Strafen & Folgen Beleidigung - Stinkefinger & Co. können teuer werden

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Im Handwerk ist Zeit Geld. Gerade wer mit dem Auto unterwegs ist, weiß was es bedeutet, unter Zeitdruck zu stehen. Da kann es schon mal vorkommen, dass man aus der Haut fährt und dies an anderen Verkehrsteilnehmer auslässt. Doch Achtung, das kann teuer werden!

Wer sich im Straßenverkehr provozieren lässt und mit eindeutigen Gesten antwortet, muss mit teilweise hohen Geldstrafen rechnen. - © pololia - stock.adobe.com

Tagtäglich sind Handwerker im Straßenverkehr mit Konflikten konfrontiert, sei es ein dreister Zeitgenosse, der einem den Parktplatz vor der Nase wegschnappt oder der Hintermann der wie verrückt drängelt. Wir stehen alle unter Zeitdruck, die Kunden warten und wollen nicht unnötig vertröstet werden. Allerdings sollte man sich an eine Regel im Straßenverkehr immer halten: Nur nicht provozieren lassen! Leichter gesagt als getan. Aber wer seinem Ärger über rücksichtslose Verkehrsteilnehmer mit eindeutigen Gesten Luft macht, riskiert mitunter eine saftige Geldstrafe. Die rechtlichen Hintergründe und wie teuer das Vogelzeigen oder der ausgestreckte Mittelfinger werden können, erläutern unsere ARAG Experten.

Wann handelt es sich um eine Beleidigung?

Betrachtet man es juristisch, dann kann es sich bei einem Stinkefinger, Vogel oder der altmodisch herausgestreckten Zunge bereits um eine Beleidigung handeln. Doch nicht nur das, denn das bedeutet nach dem Strafgesetzbuch auch, dass das bereits eine Straftat ist. Sie wird als vorsätzliche Verletzung der Ehre einer Person durch Kundgebung der Missachtung oder Nichtachtung definiert.

Gemäß § 185 StGB kann eine Beleidigung mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe belegt werden. Bei tätlichen Beleidigungen kann es nach dem Gesetz sogar zu Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren kommen. Wird eine Beleidigung auf der Stelle erwidert („Selber Idiot!“), kann der Richter laut § 199 StGB beide oder einen Beteiligten für straffrei erklären. Wer also gestresst ist und seinem Gegenüber Luft machen möchte, der sollte lieber aufpassen.

Wie teuer sind "Vogel" zeigen, Mittelfinger ausstrecken oder die Zunge zeigen?

Die Höhe der Geldstrafe wird in Tagessätzen angegeben. Der Tagessatz ist von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters abhängig und ergibt sich in der Regel aus seinem monatlichen Nettoeinkommen, das durch 30 geteilt wird. Laut Gesetz ist der Tagessatz jedoch nach oben hin auf 30.000 Euro beschränkt (vgl. § 40 Abs. 2 StGB). Im Durchschnitt wird eine Beleidigung meist mit zehn bis 30 Tagenssätzen verhängt.

Das Zeigen eines "Vogels" kann bereits 20 bis 30 Tagessätze kosten. Bei einem angenommenen monatlichen Nettoeinkommen von 1.500 Euro wären damit 1.000 bis 1.500 Euro fällig. Der ausgestreckte Mittelfinger hat einer beschuldigten Person bereits 40 Tagessätze eingebracht. Nicht gerade wenig, für eine - oftmals unüberlegte - Handbewegung. Günstiger kommt derjenige, der die Zunge rausstreckt: Durchschnittlich 150 Euro Strafe.

Für die Scheibenwischergeste waren schon mal 1.000 Euro zu zahlen. Auch indirekte Beleidigungen – „Am liebsten würde ich sie jetzt A...loch nennen.“ – werden von den Gerichten als Straftat geahndet. Sich mit der Hand die Stirn schlagen, sich die Hand vor die Augen halten oder den Kopf angewidert wegdrehen sind dagegen Gesten, die in der Rechtsprechung bislang nicht als beleidigend bewertet wurden und daher straffrei blieben.

Damit ist nicht zu spaßen: Beamtenbeleidigung

Einen besonderen Straftatbestand „Beamtenbeleidigung“ gibt es nicht. Dennoch kann es richtig teuer werden, wenn sich die Beleidigung gegen Polizisten oder Politessen richtet. Da sie die Staatsgewalt verkörpern, wird in diesen Fällen selten ein Auge zugedrückt. Wer einem Ordnungshüter den gestreckten Mittelfinger zeigt, kann mit bis zu 4.000 Euro bestraft werden und die rausgesteckte Zunge kann sich auf 300 Euro verteuern.

Gut zu wissen: Eine Beleidigung kann auch dann vorliegen, wenn sich der Stinkefinger gegen das Objektiv einer Videoüberwachungskamera richtet. Geht der Autofahrer davon aus, dass die Kamera aufzeichnet, wird laut Bayerischem Obersten Landesgericht dadurch eine so genannte befasste Amtsperson beleidigt, nämlich der diensttuende Beamte, der hinter dem Monitor sitzt. 40 Tagessätze sind dafür durchaus einzukalkulieren (Bay ObLG, Az.: 5 St RR30/00).

Strafen im Straßenverkehr: Fahrverbot ja, Punkte nein

Mit Strafbefehl und Geldstrafe ist die Beleidigung aber nicht immer vom Tisch. Denn der Richter kann bei einer Verurteilung wegen einer Beleidigung im Straßenverkehr grundsätzlich auch ein Fahrverbot als Nebenstrafe aussprechen. Eine fatale Strafe für Handwerker, die auf das Auto als Transportmittel angewiesen sind. Bis vor zweieinhalb Jahren wurden für die Beleidigung zudem noch Punkte in Flensburg fällig. Das hat sich aber mit der Punktereform 2014 geändert. Seitdem werden im Fahreignungregister – früher Verkehrszentralregister – nur noch sicherheitsrelevante Verkehrsverstöße erfasst und mit Punkten geahndet. Eine Verurteilung wegen einer Beleidigung im Straßenverkehr wird nicht mehr eingetragen.

Praxistipp für Beleidigungen im Straßenverkehr

Beleidigung ist ein so genanntes Antragsdelikt (§ 194 StGB), d. h. es wird nur verfolgt, wenn fristgemäß Strafantrag gestellt wird. Allerdings steht gerade bei Beleidigungen oft Aussage gegen Aussage, so dass das Verfahren vom Gericht häufig eingestellt wird.

Wer sich also in seiner Ehre verletzt fühlt und seinen Kontrahenten anzeigt, sollte vorher gut abwägen, ob sich der Aufwand lohnt. Denn der Gang vor Gericht kostet immer Zeit und Nerven. Wie die Sache aber letztendlich ausgeht, ist oft ungewiss.

Ein in Zeitdruck geratener Handwerker der zu spät kommt, sollte an das Verständnis der Kunden appellieren. Und haben Sie schon mal darüber nachgedacht, sich mit einer kleinen Aufmerksamkeit oder einem kleinen Werbegeschenk beim Kunden für die Verspätung zu entschuldigen? Das ist in den meisten Fällen günstiger als eine teure Geldstrafe wegen einer Beleidigung und sorgt sicherlich für ein kleines Lächeln auf den Lippen der Kundschaft.