Ausbildungsbonus: Hilfe für Insolvenzlehrlinge

Auszubildende, die in der Krise aufgrund von Insolvenz, Schließung oder Stilllegung des ausbildenden Betriebes ihren Ausbildungsplatz verlieren, sollen an anderer Stelle ihre Ausbildung beenden können. Deswegen sollen Betriebe, die solche Auszubildenden übernehmen, unter erleichterten Bedingungen mit dem Ausbildungsbonus gefördert werden können.

Ausbildungsbonus: Hilfe für Insolvenzlehrlinge



Für die Förderung kann in solchen Fällen darauf verzichtet werden, dass die geschaffene Ausbildungsstelle zusätzlich ist. Auch müssen keine besonderen Vermittlungserschwernisse beim Auszubildenden mehr vorliegen.

Der Ausbildungsbonus ist ein einmaliger pauschaler Zuschuss für Unternehmen, die zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze für förderungsbedürftige junge Menschen schaffen oder die Azubis aus insolventen Unternehmen übernehmen. Der Bonus soll Arbeitgeber motivieren, diesen Menschen eine neue Chance für den Einstieg in das Berufsleben zu bieten und sie zu qualifizierten Fachkräften auszubilden.

Der Ausbildungsbonus kann bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden. Die Höhe des Ausbildungsbonus richtet sich nach dem allgemein üblichen Gehalt der/des geförderten Auszubildenden im ersten Lehrjahr und beträgt 4000, 5000 oder 6000 Euro. Werden bei Abschluss des neuen Ausbildungsvertrages bereits erfolgreich absolvierte Teile der Ausbildung auf die Ausbildungsdauer angerechnet, reduziert sich der Ausbildungsbonusanteilig. Dies gilt zum Beispiel bei der Übernahme eines Auszubildenden aus einem insolventen Betrieb.

rm