Notgroschen zurücklegen: Was jetzt noch geht

Das Schwarzgeld-Konto hat ausgedient – auch als Absicherung für den Pleitefall. Was sollten Unternehmer jetzt tun?

Alternativen. Beliebt sind etwa Vermögensübertragungen an Ehepartner, Treuhandfonds für Kinder oder – bei großen Vermögen – die Gründung von Stiftungen mit Angehörigen als Begünstigten. Die Verfügungsgewalt muss dabei unwiderruflich auf einen Dritten übertragen werden.

Rückforderungen. Doch Vorsicht: Der Insolvenzverwalter kann Vermögen zurückfordern, das Unternehmer ihrer Gesellschaft entzogen haben. In vielen Fällen ist dies wegen des Anfechtungsrechts bis zu zehn Jahre rückwirkend möglich.

Haftung. Zudem haften Geschäftsführer für sämtliche Auszahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife – mit dem Privatvermögen. „In solchen Fällen sind unentgeltliche Übertragungen in einem Zeitraum von bis zu vier Jahren vor dem Insolvenzantrag anfechtbar“, sagt Rechtsanwalt Jens Weber, Partner bei Baker Tilly Roelfs in Frankfurt.

Ratschlag. Er rät deshalb, bereits bei guter wirtschaftlicher Lage Privat- und Betriebsvermögen als Vorbereitung auf den „Super-Gau“ zu strukturieren. Besonders beliebt: die Übertragung von Vermögen auf den Ehepartner. Eines ist dann aber besonders wichtig: eine stabile Ehe.