Der Landesverband Bremen der UnternehmerFrauen im Handwerk (UFH) hatte Mitte Februar die Rechtsanwältin Patricia Nußmann in die Handwerkskammer eingeladen. Sie informierte über die Notwendigkeit von Vollmachten und ihre rechtlichen Fallstricke.
"Wir alle kennen das Gefühl: Eigentlich müssten wir uns längst um die wichtigen rechtlichen Vorsorgeregelungen kümmern, doch im Alltag schieben wir Themen wie Generalvollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung oder Testament gerne auf die lange Bank. Die meisten denken, es sei noch viel Zeit oder es sei ein Thema für später.
Doch genau hier liegt der Irrtum. Der Informationsabend mit Patricia Nußmann, Rechtsanwältin und Notarin aus Bremen, macht eines klar: Vollmachten sind Vorsorge - sie sind kein Alte-Leute-Thema, sie gehen jeden von uns an, egal ob jung oder alt.
Rechtliche Vorsorge ist für jeden wichtig
Die Annahme, dass Ehepartner oder enge Angehörige automatisch Entscheidungen treffen dürfen, ist weit verbreitet und leider falsch. Ohne entsprechende Vollmachten kann es im Ernstfall zu erheblichen Problemen kommen:
Stirbt ein Ehepartner oder wird plötzlich handlungsunfähig, kann der andere Partner ohne eine Generalvollmacht nicht automatisch über gemeinsame Konten verfügen oder finanzielle Entscheidungen treffen.
Volljährige Kinder? Auch hier wird es kritisch: Sobald Kinder die Volljährigkeit erreichen, haben selbst die Eltern kein automatisches Entscheidungsrecht mehr - auch nicht bei Notfällen, wie einem Krankenhausaufenthalt. Ohne Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht bleiben wichtige Entscheidungen anderen überlassen, nicht selten gerichtlich bestellten Betreuern.
Überblick: Alle wichtigen Dokumente
- Generalvollmacht: Sie ermöglicht es einer Vertrauensperson, in allen rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten zu handeln auch dann, wenn der Vollmachtgeber selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Wichtig hier: sie sollte über den Tod hinaus gelten.
- Betreuungsverfügung: Hier wird geregelt, welche Person im Falle einer betreuungsrechtlichen Notwendigkeit Entscheidungen treffen darf, falls eine gerichtliche Betreuung angeordnet werden muss.
- Patientenverfügung: Dieses Dokument legt fest, welche medizinischen Maßnahmen im Ernstfall ergriffen oder unterlassen werden sollen. Ein wichtiger Hinweis: Durch neue Gerichtsurteile aus den Jahren 2016, 2017 und 2018 sollten bestehende Patientenverfügungen dringend überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden.
- Testament: Jeder, der Vermögenswerte wie Geld, Immobilien oder persönliche Gegenstände besitzt, sollte ein Testament verfassen. Es gibt auch ein zentrales Testamentsregister, in dem selbst erstellte Testamente für wenig Geld sicher hinterlegt werden können. Das schützt davor, dass ein Testament verloren geht oder bewusst zurückgehalten wird.
Immobilienbesitzer aufgepasst: Wer Immobilien besitzt, sollte sich besonders intensiv mit dem Thema Vollmachten befassen, um Erbangelegenheiten und Handlungsfähigkeit klar zu regeln.
Übrigens: Unternehmer können mithilfe eines Notfallordners gut vorsorgen.
Vorsorge ist die kluge Übernahme von Verantwortung
Die wichtigste Botschaft des Abends: Vorsorge geht alle an unabhängig vom Alter. Schnell entfacht in unserer Runde ein angeregtes Gespräch über reale Fälle in denen Vollmachten bitter nötig gewesen wären oder vorhanden waren und schnelles Handeln ermöglichten.
Unfälle, Krankheit oder unerwartete Schicksalsschläge können jeden treffen. Wer dann nicht rechtzeitig vorgesorgt hat, riskiert, dass im schlimmsten Fall fremde Personen über finanzielle, medizinische oder persönliche Angelegenheiten entscheiden. Wer möchte das schon…
"Wir haben uns gefreut über die vielen nützlichen Informationen, praktischen Tipps und Hinweisen an diesem Abend.
Für manch einen vielleicht der Anstoß nun endlich tätig zu werden", schreibt Michaela Meyer von den UFH Bremen. Sie ergänzt: "Wir bedanken uns ausdrücklich bei Frau Nussmann, die uns diesen tollen Abend ermöglicht und damit unsere Arbeit im Kreis der Bremer Unternehmerfrauen maßgeblich unterstützt hat."
Über den Landesverband Bremen der UFH
Die Unternehmerfrauen im Handwerk Bremen treffen sich regelmäßig zum Austausch und nehmen an interessanten Veranstaltungen teil. "Wir heißen neue Interessierte jederzeit herzlich willkommen. Weitere Informationen sowie das Veranstaltungsprogramm sind auf der Website www.ufh-Bremen.de zu finden. Wir freuen uns auf Dich!", schreiben die UFH.