so und hat Klage gegen die AachenMünchener eingereicht. Das Verfahren läuft, der Ausgang ist offen.

Der Gesundheitsfragen-Joker

Strittig ist oft auch die sogenannte vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung. Sie sei ein gängiges Argument der Assekuranzen, um nicht in die Leistungspflicht zu kommen, sagen Kritiker. „Die Versicherer haben per Gesetz einen Gesundheitsfragen-Joker“, so Jörg Elster aus Hagen, Fachanwalt für Versicherungsrecht . Sie dürfen wegen falscher oder unvollständiger Angaben, die bei Abschluss der Versicherung gemacht wurden, vom Vertragsabschluss zurücktreten. Eine Regelung, die einseitig zum Vorteil der Versicherungen wirkt . Der Kunde bekommt in diesen Fällen nicht nur keine Rente, sondern er hat auch alle seine Prämien verloren. Regelmäßig gibt es wegen solcher Fälle Beschwerden beim Ombudsmann der Versicherungswirtschaft. Daher raten Experten bei der Beantwortung von Gesundheitsfragen beim Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung zu akribischer Genauigkeit.

FAZIT

Die Fälle zeigen: Wer ohne professionelle Hilfe durch einen unabhängigen Versicherungsmakler oder Anwalt den Leistungsfall beantragt, macht schnell einen Fehler. Die spätere Korrektur unklarer Angaben ist schwierig. Anwälte empfehlen, vor dem Antrag einer Rente eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen . Dann kann man notfalls ohne Kostenrisiko gegen die Assekuranz streiten. Wichtig: Auch medizinische Gegengutachten zahlt die Rechtsschutzversicherung.

Vergleich: Anteil der bewilligten Anträge auf BU-Rente

Die Statistik zeigt das Verhältnis von BU-Anträgen zu anerkannten Leistungsfällen. Ob die Renten in voller Höhe bezahlt wurden, wird nicht dargestellt.

Versicherer**Leistungsquote in %Ablehn-Quote in %
Condor
VGH Versicherungen
Deutsche Ärztvers.
HDI
Standard Life
SV Leben
VPV Lebensvers. AG
R+V
AXA
DBV
DEVK Eisenbahn a.G.
Württembergische
Allianz
Gothaer
Öfftl. Braunschweig
Provinzial Nordwest
Stuttgarter
Debeka
Swiss Life
Credit Life
Münchener Verein
Hannoversche Leben
CosmosDirekt
IDUNA Leben
LV 1871
LVM
Alte Leipziger
Bayern Versicherung
Zurich
Europa
Helvetia
Inter
Continentale
ERGO
Provinzial Rheinl.
Volkswohl Bund
Basler
Nürnberger
AachenMünchener
Dialog
WWK
myLife
Barmenia
die Bayerische
Concordia Oeco
DEVK
Nürnberger Beamten
Öfftl. Berlin
Mecklenburgische
InterRisk
94,2
87,4
87,1
86,6
85,4
85,3
85,3
84,9
84,9
84,9
84,2
83,9
83,0
81,8
81,5
80,7
80,5
79,4
79,3
79,0
78,8
78,4
78,2
77,3
77,3
77,3
77,2
77,2
77,1
76,6
76,2
75,7
75,5
75,2
74,6
74,2
74,0
73,9
72,3
71,1
70,7
70,0
69,2
68,9
67,4
67,0
62,7
57,7
55,0
53,7
5,9
12,6
12,9
13,4
14,6
14,7
14,7
15,1
15,1
15,1
15,8
16,2
17,0
18,2
18,5
19,3
19,5
20,6
20,7
21,0
21,3
21,6
21,8
22,7
22,7
22,7
22,8
22,8
23,0
23,4
23,8
24,3
24,5
24,8
25,4
25,8
26,0
26,1
27,7
28,9
29,3
30,0
30,8
31,1
32,6
33,0
37,3
42,3
45,0
46,3

**Keine Angaben machten: Canada Life, Familienfürsorge, HanseMerkur, HUK24, HUK-COBURG, uniVersa. Nicht dargestellt werden Assekuranzen mit sehr kleinem BU-Policen-Bestand. Statistisch wären sie kaum vergleichbar, da wenige Ablehnungen in einem Jahr zu einer sehr geringen Leistungsquote führen.
Quelle: Morgen & Morgen 2019

Was Sie bei Abschluss einer BU und im Leistungsfall beachten sollten

Für einen reibungslosen Ablauf des möglichen, späteren Leistungsfalls können Versicherte schon früh sorgen. Denn die Klauseln sind vielfältig, kompliziert und haben Fallstricke. Worauf Sie bei Abschluss und im Leistungsfall achten sollten, haben wir hier zusamengetragen. Eine Checkliste, wie Sie die Angaben zu den Vorerkrankungen erstellen sollten, finden Sie unter handwerk-magazin.de/vorerkrankungen

1. Was Sie über eine Berufsunfähigkeitsversicherung in jedem Fall wissen sollten

Berufsunfähig ist nach den Versicherungsbedingungen, wer durch Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall seinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann. Meist gilt: Wer weniger als 50 Prozent der Zeit arbeiten kann, die er zuvor regelmäßig im Job verbracht hat, erhält eine Berufsunfähigkeitsrente. Dokumentieren muss der Versicherte den Status vor und nach der Erkrankung. Um die 50 Prozent wird oft mit den Assekuranzen und Gutachtern gestritten.

