Schlichter im Versicherungsstreit

Ombudsmann Wer Ärger mit seiner Versicherung hat, steht nicht alleine da. Der Schiedsrichter der Assekuranz überprüft neutral und unbürokratisch die Beschwerden der Kunden und schlichtet im Streitfall.

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    Zu Lebens- und Rentenversicherungen gehen beim Ombudsmann die meisten Verbrauchereingaben ein.

Schlichter im Versicherungsstreit

Unternehmer ärgern sich über die geringe Auszahlung ihrer Lebensversicherung. Andere Handwerker verstehen nicht, warum sie keine Berufsunfähigkeitsrente erhalten oder warum die Rechtschutzversicherung immer wieder die Zahlung verzögert. Bei Streitfragen mit ihrer Gesellschaft können sich Verbraucher an den Schiedsrichter der Versicherungswirtschaft wenden: den Ombudsmann in Berlin.

Das Beschwerdeverfahren ist für Verbraucher kostenlos (siehe Kasten Seite 71). Der Schlichter, Günther Hirsch, vorher Richter am Bundesgerichtshof, entscheidet bis zu einem Streitwert von 10000 Euro. Der Schlichterspruch ist für die angeschlossenen Versicherungsunternehmen bindend. Die Kunden, wenn sie mit der Entscheidung der Schiedsstelle nicht einverstanden sind, können dagegen vor Gericht ziehen. Bei höheren Streitwerten bis zu 100000 Euro können Versicherte ihr Anliegen prüfen lassen und eine Empfehlung des Ombudsmanns einholen.

Wo der Schlichter helfen kann

Der unabhängige Verein Versicherungsombudsmann kann bei Beschwerden zu Hausrat- und Gebäudeversicherungen ebenso helfen wie bei Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen. Auch die Unfall-, Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen gehören zu seinem Aufgabenbereich. „Achten Sie beim Abschluss einer Versicherung darauf, ob Ihre Gesellschaft Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann ist. Die Unternehmen sind verpflichtet, dies in ihren Bedingungen auszuweisen“, raten Verbraucherschützer den Kunden.

Auch beim Streit mit Versicherungsvermittlern und -maklern ist Hirsch der richtige Ansprechpartner. „Für Fehler bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen stehen Makler und Vermittler persönlich ein. Hier kann der Schlichter aktiv werden, wenn diese Fälle nach dem 22. Mai 2007 passiert sind“, erklärt der Ombudsmann.

Welche Sparten ausgeschlossen sind

Vom Verfahren ausgeschlossen sind dagegen Krankenversicherungen sowie Betriebspolicen. Für Entscheidungen, die die privaten Krankenversicherungen betreffen, ist der PKV-Ombudsmann zuständig. Selbständige Handwerker oder Gewerbetreibende können sich zum Beispiel dann an den Ombudsmann wenden, wenn sie als Privatleute mit einer Entscheidung ihrer Hausratversicherung nicht einverstanden sind.

Im vergangenen Jahr sind bei der Schlichtungsstelle der Versicherungsbranche 18357 Beschwerden eingegangen, 212 oder 1,2 Prozent mehr als 2009, wie Hirsch in seinem Jahresbericht mitteilte. Die meisten Eingaben der Kunden betrafen wie in den Vorjahren die Lebens- und Rentenversicherung, gefolgt von Rechtsschutz- und Kfz-Policen.

cornelia.hefer@handwerk-magazin.de


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