Richtige Antwort

Bravo, Sie haben die Frage richtig beantwortet.

Anmerkung:Der Chef diskriminiert in diesem Fall wegen der Behinderung. Durch die unterlassene Einladung setzt er jedenfalls das Indiz dafür. Klagt der Bewerber innerhalb von zwei Monaten auf Schadenersatz, muss die Firma beweisen, dass sie ihn nicht wegen der Behinderung benachteiligt hat (Bundesarbeitsgericht, Az. 8 AZR 160/11).


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