Finanzamt: Vorgaben für die Pensionzusage

Das Finanzamt streicht schnell die Steuervorteile einer Pensionszusage, wenn GmbH und Geschäftsführer nicht alle Regeln einhalten. Die Übersicht.

Vorgaben für die Pension

Schriftform. Details schriftlich vereinbaren. Die Gesellschafterversammlung beschließt die Zusage.

Alter. Der GmbH-Chef muss seine Pension noch selbst erwirtschaften können. Das heißt: Die Zusage erfolgt vor dem 60. Lebensjahr. Die Auszahlungsphase beginnt ab dem regulären Rentenalter.

Höhe. Der Begünstigte darf nicht überversorgt sein. Zusammen mit der gesetzlichen Rente darf er nicht mehr als 75 Prozent seiner Aktivbezüge erreichen.

Angemessenheit. Falls der GmbH-Chef mit Tantieme, Pensionszusage und Gehalt mehr erhält als ein externer Geschäftsführer bekommen würde, nimmt der Fiskus verdeckte Gewinnausschüttung an.

Unverfallbarkeit. Für das vorzeitige Ausscheiden des GmbH-Chefs aus der Firma muss der Vertrag spezielle Regeln, etwa eine Abfindung, enthalten.

Keine Nur-Pension. Gehaltszahlungen neben der Pensionszusage sind obligatorisch. Der Chef darf sich also nicht nur eine Pension genehmigen.