Bilanz einstellen

Bundesanzeiger | Wer eine GmbH oder GmbH + Co. KG hat, kann seine Zahlen selbst veröffentlichen und das Steuerberaterhonorar sparen. IT-Geschick und gute Nerven sollte man dabei aber haben.

Bilanz einstellen

Gut 700000 Firmen mit der Rechtsform GmbH oder GmbH & Co. KG hatten Ende April ihren Jahresabschluss 2006 beim elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. „Das sind etwa 70 Prozent aller dazu verpflichteten Firmen“, schätzt Rainer Diesem, Geschäftsführer der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH in Köln.

So auch Reinhard Volle, Geschäftsführer der projekt dorfstrasse GmbH & Co. KG in Tübingen (www.projekt-dorfstrasse.de). Sein Unternehmen hat als Bauträger fünf Stadthäuser und ein Achtfamilienhaus errichten lassen, in dem er noch zwei Wohnungen verkaufen will. Reinhard Volle ist gleich doppelt von der Publizitätspflicht betroffen: Sowohl für das eigentliche Unternehmen, die Kommanditgesellschaft, als auch für die Komplementärin GmbH musste die Bilanz eingestellt werden. Dafür wollte sein Steuerberater 300 Euro für die KG und 150 Euro für die GmbH dafür.

Da packte den Bauträger der schwäbische Ehrgeiz und er machte sich daran, seine Zahlen selbst einzustellen. Im IT-Bereich kennt er sich als ausgebildeter Industrieinformatiker sehr gut aus, war viele Jahre beim Baukonzern Dywidag in München und beim Lohnabrechnungsdienstleister ADP täglich mit IT-Anwendungen betraut. Ermuntert wurde er im Internet auf der Seite des Bundesjustizministeriums: „Für die elektronische Einreichung bietet der Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einen komfortablen Übermittlungsweg“, heißt es dort.

„Sehr beschönigend“, schimpft Reinhard Volle. Vor allem die fehlende Plausibilitätskontrolle ärgerte ihn. „Ich hatte meine Angaben eingegeben, den Datensatz abgeschickt und per Fax eine Eingangsbestätigung erhalten“, berichtet er. Nach dreieinhalb Wochen teilte ihm der Bundesanzeiger mit, sein Auftrag sei storniert worden, weil der Anhang zur Bilanz fehlte. Die Eingabewar damit gelöscht! Schlimmer noch: Von den sechs Wochen der ersten Verwarnung war die meiste Zeit verstrichen, das Ordnungsgeld von 2500 Euro drohte. Dann aber klappte die Eingabefür beide Firmen.

So geht es

Wenn Ihnen IT an sich Spaß macht und Sie auch das Geld für die Eingabedurch den Steuerberater sparen wollen, lesen Sie hier den Anwenderbericht mit Anleitung von Reinhard Volle:


Start (Bild 1)

1. Geben Sie zunächst die Adresse www.ebundesanzeiger.de ein, um Ihr Unternehmen erstmals zu registrieren.

2. Klicken Sie auf „Zur Registrierung“, und gelangen Sie auf die Seite

www.publikations-serviceplattform.de

Sofern Sie eine eigene Bekanntmachung veröffentlichen möchten, geben Sie dies und zudem auch an, dass Sie als Firma mit Sitz in Deutschland beim Registergericht eingetragen sind. Nach weiterer Angabe des Registergerichts, der Registerart und Ihrer Registernummer wird Ihnen Ihre Firma exakt so angezeigt, wie Sie im Register eingetragen ist. Geben Sie danach noch die zusätzlich angefragten Unternehmensinformationen, Kontaktdaten sowie Angaben zur Rechnungsstellung ein.

3. Wählen Sie einen Benutzernamen und den Weg der Passwortübermittlung. Die am meisten genutzte Übermittlungsmöglichkeit ist Fax. Alternativ können Sie sich Ihre Zugangsdaten per Post oder SMS schicken lassen. Schließen Sie über „Jetzt registrieren“ den Registrierungsvorgang ab. Zusätzlich zur Online-Bestätigung erhalten Sie eine Registrierungsbestätigung an Ihre E-Mail-Adresse zugestellt.

