Rechtsrat Billig kann teuer werden!

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Billig kann teuer werden!

Wenn der Verleiher keine Sozialversicherungs- und Lohnsteuerbeiträge abführt oder keine Verleiherlaubnis besitzt, kann Zeitarbeit auch für den Entleiher teuer werden. So schützen Sie sich vor bösen Überraschungen:

Überblick verschaffen: Holen Sie sich in einer begrenzten Ausschreibung Angebote von mehreren Zeitarbeitsfirmen mit derselben Stellen-/Aufgabenbeschreibung ein.

Billigheimer aussortieren: Vergleichen Sie die Angebote. Sortieren Sie exorbitant niedrige Gebote aus oder lassen Sie besondere Vorsicht walten (siehe unten)! Holen Sie im Zweifel zusätzlich Auskünfte über die Bonität des Anbieters ein.

Erlaubnis prüfen: Lassen Sie sich die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung vorlegen. Dieses Dokument ist zwingend erforderlich und wird vom zuständigen Landesarbeitsamt ausgestellt. Eine unbefristete Erlaubnis erhalten Zeitarbeitsfirmen, die mindestens drei Jahre ohne Beanstandungen am Markt aktiv sind.

Unbedenklichkeit prüfen: Lassen Sie sich aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkasse, Arbeitsagentur, Finanzamt und gegebenenfalls auch der Berufsgenossenschaft vorlegen. (Viele seriöse Unternehmen fügen einem Angebot entsprechende Kopien unaufgefordert bei.)

Referenzen erfragen: Lassen Sie sich Referenzen aus dem Handwerksbereich nennen. Nehmen Sie, wenn möglich, Kontakt zu bisherigen Kunden auf und fragen Sie nach deren Erfahrungen.

Beschwerdestellen nutzen: Gibt es Anlass zu Beschwerden über ein Zeitarbeitsunternehmen, die nicht einvernehmlich ausgeräumt werden können, sollte die Beschwerdestelle des Berufsverbandes eingeschaltet werden, in dem der Verleiher Mitglied ist (siehe Internetadressen).