Zeitarbeit: So leihen Sie Mitarbeiter einfach aus

Bei Zeitarbeit denken viele Unternehmer kleinerer Betriebe zunächst an die große Industrie. Doch auch Chefs im Handwerk können von diesem praktischen Service profitieren, indem sie sich vorübergehend Mitarbeiter zum Festpreis ausleihen. Die folgenden vier Schritte zeigen Ihnen, wie es geht.

So leihen Sie Mitarbeiter einfach aus

Schritt 1: Bedarf feststellen

Ihr Betrieb hat mehr Aufträge hereinbekommen, als Sie mit den eigenen Mitarbeitern fristgemäß erledigen können. Andere Instrumente wie Überstunden oder das Ausleihen von Mitarbeitern aus Kollegenbetrieben scheiden aus. Hier kann Ihnen Zeitarbeit helfen. Stellen Sie fest, wie viel Facharbeiter und Hilfskräfte Sie für welchen Zeitraum brauchen.

Schritt 2: Zeitarbeitsfirma finden

Suchen Sie jetzt Ihren Dienstleister für Zeitarbeitskräfte. Quellen sind das Branchenbuch, Ihre Innung, die Kreishandwerkerschaft, die Handwerkskammer oder auch die gerade neu erstellte Marktübersicht von handwerk magazin.

Schritt 3: Angebote vergleichen

Holen Sie mehrere Angebote für Zeitarbeiter ein. Im Preis sind der Lohn und alle Sozialleistungen enthalten. Die Zeitarbeitsfirma muss für den fairen Lohn sorgen. Sie sollten aber prüfen, ob sie die Standards einhält: Am 26.03.2014 wurde die zweite Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Zeitarbeitgeber sind nach dessen § 2 Absatz 1 verpflichtet, ihren Angestellten mindestens das in Absatz 2 genannte Bruttoentgelt pro Arbeitsstunde zu zahlen.

Das Mindeststundenentgelt beträgt in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen:

  • vom 1. April 2014 bis zum 31. März 2015 7,86 Euro
  • vom 1. April 2015 bis zum 31. Mai 2016 8,20 Euro
  • vom 1. Juni 2016 bis zum 31. Dezember 2016 8,50 Euro

und in den übrigen Bundesländern:

  • vom 1. April 2014 bis zum 31. März 2015 8,50 Euro;
  • vom 1. April 2015 bis zum 31. Mai 2016 8,80 Euro;
  • vom 1. Juni 2016 bis zum 31. Dezember 2016 9,00 Euro.

Nach § 2 Absatz 3 gilt das Mindeststundenentgelt des Arbeitsortes. Auswärtig beschäftigte Zeitarbeitnehmer behalten den Anspruch auf das Entgelt ihres Einstellungsortes, soweit dieses höher ist.

Schritt 4: Buchen, beschäftigen

Wenn alles klar ist, Vertrag unterschreiben. Vorläufige Entwarnung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) bei der Frage gegeben, ob Leiharbeitnehmer, die nicht nur vorübergehend bei dem Entleiher arbeiten, gegenüber diesem einen Anspruch auf Festanstellung haben. Das hat das BAG verneint (Az.: 9 AZR 51/13). Leiharbeiter können sich danach nicht in eine Festanstellung einklagen. Begründung des Gerichts: Was unter einer vorübergehenden Beschäftigung genau gemeint ist, muss der Gesetzgeber ebenso selbst regeln wie die mögliche Sanktion im Fall eines Rechtsverstoßes. Handwerker sollten die weitere Diskussion aufmerksam verfolgen. So plant die große Koalition derzeit, die Leiharbeit auf 18 Monate zu begrenzen. Eine Sanktion für den Fall des Missbrauchs soll es aber wohl nicht geben.