4. Das Passwort erhalten Sie per Fax oder SMS innerhalb weniger Minuten. Weitere Eingaben machen Sie nur über www.publikations-serviceplattform.de, die ausschließlich für registrierte Benutzer bereitsteht.

5. Unter Ihrem gewählten User-Namen und dem in der Antwort enthaltenen Passwort (welches von Ihnen anschließend individuell geändert werden kann) können im Fortgang die Zahlen aus der Bilanz eingegeben werden.

Dafür haben Sie zwei Möglichkeiten:

– manuelle Eingabe(wie unten beschrieben)

– Übertragung der Daten in einem dafür extra geschaffenen XML-Format. Dazu benötigen Sie eine entsprechende Software, die kostenfrei über die Serviceplattform des Bundesanzeigers zum Download bereitgestellt wird. Aber auch hier gilt: Sie müssen Ihre Zahlen erfassen, wenn Sie diese nicht bereits im passenden Dateiformat haben, zum Beispiel von Ihrem Steuerberater.

Eingabe (Bild 2)

1. Sie melden sich an mit Ihrem User-Namen und Ihrem Passwort. Sie befinden sich auf der Startseite. Hier finden Sie auch Informationen und Links.

2. Wenn Sie Ihre Bilanzdaten einstellen wollen, klicken Sie auf „eBAnz Auftrag übermitteln“. Wählen Sie die Rubrik, in der Ihre Bekanntmachung veröffentlicht werden soll.

3. Dann wählen Sie „Jahresabschlüsse/Jahresfinanzberichte einreichen und veröffentlichen“ .

4. Folgen Sie dem Menüverlauf und tragen Sie Ihre Informationen ein.

Untermenüs (Bilder 3, 4)

1. In inhaltlicher Abhängigkeit von Ihren Eingaben öffnen sich weitere Unter-Menüs. Im Fortgang werden Ihnen nunmehr nur noch die jeweils zugelassenen Werte aus Auswahltabellen angeboten.

Zum Beispiel: „Art der Gesellschaft“ , „Geschäftsjahresende“ , „Größenklasse der Gesellschaft“ (siehe Seite 44).

2. Nach Abschluss der ergänzenden Informationen zu Ihrer Gesellschaft werden Sie nach der gewünschten Übermittlungsart gefragt. Sie können den manuellen Eintrag wählen (jetzt am Schirm) oder die Übertragung mittels einer Datei (bei Start Nr. 5 erwähntes XML-Format).


EingabeZahlen (Bild 5)

1. Jetzt kommen Sie zum Kern, der EingabeIhrer Bilanzzahlen, soweit Sie dazu verpflichtet sind (Seite 44).

2. Bei der Eingabekönnen Sie, um eine bessere Übersicht zu behalten, nicht benötigte Tabellenfelder (Zeilen) löschen, weitere hinzufügen aber auch die Nummerierung, Gliederung der Zeilen anpassen oder entfernen. Überschriften lassen sich abändern, überschreiben. Verwenden Sie beispielsweise die textlichen Bezeichnungen aus Ihrer Firmen-Bilanz. Folgen Sie den Hinweisen am Bildschirm.

hm-Tipp: Speichern Sie von Zeit zu Zeit Ihre Eingaben. Drücken Sie dazu den eBAnz-Button „Speichern“ (rechts oben auf der Bildschirmseite). Verwenden Sie beim Vor- und Zurückblättern innerhalb der angebotenen Eingabeseiten nur die von eBAnz angegebenen Buttons „Zurück“ oder „Weiter“. Verwenden Sie nicht die Vor- und Zurückbuttons Ihres Browsers. Sie riskieren andernfalls einen Übertragungsfehler und den Verlust der gemachten Eingaben.


