Investitionsabzugsbetrag: Weniger Zinsen

Beim Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 40 Prozent des Kaufpreises sind die Finanzämter meist besonders streng. Wer nicht innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraums investiert, muss den Betrag nachträglich versteuern und Zinsen darauf zahlen. Doch zu den Nachzahlungszinsen gibt es jetzt eine gute Nachricht.

file_download Downloads zu diesem Artikel

Grundsätzlich beginnt die Verzinsung einer Steuernachzahlung stets 15 Monate nach Ablauf des betreffenden Steuerjahrs, für das Nachzahlungen festgesetzt werden. Bei Steuernachzahlungen wegen Auflösung des Investitionsabzugsbetrags liegt jedoch ein sogenanntes rückwirkendes Ereignis vor (Paragraf 233a Abs. 2a Abgabenordnung). Darum beginnt die Verzinsung für die Steuernachzahlung erst 15 Monate nach Ablauf des Steuerjahrs, in dem ein Unternehmer seine Investitionsabsicht aufgegeben hat, meint das Finanzgericht Niedersachsen (Az. 1 K 266/10).

Beispiel:
Unternehmerin Frida Wohlgemut zog im Jahr 2007 wegen des geplanten Kaufs eines Lkws einen Investitionsabzugsbetrag von 32.000 Euro ab (voraussichtliche Investitionskosten 80.000 Euro x 40%). Im Jahr 2010 entschied sie sich jedoch gegen die Investition. Folge: Das Finanzamt erhöht in diesem Fall den Gewinn 2007 um 32.000 Euro. Der Fiskus erhöht in diesem Fall den Gewinn 2007 um 32.000 Euro, fordert nachträglich Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag. Zudem fallen ab dem 1.4.2009 pro Monat 0,5% Zinsen an. Würde der Änderungsbescheid für 2007 im Juli 2011 verschickt werden, müsste Wohlgemut 13 Prozent Zinsen auf die Steuernachzahlung überweisen (26 Monate x 0,5 Prozent). Mit Hinweis auf das Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen, würde die Verzinsung jedoch erst am 1.4.2012 beginnen. Folge: Es fallen für die Steuernachzahlung 2007 keine Nachzahlungszinsen an.

Tipp: Gegen nachteilige Steuerbescheide müssen Unternehmer in vergleichbaren Fällen Einspruch einlegen und auf die aktuelle Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen hinweisen. Wichtig auch: Die Aufgabe der Investitionsabsicht sollte schriftlich festgehalten werden. So steht eindeutig fest, ab welchem Zeitpunkt der Zinslauf für Steuernachzahlungen beginnt.

Tipp: Alle wichtigen Punkte zum Investitionsabzugsbetrag finden Sie in der hier angehängten Checkliste.