Kleinunternehmer: Ohne Umsatzsteuer abrechnen

Im Handwerk gibt es einige Kleinunternehmer, deren Umsatz im laufenden Jahr nicht mehr als 17500 Euro betragen hat und im nächsten Jahr voraussichtlich 50000 Euro nicht überschreiten wird. Der Vorteil von Kleinunternehmern: Sie weisen in ihrer Rechnung keine Umsatzsteuer aus, dürfen im Gegenzug aber auch keine Vorsteuern geltend machen.

Kleinunternehmer: Ohne Umsatzsteuer abrechnen

Ob die Kleinunternehmerregelung Anfang nächsten Jahres noch gilt, hängt also entscheidend vom Umsatz 2009 ab. Hierzu sollten Kleinunternehmer wissen, dass die 17500-Euro-Grenze eine Bruttogrenze ist. Die 19%-ige Umsatzsteuer ist hier also fiktiv herauszurechnen. Im Klartext bedeutet das: Sobald der Umsatz eines Kleinunternehmers 2009 den Betrag von 14705,25 Euro überschreitet, muss er ab 2010 in seinen Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen. Kleinunternehmer sollten deshalb frühzeitig ihre Umsätze 2009 hochrechnen, um gegebenenfalls noch kurz vor Jahresende handeln zu können.

Tipp: Mit Handeln sind zwei Varianten gemeint. Ist die Höchstgrenze bereits überschritten, müssen Vorkehrungen getroffen werden, damit Rechnungen ab dem 1.1.2010 mit Umsatzsteuer geschrieben werden. Ist die Grenze noch knapp unterschritten, sollten Kunden darum gebeten werden, ausstehende Forderungen erst in 2010 zu begleichen. Denn bei der 14.705,25-Euro-Grenze handelt es sich um vereinnahmte Umsätze. Zahlt der Kunde also erst 2010, rechnen die Zahlungen trotz Rechnung 2009 nicht mehr zum Umsatz 2009.