Mitarbeiter

19.02.2008
Gehalt

Wer länger da ist, bekommt mehr Geld

Längere Betriebszugehörigkeit rechtfertigt ein höheres Gehalt; und zwar auch dann, wenn dieselbe Arbeit verrichtet wird. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden (C-17/05). Insbesondere stelle insofern ein unterschiedliches Entgelt keine Diskriminierung von Frauen dar. Auch dem Grundsatz "gleiches Entgelt für gleiche Arbeit" werde nicht widersprochen, urteilten die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

EuGH: Höheres Dienstalter rechtfertigt höheres Gehalt. Foto: MEV

Insbesondere stelle insofern ein unterschiedliches Entgelt keine Diskriminierung von Frauen dar. Auch dem Grundsatz "gleiches Entgelt für gleiche Arbeit" werde nicht widersprochen, urteilten die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Laut EuGH geht ein höheres Dienstalter regelmäßig mit mehr Berufserfahrung und besseren Leistungen einher. Daher sei es in legitimes Ziel der Entgelt-Politik, die Berufserfahrung zu honorieren.

Demnach müsse sich ein Unternehmen nicht dafür rechtfertigen, wenn das Dienstalter als Kriterium mit in die Entgelt-Bestimmung einfließt. Im Zweifel zähle jedoch die Qualität der Arbeit. Das heißt, der Arbeitgeber müsse beweisen, dass seine längere Betriebsangehörigkeit auch mit besserer Leistung einhergeht.

 

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