Ausbildung
Zwölf Jahre nach Einführung einer dualen Ausbildung tritt zum 1. Juli 2015 erstmalig auf Grundlage der Handwerksordnung eine Meisterprüfungsverordnung für dieses handwerksähnliche Gewerbe in Kraft.
Nach der Schaffung eines eigenständigen dualen Ausbildungsberufs im Jahre 2003, in dem gegenwärtig rund 500 junge Menschen eine qualifizierte Ausbildung erhalten, ist die Entwicklung einer Meisterprüfungsverordnung laut Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in Berlin ein weiterer, konsequenter berufsbildungspolitischer Schritt.
Zwar bildet die Meisterqualifikation im Kosmetiker-Gewerbe keine Voraussetzung für die selbständige Gewerbeausübung, allerdings wird hiermit ein bundeseinheitlicher Fortbildungsstandard auf Meisterebene etabliert, der für Kunden ein verlässliches Qualitätssiegel darstellt.