Wie Sie riskante Preisabsprachen vermeiden

Die Kartellbehörden gehen massiv gegen Preisverein­barungen vor. Auch Mittelständler geraten ins Visier. Welche Verein­barungen noch erlaubt und welche verboten sind.

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    © Cartoon: Dirk Meissner
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    © Chart: handwerk magazin
    Im vergangenen Jahr hat das Bundeskartellamt insgesamt Bußgelder in Höhe von mehr als 300 Millionen Euro verhängt.
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    © Werner Schuering
    „Wir haben ein System von Preis­absprachen in der Mühlenwirtschaft ­beendet.“ Andreas Mundt, ­Präsident des Bundeskartellamts in Bonn.

Riskante Preisabsprachen

Gegen 22 Unternehmen und einen Verband der Mühlenindustrie verhängte das Bundeskartellamt in diesem Jahr 65 Millionen Euro Strafe wegen Kartellabsprachen. Die Zeche zahlten unter anderem die Bäckereien durch überhöhte Preise. „Mit dem eingeleiteten Verfahren haben wir dieses über viele Jahre praktizierte System von Preis-, Kundenschutz- und Marktaufteilungsabsprachen in der Mühlenwirtschaft aufgedeckt und beendet“, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts in Bonn. Kein Einzelfall: Im März dieses Jahres gab es Durchsuchungen bei Sanitärgroßhändlern. Es besteht der Verdacht, dass sie Installateure zu Kartellpreisen bedient haben.

Solche rechtswidrigen Preisabsprachen sind kein Kavaliersdelikt, wie die hohen Strafen in der Mühlenindustrie zeigen. Sie kommen auch nicht nur auf Seiten der Lieferanten vor. Auch kleine und mittlere Handwerksunternehmen treffen wettbewerbswidrige Vereinbarungen – mitunter allerdings ohne sich ihrer verbotenen Handlungen bewusst zu sein.

Erlaubter Erfahrungsaustausch

Die Grenzen zwischen einem erlaubten Erfahrungsaustausch und Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht sind oft fließend. Clevere Handwerkschefs lassen es nicht darauf ankommen und verschaffen sich vorab den Überblick.

„Das Kartellrecht untersagt wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen unabhängig von Ort, Form und Umfang“, warnt Johann Brück, Rechtsanwalt und Kartellexperte der Kanzlei Hermanns Wagner Brück in Düsseldorf. Koordinieren mehrere Unternehmen ihr Verhalten auf dem Markt, um dadurch den Wettbewerb einzuschränken oder auszuschalten, handelt es sich um ein Kartell. Das betrifft auch Absprachen über Preiserhöhungstermine, Gebietsabsprachen oder Vereinbarungen über Lieferquoten (siehe oben, „Das geht nicht“ und „Korrektes Verhalten“). So ist es verboten, wenn Unternehmen bei Ausschreibungen der Kommunen miteinander telefonieren und sich direkt absprechen, wer sich zu welchen Konditionen anbietet und entsprechend beteiligt.

Kronzeugen liefern Informationen

Die Kartellbehörden kommen den illegalen Absprachen über verschiedene Wege auf die Schliche. In vielen Fällen zeigt einer der Beteiligten aus Angst vor Sanktionen die Absprachen an. Der Idealfall für die Wettbewerbshüter, denn diese Kronzeugen liefern den Beamten in der Regel gleich die wesentlichen Unterlagen mit und geben an, wo und bei welcher Zusammenkunft Absprachen getroffen wurden. Die Motivation: Der Erste, der vollständig kooperiert, hat die Aussicht, straffrei zu bleiben. Auch Hinweise von unzufriedenen Kunden oder anderen Marktteilnehmern können weitere Untersuchungen auslösen. Seit gut einem Jahr hat das Bundeskartellamt ein anonymes Hinweisgebersystem eingerichtet. Auf der Internetseite bundeskartellamt.de besteht für Insider die Möglichkeit, Kenntnisse gezielt und ohne Namensnennung weiterzugeben.

Wenn Handwerksunternehmer nur in einem Bundesland tätig sind, wird die jeweilige Landesbehörde tätig. Sobald aber Kundenbeziehungen in anderen Ländern oder Bundesländern bestehen, fallen die Ermittlungen unter die Regie des Bundeskartellamts. „Kartellsünder unterliegen permanent einem Entdeckungsrisiko“, so Brück. Seine Empfehlung lautet: „Unternehmer sollten prinzipiell jede Sitzung verlassen, in der konkret über Preise, Beziehungen zu den Lieferanten, Mengenbeschränkungen oder den Umgang mit Preissteigerungen gesprochen wird“. Denn, wenn es zu Vereinbarungen oder abgestimmten Verhaltensweisen kommt, stellt dies einen schwerwiegenden Verstoß dar, der mit hohen Geldbußen sanktioniert werden kann.