Arbeitsrecht: Was sich 2011 ändert

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat eine praktische Ăśbersicht erstellt, welche Ă„nderungen 2011 im Arbeitsrecht in Kraft treten. Die fĂĽnf wichtigsten Punkte.

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1. Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung ist zum 1. Januar von 2,8% auf 3% gestiegen. Die Senkung des Beitrags von 3% auf 2,8% war einen MaĂźnahme im Rahmen des Konjunkturpakets, das zum 31.12.2010 ausgelaufen ist.

2. Insolvenzgeldumlage

Sie sinkt von 0,41% im Jahr 2010 auf 0% im Jahr 2011. Hintergrund: Das Insolvenzgeschehen für 2010 war deutlich zu hoch eingeschätzt worden.

3. Konjunkturelle Kurzarbeit

Die Möglichkeit zur Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge unter bestimmten Bedingungen bei konjunktureller Kurzarbeit wird bis zum 31. März 2012 verlängert. Ebenfalls wird die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld von 12 Monaten auch 2011 weitergelten.

4. freiwillige Arbeitslosenversicherung

Die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung für Selbständig wird entfristet. Gleichzeitig werden die Beiträge hierfür an das Niveau der versicherungspflichtig abhängig Beschäftigen angeglichen. Lediglich im ersten Jahr der Weiterversicherung kann ein ermäßigter Beitragssatz in Anspruch genommen werden.

5. Ă„ltere Arbeitnehmer, Auszubildungsbonus

Eingliederungszuschüsse für Ältere, Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer, die Weiterbildung beschäftigter älterer Arbeitnehmer und der Vermittlungsgutschein werden um jeweils ein Jahr bis Ende des Jahres 2011 verlängert.

Beim Vermittlungsgutschein wird die Wartefrist von zwei Monaten auf sechs Wochen verkĂĽrzt. So haben Arbeitslose ab 1. Januar 2011 frĂĽher Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein.

Die Regelung zur erweiterten Berufsorientierung wird bis Ende 2013 verlängert. Die befristete Möglichkeit, bei Insolvenz, Stillegung oder Schließung des ausbildenden Betriebes eines Ausbildungsbonus für das die Ausbildung fortführende Ausbildungsverhältnis zu zahlen wird bis Ende 2013 verlängert.

Quelle: ZDH

Tipp: Welche Änderungen im Finanzbereich 2011 auf Sie zukommen finden Sie im Lexikon der Finanzänderungen 2011