Betriebliche Altersvorsorge: Zoff um die Betriebsrente

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Betriebliche Altersvorsorge

Eine Kehrtwende der Politik bei der geplanten Tarifrente fordert die Versicherungswirtschaft. Wer die Betriebsrente stärken will, sollte die bestehende betriebliche Altersvorsorge (bAV) für Unternehmen einfacher und attraktiver gestalten.

Handwerksunternehmer sind gesetzlich verpflichtet ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge über die Entgeltumwandlung anzubieten. Vorteil für den Betrieb: Die Kosten sinken – und die Mitarbeiter werden an das Unternehmen gebunden. - © KD Busch

Hintergrund der aktuellen Diskussion: Arbeitsministerin Andrea Nahles will neben der eingeführten betrieblichen Altersvorsorge (bAV) eine neue sogenannte Tarifrente einführen. Dagegen wehrt sich die Versicherungswirtschaft.

„Wir haben bereits jetzt fünf Durchführungswege mit unterschiedlichen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften. Das ist kompliziert genug“, kritisiert Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender der Talanx Pensionsmanagement AG und verantwortlich für die bAV bei HDI: Anstatt ein neues System neben das bestehende zu setzen, solle man lieber das bewährte System, die betriebliche Altersvorsorge, verbessern.

Betriebliche Altersvorsorge verbessern

Vor allem in kleineren und mittleren Unternehmen ist die bAV noch zu wenig verbreitet. Das trift auch auf das Handwerk zu. Hier bieten nur knapp 50 Prozent der Betriebe eine bAV für die Mitarbeiter an.

Von Löbbecke hält das Vorhaben von Bundearbeitsministerin Andrea Nahles, neue Versorgungswerke der Tarifparteien gründen zu lassen, für den falschen Weg. „Das würde gerade bei der Zielgruppe der kleinen und mittleren Unternehmen zu einem hohen Verwaltungsaufwand und unkalkulierbaren Kosten führen.“ Er ist sich sicher: „Wir brauchen kein neues tarifliches Zwangssystem, sondern sollten lieber die bestehende bAV verbessern.“