Schnell kopiert, teuer bezahlt

Urheberrecht Straßenkartenausschnitte, Fotos, Markenzeichen, Texte, die meisten Kopien im Internet für die eigene Homepage sind rechtlich geschützt. Wie hohe Vertragsstrafen zu vermeiden sind.

Schnell kopiert, teuer bezahlt (frei lesbar)

Tägliche Praxis wie in vielen Handwerksbetrieben: Ein Unternehmer kopierte die Ausschnitte von zwei Falk-Straßenkarten auf seine Homepage. Keine zwei Wochen später trudelte ein Abmahnschreiben der Anwälte des Verlags United Navigation aus Ostfildern bei Stuttgart ein. Tatbestand: „Unerlaubte Nutzung von Kartenrechten im Internet“, Unterlassung, Schadenersatz, Kosten gut 2100 Euro.

Wie dieser Betrieb so tappen immer wieder Handwerker in die teure Urheberrechtsfalle. „Solche Verstöße verursachen viel Stress“, warnt Michael Karger, Fachanwalt für Informationstechnologierecht der Kanzlei TCI Rechtsanwälte in München. „Richtig reagieren und am besten solchen Ärger mit legalen Kopien vermeiden“, ist sein Rat.

Diesen hätte der Handwerker im Praxisfall auch befolgen sollen. Mit der Abmahnung musste er die Karten von der Homepage entfernen, unterschreiben, dass bei einem erneuten Verstoß Vertragsstrafe fällig werde, Schadenersatz in Höhe der Lizenzgebühr von 1530 Euro zahlen sowie für 600 Euro Anwaltskosten aufkommen.

„Der Verstoß war klar, die Rechtslage eindeutig“, erklärt Antje Watermann, Juristin bei der Handwerkskammer Hannover. Trotzdem fand sie die Reaktion des Verlags „unangemessen scharf“. Schließlich sprach nichts für eine beabsichtigte Verletzung fremder Rechte mit krimineller Energie. Dem Handwerksmeister jedenfalls ging der Hut hoch. Und dann machte er seinen zweiten Fehler, er gab nicht klein bei. Also kam die Sache vor Gericht, nachgeben musste er am Ende trotzdem, aber „das kostete ihn dann alles in allem mehrere 1000 Euro“, so Kammerjuristin Watermann.

Fahndung über Suchbegriffe

Das Schöne am Internet: Die eigene Homepage ermöglicht jedem Handwerksbetrieb zielgenaue Werbung mit geringen Kosten. Die Kehrseite: Einfache Suchfunktionen finden mit minimalem Aufwand jede rechtliche Schwachstelle. Reinhold Knödel, bei United Navigation für Lizenzen zuständig, bestätigt: „Die Fahndung läuft über Suchbegriffe wie Anfahrtsskizze, und schon werden illegale Kartenkopien herausgefiltert.“

Doch den Konflikt Urheberrecht und Internet gibt es nicht nur bei Karten. „Auch wer etwa das Logo eines Herstellers unerlaubt für seine Seite verwendet, riskiert eine Abmahnung“, weiß Rechtsanwalt Karger. „Und selbst ganz banale Bilder wie die Kreissäge von einer Schreiner-Homepage, Grafiken oder ein guter Werbespruch“, können hohe Kosten nach sich ziehen.

Dabei gibt es ganz legale Wege, die eigene Homepage aufzupeppen und kein Rechtsrisiko einzugehen. Für Karten bietet United Navigation eine zeitlich unbefristete Lizenz zum Preis von rund 700 Euro je Ausschnitt an. Alternativ gibt es die „Quick-Box“: Für die Homepage des Handwerksbetriebes stellt der Verlag einen Routenplaner zur Verfügung, in dem die Betriebsadresse schon hinterlegt ist – die Kunden brauchen nur noch ihre eigene einzutragen. 72 Euro jährlich kostet dieser Service. Kostenlos dagegen sind die Straßenkarten von Google. Wer seinen Betrieb bei Google anmeldet, kommt über eine Schnittstelle zu Google Maps und kann dort die Ausschnitte für die Homepage des Handwerksbetriebs herunterladen (siehe unter Online exklusiv).

Günstige Minilizenz

„Auch für andere Abbildungen gibt es Lizenzen“, so Michael Karger. „Hersteller verteidigen ihre Marke und wollen vor allem nicht, dass sie jemand ungefragt kopiert. Mit einer Minilizenz bekommen Handwerker in aller Regel die Kopiererlaubnis, oft sogar kostenlos.“ Auch Fotorechte können Betriebe im Netz günstig erwerben oder mit Zustimmung des Fotografen verwenden. Wichtig ist die möglichst schriftliche Erlaubnis. Das gilt auch für das Porträt aus dem Fotostudio. Keine Bedenken hat Rechtsanwalt Karger gegen die Verwendung selbstgefertigter Bilder von Referenzobjekten wie restaurierten Gebäuden.

Wenn doch eine Abmahnung kommt, rät Michael Karger gelassen zu bleiben: „Sofort den Hausanwalt einschalten, der prüft, ob sie gerechtfertigt ist. Ist das der Fall, versucht er den Schadenersatz zu drücken, ist sie unberechtigt, stellt er dem Kollegen seine Kosten in Rechnung.

harald.klein@handwerk-magazin.de


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