01.02.2012 | ds
Meister und Bachelor gleichwertig
Der Meisterbrief ist ein großes Qualitätsmerkmal für jeden Handwerker. Für den Wirtschaftsverband Handwerk Schleswig-Holstein e.V. ist deshalb die von Bund, Ländern und Sozialpartnern getroffene Entscheidung, den Handwerksmeister und den Hochschulabschluss Bachelor auf eine gleichwertige Ebene zu stellen, sehr erfreulich.
Bild: ddp
Der Meisterbrief im Handwerk ist zukünftig auf derselben Ebene anzusiedeln wie der Bachelorabschluss an einer Hochschule.
Ulrich Mietschke, Präsident von Handwerk Schleswig-Holstein lobt die Entscheidung und sieht darin die Bestätigung der guten Arbeit im Handwerk: „Diese kluge und richtungweisende Einigung besagt, dass die handwerklich-berufliche Ausbildung und die akademische Ausbildung jetzt auf einer gemeinsamen Ebene angesiedelt sind.“
Wichtiger Baustein zur Nachwuchsförderung
Laut Mietschke ist die Gleichstellung des Meisterbriefes von großer Bedeutung für das Handwerk. Außerdem könne diese Entscheidung ein wichtiger und hilfreicher Baustein im Werben um Nachwuchs zu sein. Im Rahmen der vor zwei Jahren begonnenen Kampagne, wird versucht Handwerksberufe für junge Menschen attraktiver zu machen, um somit mehr Nachwuchs zu haben.
„Das Handwerk erlebt seit geraumer Zeit einen Wandel, denn die Anforderungen an Auszubildende und Mitarbeiter sind immer größer geworden, vor allem im theoretischen Bereich. Dies ist jedoch noch nicht überall angekommen“, sagt Mietschke.
Erfolg im Beruf durch das Handwerk
Die Entscheidung ist nach Ansicht von Mietschke ein weiteres Argument dafür, dass jeder in Deutschland sich auch ohne Hochschulbildung eine bessere berufliche Perspektive schaffen könne. „Das Handwerk hat stets gut zu tun und bietet jedem, der das will, ideale Rahmenbedingungen für Erfolg im Beruf – eben auch auf einem höheren Level“, erklärt Ulrich Mietschke, selbst Handwerksmeister.
Hintergrund: Bei einem Spitzengespräch in Berlin wurden der deutsche Handwerksmeister und der Bachelorabschluss gemeinsam auf Niveaustufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (DQR) eingeordnet. Darüber gibt es nur noch auf der gemeinsamen 7. Stufe die Qualifikationen der dritten Aufstiegsfortbildungsebene und den Hochschul-Master sowie auf der 8. Stufe die Dissertation. (ds)
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