Neue Vorschriften 2020: Was sich im Arbeitsschutz- und Umweltrecht ändert

Zugehörige Themenseiten:
Arbeitsschutz und Gesundheit

Spektakuläre oder grundlegende Neuregelungen sind bei den Vorschriften zu Arbeits- und Umweltschutz für 2020 nicht zu erkennen. Dennoch lohnt ein Blick in die Details, denn seit dem Jahreswechsel greifen einige Änderungen, die für viele Betriebe relevant sind. Der folgende Überblick fasst die wesentlichen Neuerungen zusammen.

Neue Vorschriften 2020 Arbeitsschutz u Umweltrecht
Neue Vorschriften 2020 Arbeitsschutz u Umweltrecht - © ©Panitan - stock.adobe.com

Gefahrgutrecht: Strengere Transportvorschriften für Lithium-Akkus

Lithiumbatterien müssen diverse Tests bestehen, bevor sie in Verkehr gebracht werden. Deren Ergebnisse werden in einem ein Prüfbericht zusammengefasst, dem sogenannten UN 38.3-Report. Seit dem 1. Januar 2020 sind Hersteller und Vertreiber verpflichtet, dieses Dokument entlang der Lieferkette bereitzustellen. Diese Vorgabe gilt für alle Lithium-Ionen- oder Lithium-Metall-Batterien, die nach dem 30. Juni 2003 hergestellt wurden und unabhängig von deren Menge oder Kapazität.

Das bedeutet: Schon, wenn Sie z. B. wiederaufladbare LED-Taschenlampen mit Firmenlogo als Werbegeschenk verschicken, trifft Sie diese neue Verpflichtung. Sie müssen dann entweder einen UN 38.3-Report mitliefern oder diesen online hinterlegen und den Link dazu angeben.

Gefahrstoffrecht: Neue Vorgaben zum Schweißen und zu Quarzstäuben

Der Ausschuss für Gefahrstoffe hat folgende neue Technische Regeln beschlossen:

  • TRGS 527 "Nanomaterialien"
  • TRGS 528 "Schweißtechnische Arbeiten"
  • TRGS 559 "Quarzhaltiger Staub"
  • TRGS 600 "Substitution"
  • TRGS 720 "Gefährliche explosionsfähige Gemische - Allgemeines"

Es ist zu erwarten, dass die Neuregelungen ab Februar 2020 vom BMAS veröffentlicht werden und in Kraft treten.

Neue VDI-Richtline zur Instandhaltung von Fotovoltaikanlagen

Im Dezember 2019 hat der VDI eine neue Richtlinie 2883 Blatt 2 „Instandhaltung von PV-Anlagen (Fotovoltaikanlagen) – Prüf- und Messverfahren“ als Entwurf veröffentlicht. Sie richtet sich an Betreiber und Betriebsführer gewerblicher netzgekoppelter PV-Anlagen. Da es in der Richtlinie im Wesentlichen um Fragen der Wartung, Inspektion, Instandsetzung, Prüfung, Dokumentation und Ersatzteilhaltung, dürften die neuen Vorgaben auch für Elektrofachbetriebe interessant werden.

Verschärfte Trinkwasserrichtlinie

Das Trinkwasser soll europaweit besser geschützt werden. Noch im ersten Quartal 2020 soll eine neue europäische Trinkwasserrichtline kommen, die neue und verschärfte Grenzwerte (z. B. für Blei und Chrom) vorsieht. Außerdem sollen die Verbraucher künftig besser über Wasserqualität, Wasserverbrauch und Einsparmöglichkeiten informiert werden. So wie es derzeit aussieht, wird diese Informationspflicht jedoch die Wasserversorger treffen und nicht das Sanitärhandwerk.

Erweiterte Steuerfreiheit für Diensträder

Radfahren ist gesund und umweltfreundlich und gerade Dienst- und Firmenräder liegen im Trend. Viele Betriebe stellen ihren Beschäftigten (zusätzlich zum regulären Gehalt) Dienstfahrräder zur Verfügung, die diese auch privat nutzen dürfen. Ein solcher geldwerter Vorteil muss normalerweise versteuert werden. Neu ist: Für die betroffenen Mitarbeiter gilt nun eine verlängerte Steuerfreiheit für das private Nutzen ihres Firmenrads – ob mit oder ohne Elektroantrieb – bis Ende 2030.

Verstärkte Förderung der betrieblichen Gesundheitsprävention

Bisher waren 500 Euro pro Jahr und Mitarbeiter, die der Arbeitgeber für Gesundheitsleistungen spendiert hat, frei von Steuern und Abgaben. Diese Maximalsumme wurde auf 600 Euro erhöht.

Nicht vergessen: jährliche Arbeitsschutzpflichten terminieren

Last, not least, bietet sich der Jahreswechsel an, diejenigen Arbeitsschutzpflichten zu checken, die im jährlichen bzw. regelmäßigen Turnus anstehen. Dazu gehört:

  • die jährlichen Sicherheitsunterweisungen für 2020 planen und terminieren
  • den Aushang oder die Auslage der aushangpflichten Gesetze auf den neuesten Stand bringen
  • die Organisation der regelmäßigen Prüfungen von Arbeitsmitteln kontrollieren und ggf. Prüfetiketten in den neuen Jahresfarben zu besorgen

Sofern Ihr Betrieb gewachsen ist und sich die Mitarbeiterzahl erhöht hat, sollten Sie auch prüfen, ob die Anzahl Ihrer Sicherheitsbeauftragten und ausgebildeten Ersthelfer noch den Vorgaben genügt.