Anhang

1. Nachdem Sie die EingabeIhrer wirtschaftlichen Zahlen abgeschlossen haben, denken Sie daran: Der Anhang ist wichtiger Bestandteil der zu veröffentlichenden Daten, er darf nicht vergessen werden.

2. In den Anhang gehört der textliche Teil Ihrer Firmenbilanz, ergänzende Informationen. Vergessen Sie bei der Datenübertragung den Anhang, kommt der Vorgang zwar „in Bearbeitung“, wird aber nach mehreren Wochen vom Bundesanzeiger Verlag komplett storniert. Mit der Konsequenz, dass alle Ihre eingegebenen Informationen verloren sind (bis auf die Stammdaten, die Sie vor der ersten Registrierung eingetragen haben). Die Informationen zum Storno etc. erhalten Sie vorzugsweise per E-Mail, alternativ per Fax.

3. Für die meisten Handwerksbetriebe ist mit dem Anhang die inhaltliche Eingabebeendet.


Senden

1. Wenn Sie sicher sind, dass Ihre Daten vollständig und inhaltlich korrekt sind, klicken Sie den Button „Daten übertragen“ an. Ihre Daten werden an den Bundesanzeiger Verlag übertragen.

2. Sie erhalten ein Übertragungsprotokoll und eine Auftragsnummer. Es ist empfehlenswert, dieses auszudrucken oder aber zu speichern.


Übersicht (Bild 6)

Im Anschluss an die Übertragung können Sie den Status der Bearbeitung abfragen unter den Menüpunkten „eBAnz-Aufträge“ , „laufende Aufträge/erfolgte Veröffentlichungen“. Hier sehen Sie die Auftragsnummer, die Rubrik der Veröffentlichung, die Veröffentlichungsart, den Übertragungszeitpunkt und vor allem von Interesse: den Status der Veröffentlichung, zum Beispiel „in Bearbeitung“, „zur Prüfung“, „Vorlage“. Vorlage ist Ihr gespeichertes Eingabeformular, das Ihnen zur Bearbeitung zur Verfügung steht. Sie sehen hier auch, ob ein Auftrag wegen unvollständiger Daten vom Bundesanzeiger storniert wurde.


Korrektur

Aufträge, die von Ihnen eingereicht wurden, aber vom Bundesanzeiger noch nicht geprüft wurden, können von Ihnen nochmals eingesehen werden. Je nach Status der Bearbeitung durch den Bundesanzeiger können sie auch noch geändert oder von Ihnen selbst storniert werden. Zum Teil ist dies dann jedoch zusätzlich kostenpflichtig.


Kosten

Bei der eigenen Eingabeberechnet der Bundesanzeiger Verlag kleinen Gesellschaften je 50 Euro für die Anlieferung der Daten, je fünf Euro Jahresgebühr plus 19 Prozent Mehrwertsteuer, macht im konkreten Fall brutto 71,40 für die GmbH und 71,40 Euro für die KG.

„Wenn der Steuerberater den Jahresabschluss bei uns eingegeben hat, schicken wir die Rechnung mit unseren Kosten in der Regel an das Unternehmen“, sagt Rainer Diesem. Um Ärger zu vermeiden, steht auf jeder Rechnung: „Möglicherweise hat Ihr Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer diese Bekanntmachung für Sie veranlasst.“

„Insgesamt“, so Geschäftsführer Diesem, „hat sich das Verfahren inzwischen ganz gut eingefädelt. Je nach Andrang verarbeiten etwa hundert Mitarbeiter die eingehenden Daten, bis zu 35 stehen zu Bürozeiten für Anfragen telefonisch bereit. „Manch einer, der sich jetzt über die Kosten für die Publizierung aufregt, übersieht, dass es früher mehr gekostet hat.“ Eines aber werde jetzt auch klar: „Die Publizitätspflicht führt zu einem größeren GmbH-Sterben. Denn viele Minifirmen, die seit Jahren keinen nennenswerten Umsatz mehr machen, sehen sich jetzt zur Aufgabe ihrer Firma gezwungen.“

harald.klein@handwerk-magazin.de