2- Was Sie bei Abschluss beachten sollten
Diese Klauseln sollten Sie prüfen:
  • Bis wann wird die Rente gezahlt – bis zum Eintritt der Regelaltersgrenze oder kürzer?
  • Geben Sie vollständig alle Vorerkrankungen an, für die Sie in ärztlicher Behandlung waren. Die Krankenkasse und die kassenärztliche Vereinigung haben die letzten fünf Jahre dokumentiert. Fordern Sie diese Dokumente an. Für stationäre Aufenthalte – die Versicherer fragen oft zehn Jahre zurück – müssen Krankenhäuser sowie Haus- und Fachärzte direkt kontaktiert werden.
  • Prüfen Sie bei Leistungsausschlüssen wegen Vorerkrankungen, ob andere Versicherer großzügiger sind.
  • Achten Sie darauf, ab wann Sie als berufsunfähig gelten. Manche Versicherungen zahlen bereits, wenn ein Arzt Ihnen attestiert, dass Sie voraussichtlich sechs Monate lang nicht mehr arbeiten können.
  • Manche Verträge verpflichten zur Anzeige bei Berufswechsel/Aufnahme verletzungsintensiver Sportarten.
Tipp: Schließen Sie rechtzeitig vor Abschluss der BU (meist gelten sechs Monate vorher, das kann aber je Vertrag auch länger sein) eine Rechtsschutzversicherung ab. Diese übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten. Allerdings: Das gilt nicht für Verfahren und Streitereien, die bereits vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung begonnen haben.

Diese Klauseln sollten Sie einfordern
  • Garantie der Nachversicherung bei Anlässen wie Heirat, Kauf einer Immobilie und mehr. Denn durch neue Lebensumstände wie eine Familiengründung kann eine höhere Absicherung nötig werden.
  • Dynamik: Sie bestimmt eine regelmäßig steigende Rente, wenn die Berufsunfähigkeit eintritt. Denn die Inflation führt dazu, dass die ursprünglich vereinbarte Rente an Wert verliert.
  • Beitragszahlungen sollten gestundet werden, wenn Sie im Schwebezustand einer möglichen Leistung aus der BU- Versicherung sind.
Diese Klauseln sollten Sie nicht akzeptieren
  • Umorganisationsklausel: Der Versicherer kann die Umorganisation Ihres Betriebes verlangen, wenn dieses seiner Meinung nach dazu führt, dass der Versicherte wieder mindestens 50 Prozent der in der Vergangenheit normalen Arbeitszeit arbeiten kann. Wer diesen Zwang nicht will, sollte ihn ausschließen.
  • Zwang zur beruflichen Neuorientierung.
  • Arztanordnungsklausel: Manche Verträge erlauben es dem Versicherer, eine Heilbehandlung einzufordern. Nicht immer ist aber klar, ob beispielsweise eine Operation hilft oder eher schadet. Wer eine solche Klausel in den Bedingungen hat, muss die Behandlung durchführen, wenn die Risiken einer weiteren Gesundheitsschädigung gering sind.
3. Was Sie bei Erkrankung oder Unfall tun sollten
  • Ihr Arzt testiert, dass Sie eine Erkrankung/unfallbedingte Einschränkung haben, und schreibt Sie arbeitsunfähig. Er kann Sie nicht berufsunfähig schreiben.
  • Wenn Ihr Arzt der Meinung ist, dass Sie Ihren Beruf auf Dauer nicht mehr ausüben können, reichen Sie die Krankschreibung bei Ihrer Versicherung ein und beantragen Sie den Leistungsfall.
  • Die Versicherung schickt Ihnen ein bis zu 50-seitiges Antragsformular. Darin werden u.a. zahlreiche Fragen zu Ihrer beruflichen Tätigkeit gestellt. Jede Versicherung verwendet eigene Formulare, jeder Fall ist individuell.
  • Diese Tätigkeitsbeschreibung ist die Basis, auf der der Leistungsprüfer der Assekuranz entscheidet, ob Sie aus Sicht des Versicherers berufsunfähig sind.
  • Wichtig sind dem Leistungsprüfer vor allem Vollständigkeit und Plausibilität. So dürfen die Angaben, die beim Antrag zur BU- Versicherung gemacht wurden, nicht den Angaben widersprechen, die Sie im Leistungsfall machen. Wenn Sie anderen Versicherungen bereits Auskünfte gegeben haben (meist der Krankenversicherung), darf es keine Abweichung zu den Angaben im Leistungsantrag geben. Die Fakten, die Ihren Ärzten vorliegen, müssen zu Ihren Angaben passen. Sollte der Leistungsprüfer Unstimmigkeiten entdecken, fragt er nach – die Leistungserbringung verzögert sich. Können die Ungereimtheiten nicht geklärt werden, wird die Leistung meist abgelehnt. Achtung: Werden Fehler beim Ausfüllen aus Unwissenheit gemacht, lassen sie sich meist nicht mehr korrigieren.
  • Deshalb sollte der Fragenkatalog nur mit der Hilfe eines Experten, wie einem Versicherungsberater oder Fachanwaltes für Versicherungsrecht, ausgefüllt werden.
  • Lehnt die Versicherung die Zahlung ab, sollten Sie mit Ihrem Berater das weitere Vorgehen abstimmen.
Tipp: Schon eine falsche Formulierung im Antrag kann zum Leistungsausschluss führen. Schalten Sie deshalb unbedingt einen Versicherungsmakler oder einen Versicherungsberater mit Tätigkeitsschwerpunkt Berufsunfähigkeit ein. Oder Sie wenden sich an einen Anwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Versicherungs- und Medizinrecht aus Ihrer Region. Füllen Sie den Antrag mithilfe des Experten aus.